Sperrungen in RTA, 1 nr. 80 und 82, in Verbindung mit der Unterlassung derselben in nr. 87 und 79, vollkommen rechtfertigen. Ich bin aber an dem Misverständnis über den Zweck dieser Sperrungen selbst schuldig, da ich in RTA. 1, Vorwort p. LXVII oben, mich nicht ausführlich und deutlich genug ausgesprochen habe. Ich gebe zu, daß das Verfahren nicht immer leicht durchzuführen ist und dem Aussehen des Textes etwas unruhiges gibt; allein ich weiß zu dem angeführten Zwecke kein besseres Mittel, auch Hegel in St. Chr. 9, 998 hat es wenn auch in anderer Absicht angewendet, und der Leser wird sich am Ende leicht darein finden, sobald er des darin liegenden Vortheils sich bewußt bleibt, ja er würde das Hilfsmittel, wenn es vom vorliegenden Bande an plötzlich ausfiele, wol bald sehr vermissen.
Es wurde erinnert, daß das Vorwort des ersten Bandes nur über die gedruckten Bemerkung Sammlungen eine Uebersicht gebe, während eine solche über die ältesten handschriftlichen Werke dieser Art nicht vorliege. Ich will das im Auge behalten, für die ersten Bände hätte liche es kaum einen Werth, und die Uebersicht wird nach längerer Erfahrung nur vollständiger Sammlungen. und reifer werden. Die handschriftlichen Reichstagsakten-Sammlungen (nur die Frankfurter Wahltagsakta kommen auch hier schon in Betracht) gehen nicht auf Wenzel und Ruprecht zurück; man kann sich davon aus den Jahresberichten der historischen Kommission über- zeugen. Ueberhaupt sind diese Sammlungen eben nur ziemlich mechanisch in den Archiven entstanden, als literarische oder schriftstellerische Erzeugnisse können sie ohnehin nicht betrachtet werden, von letzterer Art ist die sogenannte reichsstädtische Registratur die erste Erscheinung. Uebrigens kann dem freundlich angeregten Wunsche künftig einmal ent- sprochen werden, wenn wirklich aus den eigentlichen Reichstagsakten-Serien der Archive ediert wird, vorausgesetzt, möchte ich hinzufügen, daß sich noch herausstellt, daß diese Sammlungen irgend einen andern als den archivalischen Sammelwerth haben, was ich vor- läufig bezweifle. Bis jetzt stammt (abgesehen von den Frankf. Wahltagsakta) aus einer solchen eigentlichen Reichstagsakten-Serie, und zwar aus der Frankfurter, nur ein einziges unbedeutendes Stück, die Uebersetzung von nr. 269 des vorliegenden Bandes, die offenbar nur aus Versehen in jene viel später erst beginnende Serie hineingerathen ist und auch aus unsrer Edition hätte wegbleiben können. Einer etwaigen künftigen Uebersicht über die handschriftlichen Sammlungen von Reichstagsakten könnte dann einzelnes andere noch einver- leibt werden was nicht gerade streng dazu gehört. Sammlungen anderer Art, die ebenfalls benützt wurden, z. B. den Städtebund und Städtekrieg des 14 Jahrhunderts betreffend, städtische Briefbücher, Kopialbücher aller Art, oft nur zufällig in einen Band oder Fascikel vereinigte Urkunden und Schreiben wie es ein Kanzlist und sein Buchbinder für gut fanden, können aber kaum hieher gerechnet werden. Die große Zerstreuung des Stoffs der ersten Bände hat unsere Arbeit schon an sich gerade nicht leichter gemacht. Es gibt da überhaupt eigentlich keine Reichstagsakten, die werden erst hier gemacht, und so gibt es auch keine Reichstagsakten-Sammlungen. Kann somit die verlangte Uebersicht zunächst noch verschoben werden, so hat doch eine Besprechung der so oft benützten städtischen Rechnungsbücher mehr Eile. Ueber sie soll eine genauere Nachricht schon dem nächsten Bande, dem letzten aus Wenzels Zeit, beigegeben werden, da dieß für die Benützung derselben wesentlich werden kann. Man darf nemlich auf die Nichtbetheiligung einer Stadt bei einem Reichstag oder einer sonstigen Versammlung daraus, daß im Abdruck die Rechnungs-Angaben fehlen, nur dann einen einigermaßen zuverlässigen Schluss ziehen, wenn der Jahrgang der Stadtrechnung, auf die es ankommt, wirklich noch erhalten ist.
