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Sperrungen in RTA, 1 nr. 80 und 82, in Verbindung mit der Unterlassung derselben in
nr. 87 und 79, vollkommen rechtfertigen. Ich bin aber an dem Misverständnis über den Zweck
dieser Sperrungen selbst schuldig, da ich in RTA. 1, Vorwort p. LXVII oben, mich nicht
ausführlich und deutlich genug ausgesprochen habe. Ich gebe zu, daß das Verfahren nicht
immer leicht durchzuführen ist und dem Aussehen des Textes etwas unruhiges gibt; allein
ich weiß zu dem angeführten Zwecke kein besseres Mittel, auch Hegel in St. Chr. 9, 998 hat
es wenn auch in anderer Absicht angewendet, und der Leser wird sich am Ende leicht darein
finden, sobald er des darin liegenden Vortheils sich bewußt bleibt, ja er würde das Hilfsmittel,
wenn es vom vorliegenden Bande an plötzlich ausfiele, wol bald sehr vermissen.

über

handschrift-

Es wurde erinnert, daß das Vorwort des ersten Bandes nur über die gedruckten Bemerkung
Sammlungen eine Uebersicht gebe, während eine solche über die ältesten handschriftlichen
Werke dieser Art nicht vorliege. Ich will das im Auge behalten, für die ersten Bände hätte liche
es kaum einen Werth, und die Uebersicht wird nach längerer Erfahrung nur vollständiger Sammlungen.
und reifer werden. Die handschriftlichen Reichstagsakten-Sammlungen (nur die Frankfurter
Wahltagsakta kommen auch hier schon in Betracht) gehen nicht auf Wenzel und Ruprecht
zurück; man kann sich davon aus den Jahresberichten der historischen Kommission über-
zeugen. Ueberhaupt sind diese Sammlungen eben nur ziemlich mechanisch in den Archiven
entstanden, als literarische oder schriftstellerische Erzeugnisse können sie ohnehin nicht
betrachtet werden, von letzterer Art ist die sogenannte reichsstädtische Registratur die erste
Erscheinung. Uebrigens kann dem freundlich angeregten Wunsche künftig einmal ent-
sprochen werden, wenn wirklich aus den eigentlichen Reichstagsakten-Serien der Archive
ediert wird, vorausgesetzt, möchte ich hinzufügen, daß sich noch herausstellt, daß diese
Sammlungen irgend einen andern als den archivalischen Sammelwerth haben, was ich vor-
läufig bezweifle. Bis jetzt stammt (abgesehen von den Frankf. Wahltagsakta) aus einer
solchen eigentlichen Reichstagsakten-Serie, und zwar aus der Frankfurter, nur ein einziges
unbedeutendes Stück, die Uebersetzung von nr. 269 des vorliegenden Bandes, die offenbar
nur aus Versehen in jene viel später erst beginnende Serie hineingerathen ist und auch aus
unsrer Edition hätte wegbleiben können. Einer etwaigen künftigen Uebersicht über die
handschriftlichen Sammlungen von Reichstagsakten könnte dann einzelnes andere noch einver-
leibt werden was nicht gerade streng dazu gehört. Sammlungen anderer Art, die ebenfalls
benützt wurden, z. B. den Städtebund und Städtekrieg des 14 Jahrhunderts betreffend,
städtische Briefbücher, Kopialbücher aller Art, oft nur zufällig in einen Band oder Fascikel
vereinigte Urkunden und Schreiben wie es ein Kanzlist und sein Buchbinder für gut fanden,
können aber kaum hieher gerechnet werden. Die große Zerstreuung des Stoffs der ersten
Bände hat unsere Arbeit schon an sich gerade nicht leichter gemacht. Es gibt da überhaupt
eigentlich keine Reichstagsakten, die werden erst hier gemacht, und so gibt es auch keine
Reichstagsakten-Sammlungen. Kann somit die verlangte Uebersicht zunächst noch verschoben
werden, so hat doch eine Besprechung der so oft benützten städtischen Rechnungsbücher mehr
Eile. Ueber sie soll eine genauere Nachricht schon dem nächsten Bande, dem letzten aus
Wenzels Zeit, beigegeben werden, da dieß für die Benützung derselben wesentlich werden
kann. Man darf nemlich auf die Nichtbetheiligung einer Stadt bei einem Reichstag oder
einer sonstigen Versammlung daraus, daß im Abdruck die Rechnungs-Angaben fehlen, nur
dann einen einigermaßen zuverlässigen Schluss ziehen, wenn der Jahrgang der Stadtrechnung,
auf die es ankommt, wirklich noch erhalten ist.

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Glossar-
Frage.