Ein Glossar, das beim ersten Band vermisst werden konnte, durfte dießmal um so eher wegbleiben, als inzwischen durch das allmähliche Erscheinen von Lexer's mittelhochdeutschem Handwörterbuch diesem Bedürfnis mehr und mehr abgeholfen wird. In der Regel hat auch, wer die ersten Bände der RTA, benützt, die Glossare der Städtechroniken-Ausgabe zur Ver- fügung.
Zu dem chronologischen Verzeichnis der Urkunden und Akten muß ich bemerken, daß der Reinlichkeit und Uebersichtlichkeit halber bei dem ohnehin etwas kleinen Drucke die Anwendung der eckigen Klammern, welche das abscheiden was nur Vermuthung und Zuthat der Redaktion ist, dießmal besser unterblieb. Jeder kann sich doch leicht beim Aufschlagen der Stücke Gewissheit verschaffen, was authentisch und was Beigabe ist. — Wenn beim ersten Band in Betreff des alfabetischen Registers der Orts- und Personen-Namen gewünscht wurde', daß auch die Vornamen mit einer Verweisung auf den Ort des Registers, wo Näheres über sie mitgetheilt ist, aufgenommen worden wären, so soll dem jetzt gern entsprochen werden, soweit es nothwendig ist.
Um die Noten unter den Texten nicht zu häufen, habe ich dießmal mehr Erläuterungen Textnoten. in die den einzelnen Versammlungen vorausgeschickten Einleitungen verwoben. Auch einzelne urkundliche Mittheilungen sind dort geradezu eingesetzt. Die letzteren werden natürlich, seien sie in Form von Regesten oder nach dem vollen Text mitgetheilt, auch in dem chronolo- gischen Verzeichnis der Urkunden und Akten aufgeführt.
Noch immer wiegt der urkundliche Stoff vor, tritt der eigentliche Aktenvorrath zurück. der Stücke. Doch ist eine Zunahme des letzteren gegenüber dem ersten Band bereits zu bemerken. Zum érstenmal erscheint ein wirklicher Abschied einer Fürsten- und Städteversammlung, die fast ebensogut als Reichsversammlung bezeichnet werden könnte, nr. 275, vom Frankfurter Maitag 1397; und vom folgenden Julitag daselbst gibt der Bericht der Stadt nr. 294 den Abschied oder eigentlich das Nichtzustandekommen eines solchen wider. Beschlüsse und Verabredungen haben wir in nr. 21. 32. 46. 49. 53. 136–139. 148. 168, freilich von keinem Reichstag. Ein eigentliches Sitzungsprotokoll findet sich noch nicht; am nächsten kommt einem solchen der Bericht nr. 11 vom Speier-Heidelberger Tage 1388, aber er geht nur von ein paar Städten aus und nicht von der Versammlung als solcher, ist auch wahrscheinlich erst nach Schluss der Verhandlungen mehr oder weniger aus dem noch frischen Gedächtnis, als Erzählung des Hergangs bei Ausführung der ganzen Mission der Verfasser, ausgearbeitet. Von andrer Art ist das Stück nr. 51 (zusammen mit nr. 52) vom königl. Friedenstag des Januar 1389; die Erzählung bildet hier ein Minimum, aber durch einen kurzen Text sind die zwischen den Boten des Schwäbischen Städtebunds und den königlichen Räthen gewechselten Schriften, die da mitgetheilt werden, unter einander verbunden. Einen solchen Schriftwechsel besitzen wir auch vom Nürnberger Reichstag 1390 nr. 169—173, aber es sind lauter einzelne Stücke die durch keinerlei erzählenden Text verknüpft werden, und sie können theilweis erst auf dem Weg kritischer Untersuchung ihre gegenseitige Ordnungsstelle erhalten soweit dieß überhaupt möglich oder nöthig ist, auch gehören vier davon nur der einen städtischen Seite an, bloß nr. 170 stellt eine Replik der königlichen Räthe vor. Aehnlich haben wir in nr. 102 ein Aktenstück, welches den Bescheid enthält, der den Einwendungen der Rheinischen Städte gegen verschiedene Punkte des Egerer Landfriedens nr. 72 zu Theil wird, und aus welchem wir auch diese Einwendungen selbst kennen lernen, so daß wir auch hier im Grund einen solchen Schriftwechsel zu erkennen vermöchten. Ueber die Verhandlungen und Beredungen zu Bamberg und Eger von 1389 können wir wenigstens ein Memoriale von Rheinisch- städtischer Seite in nr. 91 und ein solches von Nürnbergischer in nr. 90 mittheilen, ersteres nennt sich selbst ein gedechtniße. Nicht sowol ein Sitzungsprotokoll, als vielmehr eine durch
'Literar. Centralbl. 1870 col. 91.