Die Register.

Die

Ein Glossar, das beim ersten Band vermisst werden konnte, durfte dießmal um so eher
wegbleiben, als inzwischen durch das allmähliche Erscheinen von Lexer's mittelhochdeutschem
Handwörterbuch diesem Bedürfnis mehr und mehr abgeholfen wird. In der Regel hat auch,
wer die ersten Bände der RTA, benützt, die Glossare der Städtechroniken-Ausgabe zur Ver-
fügung.

Zu dem chronologischen Verzeichnis der Urkunden und Akten muß ich bemerken, daß
der Reinlichkeit und Uebersichtlichkeit halber bei dem ohnehin etwas kleinen Drucke die
Anwendung der eckigen Klammern, welche das abscheiden was nur Vermuthung und Zuthat
der Redaktion ist, dießmal besser unterblieb. Jeder kann sich doch leicht beim Aufschlagen
der Stücke Gewissheit verschaffen, was authentisch und was Beigabe ist. — Wenn beim ersten
Band in Betreff des alfabetischen Registers der Orts- und Personen-Namen gewünscht wurde',
daß auch die Vornamen mit einer Verweisung auf den Ort des Registers, wo Näheres über
sie mitgetheilt ist, aufgenommen worden wären, so soll dem jetzt gern entsprochen werden,
soweit es nothwendig ist.

Um die Noten unter den Texten nicht zu häufen, habe ich dießmal mehr Erläuterungen
Textnoten. in die den einzelnen Versammlungen vorausgeschickten Einleitungen verwoben. Auch einzelne
urkundliche Mittheilungen sind dort geradezu eingesetzt. Die letzteren werden natürlich,
seien sie in Form von Regesten oder nach dem vollen Text mitgetheilt, auch in dem chronolo-
gischen Verzeichnis der Urkunden und Akten aufgeführt.

Art

Noch immer wiegt der urkundliche Stoff vor, tritt der eigentliche Aktenvorrath zurück.
der Stücke. Doch ist eine Zunahme des letzteren gegenüber dem ersten Band bereits zu bemerken. Zum
érstenmal erscheint ein wirklicher Abschied einer Fürsten- und Städteversammlung, die fast
ebensogut als Reichsversammlung bezeichnet werden könnte, nr. 275, vom Frankfurter Maitag
1397; und vom folgenden Julitag daselbst gibt der Bericht der Stadt nr. 294 den Abschied
oder eigentlich das Nichtzustandekommen eines solchen wider. Beschlüsse und Verabredungen
haben wir in nr. 21. 32. 46. 49. 53. 136–139. 148. 168, freilich von keinem Reichstag. Ein
eigentliches Sitzungsprotokoll findet sich noch nicht; am nächsten kommt einem solchen der
Bericht nr. 11 vom Speier-Heidelberger Tage 1388, aber er geht nur von ein paar Städten
aus und nicht von der Versammlung als solcher, ist auch wahrscheinlich erst nach Schluss
der Verhandlungen mehr oder weniger aus dem noch frischen Gedächtnis, als Erzählung des
Hergangs bei Ausführung der ganzen Mission der Verfasser, ausgearbeitet. Von andrer Art
ist das Stück nr. 51 (zusammen mit nr. 52) vom königl. Friedenstag des Januar 1389; die
Erzählung bildet hier ein Minimum, aber durch einen kurzen Text sind die zwischen den
Boten des Schwäbischen Städtebunds und den königlichen Räthen gewechselten Schriften, die
da mitgetheilt werden, unter einander verbunden. Einen solchen Schriftwechsel besitzen wir
auch vom Nürnberger Reichstag 1390 nr. 169—173, aber es sind lauter einzelne Stücke die
durch keinerlei erzählenden Text verknüpft werden, und sie können theilweis erst auf dem
Weg kritischer Untersuchung ihre gegenseitige Ordnungsstelle erhalten soweit dieß überhaupt
möglich oder nöthig ist, auch gehören vier davon nur der einen städtischen Seite an, bloß
nr. 170 stellt eine Replik der königlichen Räthe vor. Aehnlich haben wir in nr. 102 ein
Aktenstück, welches den Bescheid enthält, der den Einwendungen der Rheinischen Städte
gegen verschiedene Punkte des Egerer Landfriedens nr. 72 zu Theil wird, und aus welchem
wir auch diese Einwendungen selbst kennen lernen, so daß wir auch hier im Grund einen
solchen Schriftwechsel zu erkennen vermöchten. Ueber die Verhandlungen und Beredungen
zu Bamberg und Eger von 1389 können wir wenigstens ein Memoriale von Rheinisch-
städtischer Seite in nr. 91 und ein solches von Nürnbergischer in nr. 90 mittheilen, ersteres
nennt sich selbst ein gedechtniße. Nicht sowol ein Sitzungsprotokoll, als vielmehr eine durch