die anwesenden oder anwesend gewesenen Städteboten als Ohren-Zeugen beglaubigte oder beglaubigbare Notiz über einen einzelnen Hergang bei der zu Utenheim in Betreff des Egerer Landfriedens gepflogenen Verhandlung ist in unserm Bande die nr. 103; der Form nach hat sie viel Aehnlichkeit mit RTA. 1 nr. 301. Gesandtschaftsanweisungen haben wir von Köln nr. 291 und von Straßburg nr. 301, jene beim Frankfurter Fürsten- und Städtetag vom Juli 1397, diese zum Nürnberger Reichstag des gleichen Jahrs; die Anweisungen nr. 57. 217. 224 beziehen sich auf keine Versammlung, nr. 109 wenigstens auf keine Reichsversamm- lung. Eigentliche Berichte von Gesandten oder Agenten kommen vor zu Eger 1389 nr. 88 und 89, zu Frankfurt 1394 nr. 232, zu Nürnberg 1397 nr. 309, und vielleicht gehören auch nr. 295 und 298 hieher; überhaupt sind die Korrespondenzen ziemlich reichlich vertreten. Als Beglaubigungsbriefe erscheinen nr. 270 und 290, aber beide sind nicht für die Versamm- lung selbst bestimmt. Das Frankfurter Geleitswesen tritt jetzt zum erstenmal auf bei den drei Versammlungen in dieser Stadt vom Juli 1394', vom Mai2 und vom Juli 13973. Eine Präsenzliste, unsre älteste, haben wir endlich vom Frankfurter Fürsten- und Städtetag des Mai 1397, nr. 272, es sind aber nur die Städte, die sich hatten vertreten lassen, darin aufge- führt'; die Aufzählung in nr. 273 ist der Limburger Chronik entnommen und fällt, falls dem Autor nicht ein Aktenstück vorlag, rein ins historiographische Gebiet. Von den hier eben genannten Stücken (Abschriften und Regesten) sind bisher 25 völlig unbekannt gewesen, nemlich nr. 32. 46. 49. 57. 90. 91. 109. 136-139. 148, 169-173. 232. 290, 291. 295. 297. 298. 301. 309; angedruckt, wenn auch bekannt, waren 6, nemlich nr. 11. 51. 52. 53. 89. 270; dagegen 11 gedruckt, und zwar nr. 21. 88. 102. 103. 168. 217. 224. 272, 273. 275. 294, wovon die drei nrr. 103. 168. 273 auch hier einfach aus ältern Drucken widerholt werden mußten. Diese Rubriken werden in späteren Perioden an Stückzahl bedeutend steigen, sie sind recht eigentliche Reichstagsrubriken, jetzt bilden sie noch, wie man sieht, ein ziemlich schwaches Kontingent. Auch die Herbergsangelegenheiten gehören dahin.
Ueberhaupt befinden sich unter den 313 in diesem Band vereinigten Stücken recht viel neue. Es sind nemlich, wenn ich recht zähle, 152 Numern bisher völlig unbekannt geblieben; Neue Stücke. 60 waren durch Regest oder auszugs- und erwähnungsweise bekannt, aber ungedruckt; 11 theilweis gedruckt; 73 vollständig gedruckt, aber hier aus den Handschriften widergegeben; 17, die handschriftlich nicht wider aufgefunden wurden, sind aus älteren Drucken widerholt, nemlich nr. 24. 26. 27. 29, 30, 103. 161-168. 214,219. 248. Also im ganzen sind 212 Numern ungedruckt gewesen, 101 ganz oder theilweise gedruckt. Ein Unterschied zwischen solchen Stücken, deren vollen Text wir geben, und solchen, die wir bloß als Regest mittheilen und deren es nur ganz wenige sind, ist bei dieser Aufzählung nicht gemacht.
II. Ergebnisse des vorliegenden Bandes.
Gemäß dem im ersten Bande eingeführten Gebrauche schicke ich auch dem vorliegenden eine Uebersicht mäßigen Umfangs voran über die darin vorkommenden Hauptsachen, die natürlich mit besonderer Berücksichtigung der neu aufgefundenen Stücke und der von mir geführten Untersuchungen gemacht ist. Auch dießmal kann dieselbe um so kürzer sein; als die betreffenden Dinge schon in den Special-Einleitungen zu den einzelnen Reichstagen
Die Stücke dieser Art bilden noch keine besondre Rubrik, ich habe sie eingereiht beim Mai-Tag 1397 lit. D und beim Juli-Tag 1897 lit. C, beidemal unter «Besuch des Frankfurter Tags », bei den andern Versammlungen dieses Bandes kommen sie nicht vor.
Mit den Versuchen zur Beilegung des großen Städtekriegs, die dann auf dem Reichstag
zu Eger ihren Abschluss finden, beginnt dieser zweite Band der Reichstagsakten, und schließt
sich damit an seinen Vorgänger an1. Ob die vier ersten Versammlungen dieses Bandes das
Recht haben unter eigener Firma aufzutreten, oder ob sie als bloße Einleitung zum Egerer
Reichstag von 1389 diesem letzteren einverleibt und seinen eignen Akten nur hätten vorange-
stellt werden sollen, darüber kann man streiten. Zu umgehen waren sie nicht, da sie enge mit
dem zusammenhängen, was dann in Eger und noch vorher in Bamberg geschah. Und am Ende
ist es ziemlich gleichgiltig, ob sie als selbständige Reichsfriedenskongresse auftreten oder als
bloßes Vorspiel zu der nachfolgenden großen Reichsversammlung. Das erstere war deshalb
zweckmäßiger, weil die Akten des Egerer Tages sonst allzusehr angeschwollen wären; und
der Gegenstand berechtigte dazu. Es sind lauter Doppelversammlungen, indem die beiden
Parteien zunächst an verschiedenen aber unter einander nahgelegnen Orten zusammentreten,
so daß jede für sich berathen und doch mit der andern verhandeln kann; noch befindet man
sich nicht im Frieden, und vielleicht trauen die Städte einzelnen unter ihnen selbst nicht wenn
sie alle unmittelbar mit dem andern Theil zusammen wären. Wenn der erste dieser Tage, der
zu Nürnberg-Neumarkt vom Merz 1388, bereits hinreichend bekannt war, so ist dieß doch
keineswegs der Fall gewesen mit dem folgenden zu Speier-Heidelberg vom April 1388 sammt
den im ersten Anhang lit. F dabei mitgetheilten Friedensversuchen vom Sommer gleichen
Jahrs; hier waren die meisten Stücke unbekannt oder doch ungedruckt. Der nun folgende
Plan eines nichtgehaltenen Mergentheimer Tags auf 8 Nov. 1388 ist fast völlig neu, die bisher
allein bekannte nr. 34 gab eine in ihrer Vereinzelung nur unverständliche Notiz davon. Was
man aber von dem dritten Friedenstag zu Rotenburg-Mergentheim vom Januar 1389 wusste,
beschränkt sich auf die kurze Nachricht des Königshofen, die doch hieher und nicht zum
folgenden Februartag zu rechnen ist, und auf das wenige, was Wencker3 Gemeiner und
Vischer mittheilen konnten; hier ist fast alles neu. Von dem vierten Friedenstag endlich
(nr. 56-62), der im Februar 1389 wider zu Rotenburg-Mergentheim stattfand, waren die
bisherigen Nachrichten noch geringer, man wusste nicht einmal daß er wirklich zu Stand
gekommen sei, und mit Ausnahme der hiebei mitgetheilten nr. 60 sind alle Stücke neu. Was
weiter den Bamberger Tag betrifft der 1389 dem Egerer vorangieng, so sind doch, wenn man
gleich von demselben bereits wusste, die hier mitgetheilten Aktenstücke sämmtlich ganz unbe-
kannt gewesen. Die der Egerer Versammlung noch im gleichen Jahre folgenden Tage von
Speier Utenheim Heidelberg sind theils aus bekannten theils aus unbekannten Stücken fast
wie neu hergestellt. Von den zwei Städteversammlungen (nr. 149), welche dem Nürnberger
Münz- und Judenschulden-Tag von 1390 vorangiengen und ihn vorbereiteten, wusste man
bisher noch nichts. Ebensowenig von der zu Ungunsten K. Wenzels 1393 in Nürnberg abge-
haltenen Fürstenzusammenkunft, welcher eine andere erweiterte Versammlung von Fürsten
'Unter Reichstag zu Eger lit. F.