'Literar. Centralbl. 1870 col. 91.

die anwesenden oder anwesend gewesenen Städteboten als Ohren-Zeugen beglaubigte oder
beglaubigbare Notiz über einen einzelnen Hergang bei der zu Utenheim in Betreff des Egerer
Landfriedens gepflogenen Verhandlung ist in unserm Bande die nr. 103; der Form nach hat
sie viel Aehnlichkeit mit RTA. 1 nr. 301. Gesandtschaftsanweisungen haben wir von Köln
nr. 291 und von Straßburg nr. 301, jene beim Frankfurter Fürsten- und Städtetag vom
Juli 1397, diese zum Nürnberger Reichstag des gleichen Jahrs; die Anweisungen nr. 57.
217. 224 beziehen sich auf keine Versammlung, nr. 109 wenigstens auf keine Reichsversamm-
lung. Eigentliche Berichte von Gesandten oder Agenten kommen vor zu Eger 1389 nr. 88
und 89, zu Frankfurt 1394 nr. 232, zu Nürnberg 1397 nr. 309, und vielleicht gehören auch
nr. 295 und 298 hieher; überhaupt sind die Korrespondenzen ziemlich reichlich vertreten.
Als Beglaubigungsbriefe erscheinen nr. 270 und 290, aber beide sind nicht für die Versamm-
lung selbst bestimmt. Das Frankfurter Geleitswesen tritt jetzt zum erstenmal auf bei den
drei Versammlungen in dieser Stadt vom Juli 1394', vom Mai2 und vom Juli 13973. Eine
Präsenzliste, unsre älteste, haben wir endlich vom Frankfurter Fürsten- und Städtetag des
Mai 1397, nr. 272, es sind aber nur die Städte, die sich hatten vertreten lassen, darin aufge-
führt'; die Aufzählung in nr. 273 ist der Limburger Chronik entnommen und fällt, falls
dem Autor nicht ein Aktenstück vorlag, rein ins historiographische Gebiet. Von den hier eben
genannten Stücken (Abschriften und Regesten) sind bisher 25 völlig unbekannt gewesen,
nemlich nr. 32. 46. 49. 57. 90. 91. 109. 136-139. 148, 169-173. 232. 290, 291. 295. 297.
298. 301. 309; angedruckt, wenn auch bekannt, waren 6, nemlich nr. 11. 51. 52. 53. 89.
270; dagegen 11 gedruckt, und zwar nr. 21. 88. 102. 103. 168. 217. 224. 272, 273. 275.
294, wovon die drei nrr. 103. 168. 273 auch hier einfach aus ältern Drucken widerholt
werden mußten. Diese Rubriken werden in späteren Perioden an Stückzahl bedeutend steigen,
sie sind recht eigentliche Reichstagsrubriken, jetzt bilden sie noch, wie man sieht, ein ziemlich
schwaches Kontingent. Auch die Herbergsangelegenheiten gehören dahin.

Zahl

der Stücke.

Ueberhaupt befinden sich unter den 313 in diesem Band vereinigten Stücken recht viel
neue. Es sind nemlich, wenn ich recht zähle, 152 Numern bisher völlig unbekannt geblieben; Neue Stücke.
60 waren durch Regest oder auszugs- und erwähnungsweise bekannt, aber ungedruckt; 11
theilweis gedruckt; 73 vollständig gedruckt, aber hier aus den Handschriften widergegeben;
17, die handschriftlich nicht wider aufgefunden wurden, sind aus älteren Drucken widerholt,
nemlich nr. 24. 26. 27. 29, 30, 103. 161-168. 214,219. 248. Also im ganzen sind 212 Numern
ungedruckt gewesen, 101 ganz oder theilweise gedruckt. Ein Unterschied zwischen solchen
Stücken, deren vollen Text wir geben, und solchen, die wir bloß als Regest mittheilen und
deren es nur ganz wenige sind, ist bei dieser Aufzählung nicht gemacht.

II. Ergebnisse des vorliegenden Bandes.

Gemäß dem im ersten Bande eingeführten Gebrauche schicke ich auch dem vorliegenden
eine Uebersicht mäßigen Umfangs voran über die darin vorkommenden Hauptsachen, die
natürlich mit besonderer Berücksichtigung der neu aufgefundenen Stücke und der von mir
geführten Untersuchungen gemacht ist. Auch dießmal kann dieselbe um so kürzer sein; als
die betreffenden Dinge schon in den Special-Einleitungen zu den einzelnen Reichstagen

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Die Stücke dieser Art bilden noch keine besondre Rubrik, ich habe sie eingereiht beim Mai-Tag 1397 lit. D und
beim Juli-Tag 1897 lit. C, beidemal unter «Besuch des Frankfurter Tags », bei den andern Versammlungen dieses
Bandes kommen sie nicht vor.

Mit den Versuchen zur Beilegung des großen Städtekriegs, die dann auf dem Reichstag

zu Eger ihren Abschluss finden, beginnt dieser zweite Band der Reichstagsakten, und schließt

sich damit an seinen Vorgänger an1. Ob die vier ersten Versammlungen dieses Bandes das

Recht haben unter eigener Firma aufzutreten, oder ob sie als bloße Einleitung zum Egerer

Reichstag von 1389 diesem letzteren einverleibt und seinen eignen Akten nur hätten vorange-

stellt werden sollen, darüber kann man streiten. Zu umgehen waren sie nicht, da sie enge mit

dem zusammenhängen, was dann in Eger und noch vorher in Bamberg geschah. Und am Ende

ist es ziemlich gleichgiltig, ob sie als selbständige Reichsfriedenskongresse auftreten oder als

bloßes Vorspiel zu der nachfolgenden großen Reichsversammlung. Das erstere war deshalb

zweckmäßiger, weil die Akten des Egerer Tages sonst allzusehr angeschwollen wären; und

der Gegenstand berechtigte dazu. Es sind lauter Doppelversammlungen, indem die beiden

Parteien zunächst an verschiedenen aber unter einander nahgelegnen Orten zusammentreten,

so daß jede für sich berathen und doch mit der andern verhandeln kann; noch befindet man

sich nicht im Frieden, und vielleicht trauen die Städte einzelnen unter ihnen selbst nicht wenn

sie alle unmittelbar mit dem andern Theil zusammen wären. Wenn der erste dieser Tage, der

zu Nürnberg-Neumarkt vom Merz 1388, bereits hinreichend bekannt war, so ist dieß doch

keineswegs der Fall gewesen mit dem folgenden zu Speier-Heidelberg vom April 1388 sammt

den im ersten Anhang lit. F dabei mitgetheilten Friedensversuchen vom Sommer gleichen

Jahrs; hier waren die meisten Stücke unbekannt oder doch ungedruckt. Der nun folgende

Plan eines nichtgehaltenen Mergentheimer Tags auf 8 Nov. 1388 ist fast völlig neu, die bisher

allein bekannte nr. 34 gab eine in ihrer Vereinzelung nur unverständliche Notiz davon. Was

man aber von dem dritten Friedenstag zu Rotenburg-Mergentheim vom Januar 1389 wusste,

beschränkt sich auf die kurze Nachricht des Königshofen, die doch hieher und nicht zum

folgenden Februartag zu rechnen ist, und auf das wenige, was Wencker3 Gemeiner und

Vischer mittheilen konnten; hier ist fast alles neu. Von dem vierten Friedenstag endlich

(nr. 56-62), der im Februar 1389 wider zu Rotenburg-Mergentheim stattfand, waren die

bisherigen Nachrichten noch geringer, man wusste nicht einmal daß er wirklich zu Stand

gekommen sei, und mit Ausnahme der hiebei mitgetheilten nr. 60 sind alle Stücke neu. Was

weiter den Bamberger Tag betrifft der 1389 dem Egerer vorangieng, so sind doch, wenn man

gleich von demselben bereits wusste, die hier mitgetheilten Aktenstücke sämmtlich ganz unbe-

kannt gewesen. Die der Egerer Versammlung noch im gleichen Jahre folgenden Tage von

Speier Utenheim Heidelberg sind theils aus bekannten theils aus unbekannten Stücken fast

wie neu hergestellt. Von den zwei Städteversammlungen (nr. 149), welche dem Nürnberger

Münz- und Judenschulden-Tag von 1390 vorangiengen und ihn vorbereiteten, wusste man

bisher noch nichts. Ebensowenig von der zu Ungunsten K. Wenzels 1393 in Nürnberg abge-

haltenen Fürstenzusammenkunft, welcher eine andere erweiterte Versammlung von Fürsten

'Unter Reichstag zu Eger lit. F.