und Städten in demselben Sinn folgen sollte; nr. 215. Von dem Nürnberger Tag, welcher 1394 noch vor dem Frankfurter, auch wegen der Gefangenschaft Wenzels, gehalten wurde, hatte man nur ungenügende chronikalische Nachrichten; jetzt besitzen wir aus dem Nürnberger Schenkbuch wenigstens eine stattliche Präsenzliste in nr. 220 art. 1 und 2. Die nach dem Frankfurter Tag des gleichen Jahres stattgehabte Nürnberger Zusammenkunft vom Juli 1394 lernen wir überhaupt erst jetzt kennen, nemlich aus nr. 220 art. 3 und aus nr. 232. Den gangbaren Irrthum, als ob im Jahr 1397 zu Frankfurt nur Eine Versammlung gewesen sei, theilen, soviel ich sah, nur Lersner und Janssen nicht; es werden nun hier die getrennten Akten der beiden so geschiedenen Tage vom Mai und Juli mitgetheilt, soweit sie erreichbar waren. Ein andrer Tag vom Jahr zuvor mußte gestrichen werden, und ich glaube ein für allemal die Erzählung bei Pelzel Wenzel 2, 321-323, der sich Aschbach im Sigmund 1,69 f. im wesentlichen anschließt und die von einem zu Frankfurt 1396 abgehaltenen Fürstentag und dann von der Beabsichtigung eines nach Jakobi im gleichen Jahr zu haltenden weiteren Fürstentages daselbst zu berichten weiß, kritisch beseitigt zu haben.
2. Frieden nach dem Städtekrieg.
Wenn in den vier ersten Versammlungen dieses Bandes die Friedensversuche, welche der König vor dem Egerer Reichstage machte um den Städtekrieg zu beendigen, zusammengestellt sind, so stehen sie zugleich in ihrer Erfolglosigkeit zum erstenmal klar vor unsern Augen. In dem Spruchbriefe zu Neumarkt vom 15 Merz 1388, der die streitenden Parteien auszugleichen sich bemühte, war noch manches unerledigt geblieben und auf Heidelberg und den April verschoben worden. Wäre nun dort ein solcher ergänzender Spruch erfolgt den beide Parteien annahmen, so würde der Friede dagewesen sein, denn diese Spruchbriefe sind recht eigentlich die Friedensurkunden, durch welche der Kriegszustand beseitigt wird, wol zu unterscheiden als solche vom Landfrieden, der einen Bund zu gemeinsamer Durchführung gewisser Rechtsordnungen darstellt, und dessen Eingehung natürlich den Friedensstand schon voraussetzt, von dem aber jetzt noch gar nicht die Rede ist. Vorläufig handelt es sich um den Sühnspruch oder die Friedensurkunde, in der die ausgleichenden Bestimmungen getroffen werden theils über das was Anlass zum Kriege war, wie die Gefangensetzung und Beraubung des Erzbischofs von Salzburg und die Bürgerabfangungen und Güterverluste der Städte vor dem Kriege, theils über das was im Kriege vorgegangen war, wie Kriegsgefangenschaften, Brandschatzungen und Gedinge, Wegnahme von Schlössern und von Gut und Habe u. a. m. Darüber war zum Theil durch den Neumarkter Spruch vom 15 Merz und durch den Heidelberger vom 23 April 1388 entschieden, zum Theil war die Entscheidung noch vorbehalten. Hatten aber die Herzoge sich an den ersteren wenig gekehrt, so wurde der letztere von einem Theil der Städte vonvornherein gar nicht anerkannt. Wenn aber dieser letztgenannte Spruch hier endlich einmal vollständig abgedruckt und dazu der höchst interessante Bericht nr. 11 zum erstenmal veröffentlicht wird1, so sind auch die p. 46-52 unter lit. F mitgetheilten Stücke über die weiteren Friedensversuche im Sommer 1388 fast alle neu. Freilich diese Versuche blieben ohne Ergebnis. Auf den beiden folgenden Tagen nun zu Rotenburg-Mergentheim vom Januar und vom Februar 1389 handelt es sich immer darum, wie weit die Befugnisse ausgedehnt werden sollten, die dem König einzuräumen wären um die Schlichtung des Streits zu bewirken; vom Januar sind die Akten da, im Februar kam die Sache sichtlich auch wider vor. Ich habe die Differenzen über diesen Punkt sorgfältig zu entwickeln gesucht, wobei sich noch einige Bemerkungen über den Sprachgebrauch von Minne Recht und freundlich Recht ergaben. Die Städte zeigen sich bei diesen Auseinandersetzungen nicht gerade vertrauensvoll gegen den König, und zwar um so weniger als dabei die Absicht des letzteren her
'Er ist von Hegel in den St. Chr. 1, 148 nt. 1 zuerst erwähnt.
'In der Einleitung zum Januartag 1889 lit. E.
Deutsche Reichstags-Akten II.
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