und Städten in demselben Sinn folgen sollte; nr. 215. Von dem Nürnberger Tag, welcher 1394 noch vor dem Frankfurter, auch wegen der Gefangenschaft Wenzels, gehalten wurde, hatte man nur ungenügende chronikalische Nachrichten; jetzt besitzen wir aus dem Nürnberger Schenkbuch wenigstens eine stattliche Präsenzliste in nr. 220 art. 1 und 2. Die nach dem Frankfurter Tag des gleichen Jahres stattgehabte Nürnberger Zusammenkunft vom Juli 1394 lernen wir überhaupt erst jetzt kennen, nemlich aus nr. 220 art. 3 und aus nr. 232. Den gangbaren Irrthum, als ob im Jahr 1397 zu Frankfurt nur Eine Versammlung gewesen sei, theilen, soviel ich sah, nur Lersner und Janssen nicht; es werden nun hier die getrennten Akten der beiden so geschiedenen Tage vom Mai und Juli mitgetheilt, soweit sie erreichbar waren. Ein andrer Tag vom Jahr zuvor mußte gestrichen werden, und ich glaube ein für allemal die Erzählung bei Pelzel Wenzel 2, 321-323, der sich Aschbach im Sigmund 1,69 f. im wesentlichen anschließt und die von einem zu Frankfurt 1396 abgehaltenen Fürstentag und dann von der Beabsichtigung eines nach Jakobi im gleichen Jahr zu haltenden weiteren Fürstentages daselbst zu berichten weiß, kritisch beseitigt zu haben.

2. Frieden nach dem Städtekrieg.

Wenn in den vier ersten Versammlungen dieses Bandes die Friedensversuche, welche der König vor dem Egerer Reichstage machte um den Städtekrieg zu beendigen, zusammengestellt sind, so stehen sie zugleich in ihrer Erfolglosigkeit zum erstenmal klar vor unsern Augen. In dem Spruchbriefe zu Neumarkt vom 15 Merz 1388, der die streitenden Parteien auszugleichen sich bemühte, war noch manches unerledigt geblieben und auf Heidelberg und den April verschoben worden. Wäre nun dort ein solcher ergänzender Spruch erfolgt den beide Parteien annahmen, so würde der Friede dagewesen sein, denn diese Spruchbriefe sind recht eigentlich die Friedensurkunden, durch welche der Kriegszustand beseitigt wird, wol zu unterscheiden als solche vom Landfrieden, der einen Bund zu gemeinsamer Durchführung gewisser Rechtsordnungen darstellt, und dessen Eingehung natürlich den Friedensstand schon voraussetzt, von dem aber jetzt noch gar nicht die Rede ist. Vorläufig handelt es sich um den Sühnspruch oder die Friedensurkunde, in der die ausgleichenden Bestimmungen getroffen werden theils über das was Anlass zum Kriege war, wie die Gefangensetzung und Beraubung des Erzbischofs von Salzburg und die Bürgerabfangungen und Güterverluste der Städte vor dem Kriege, theils über das was im Kriege vorgegangen war, wie Kriegsgefangenschaften, Brandschatzungen und Gedinge, Wegnahme von Schlössern und von Gut und Habe u. a. m. Darüber war zum Theil durch den Neumarkter Spruch vom 15 Merz und durch den Heidelberger vom 23 April 1388 entschieden, zum Theil war die Entscheidung noch vorbehalten. Hatten aber die Herzoge sich an den ersteren wenig gekehrt, so wurde der letztere von einem Theil der Städte vonvornherein gar nicht anerkannt. Wenn aber dieser letztgenannte Spruch hier endlich einmal vollständig abgedruckt und dazu der höchst interessante Bericht nr. 11 zum erstenmal veröffentlicht wird1, so sind auch die p. 46-52 unter lit. F mitgetheilten Stücke über die weiteren Friedensversuche im Sommer 1388 fast alle neu. Freilich diese Versuche blieben ohne Ergebnis. Auf den beiden folgenden Tagen nun zu Rotenburg-Mergentheim vom Januar und vom Februar 1389 handelt es sich immer darum, wie weit die Befugnisse ausgedehnt werden sollten, die dem König einzuräumen wären um die Schlichtung des Streits zu bewirken; vom Januar sind die Akten da, im Februar kam die Sache sichtlich auch wider vor. Ich habe die Differenzen über diesen Punkt sorgfältig zu entwickeln gesucht, wobei sich noch einige Bemerkungen über den Sprachgebrauch von Minne Recht und freundlich Recht ergaben. Die Städte zeigen sich bei diesen Auseinandersetzungen nicht gerade vertrauensvoll gegen den König, und zwar um so weniger als dabei die Absicht des letzteren her

'Er ist von Hegel in den St. Chr. 1, 148 nt. 1 zuerst erwähnt.

'In der Einleitung zum Januartag 1889 lit. E.

Deutsche Reichstags-Akten II.

II

Frieden nach

dem Städte

krieg.

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