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Herzog Albrecht III von Oestreich betheiligt'. Aber noch deutlicher ist der Vertrag der vier Oestreichischen Herzoge nr. 225 und 226, zu Ensisheim 5 Mai 1394 mit 14 Schwäbischen Städten geschlossen er spricht schon die Thronkandidatur unverblümt aus2, und als den eigentlichen und Hauptkandidaten muß man sicher Albrecht III wegen seiner vorherschenden 5 Stellung in der Familie und Landesregierung betrachten. Gegen ihn sind dann auch die Anschuldigungen K. Wenzel's gerichtet, auf welche dieser Herzog in nr. 227 antwortet“, und zwar beziehen sich speciell auf den Frankfurter Tag die art. 5 und 8. Der Angeschuldigte behauptet, er habe nie wider den König nach dem Reich gestellt, und seine Gesandten auf diesem Tag seien nur angewiesen gewesen sich den Maßregeln anzuschließen welche dort die 10 Mehrheit der Fürsten für Wenzel ergreifen würde. Das letztere mag richtig sein, weil er sich schon im Mai zu Nürnberg hatte überzeugen können daß seine Saat nicht reif sei; aber was er eben dort im Mai zu Nürnberg mit seiner Gesandtschaft wollte, davon erwähnt er nichts, gerade darauf aber werden sich die Worte der Anschuldigung in nr. 227 art. 5 beziehen: daz wir in der zite, so er gevangen und sein selbs unmêchtig wêr', nach dem rich 15 haben gestalt und darumb unser erber botschaft zu den kurfursten und andern fursten herren und stetten des richs getan haben. Damit fällt denn auch auf die vorhergehende Nürnberger Versammlung ein unerwartetes Licht, das übrigens ganz zu dem stimmt was wir dort über den Charakter jener Zusammenkunft behaupten durften. Man kann überhaupt nicht sagen, daß die Selbstvertheidigung des Herzogs einen günstigen Eindruck macht; und 20 sie wurde dadurch nicht besser und überzeugender, daß man sie nicht bloß an K. Wenzel schickte sondern ihr auch wie es scheint sonst im Reiche Verbreitung gab. Die wahre Stellung des Herzogs zum König kommt dann nicht bloß am 17 Dec. 1394 durch den Bund zu Weytra3 und am 13 Juli 1395 durch die Absage an Wenzel' zu Tage, sondern noch mehr durch das Gelöbnis des Markgrafen Jost1o vom 9 August 1395": Herzog Albrecht erscheint 25 darin innig verbunden mit Wenzel's Hauptgegnern in Böhmen, diese stellen ihm die Gewalt und Vikarie des Römischen Reichs in Aussicht, sie wollen ihm beistehn daß ihm dieselbe vom König übertragen werde, mit dem weitgreifenden Zusatz oder wie sich das fueglich geschieken mag, d. h. er soll die genannte Stellung erhalten mit Güte oder Gewalt. Wir haben eine Aufzeichnung aus denselben Tagen, an der man sieht wie verbreitet damals schon im 30 Reich die Zweifel an der Dauer der Regierung Wenzel's waren; da redet Berthold Pfinczing im Namen der Städte Nürnberg Rotenburg Schweinfurt Windsheim Weißßenburg mit Bischof Gerhard von Wirzburg: ob das were daz der egenant herre von Wirczburg iht ze schicken gewünne und daz er handelt nach des lantfrids laufe und daz den lantfrid anrårt und antreff, so solt er gût getrawen haben zu den vorgenanten steten daz sie im darinne 35 willig wolten sein und tun was sie pillichen solten, es wer' dann daz ein ander lauf aufstånde oder ein ander hawbt wurde. desgeleichen redt der vorgenant herre, daz er das den vorgenanten steten herwider auch wolt tůn on geverde 12.

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1 Abdruck bei Pelzel Wenzel 1 Urk. B. 126-128 nr. 96, vgl. Palacky Böhm. Gesch. 3, a, 74 nebst nt. 79.

2 Uebrigens scheint Graf Eberhard von Wirtemberg nur bei dem allgemeineren Bundesvertrag dieses Datums (s. Anm. zu nr. 225) betheiligt zu sein, nicht aber bei obiger Abmachung selbst in Betreff Erhebung eines Oestreichischen Fürsten auf den Deutschen Thron (vgl. überhaupt 45 hinsichtlich dieser Verträge Stälin 3, 360-362). Denn ein Vertrag zwischen ihm und dem Habsburgischen Hause, der dem zwischen diesem und den Städten in nr. 225 und 226 geschlossenen entspräche, findet sich nicht vor. 3 Stälin 3, 360.

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Siehe ebendort.

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nr. 228; wie an Straßburg so wurde das Aktenstück gewis auch an andre Reichsstände verschickt.

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Auf einem am 11 Aug. (Mi. vor assu. Mar.) im Jahr [13]95 zu Bamberg gehaltenen Tage, wo auch die Botschaften der vorgenannten Städte da waren, Nürnb. A. K. cod. nr. 673 fol. 104a cop. coaev.

E. Die Berichte über den Tag, nr. 231 und 232, der größere bisher ganz unbekannt, kommen aus städtischen Kreißen: nr. 231 erzählt denn auch von dem Antheil der Städteboten an der Versammlung, während nr. 232 von einer neuen Zusammenkunft der Fürsten und Städte berichtet die zu Nürnberg auf 26 Juli gehalten werden soll. Dort haben die Städte zu antworten, ob sie ihr Kontingent, zur militärischen Unterstützung Wenzel's, stellen wollen 5 oder nicht, und ebendahin soll auch Jost's Antwort kommen. Daß dann eine solche Versammlung zu Nürnberg wirklich stattgefunden hat, ergibt nr. 220 art. 3. Es erscheint dabei wider der Rath des Herzogs Johann von Görlitz, vermuthlich derselbe Vogtlander wie im Mai', und der Rath Herzog Albrecht's III von Oestreich, auch ein Conrad Flemmink von Oesterreich neben ihm, dazu der Kanzler des gefangenen Königs'. Was aber hier vorkam, 10 davon haben wir keine Nachricht. Weiterhin sagt Pelzel', der neue Reichsvikar habe sich entweder selbst, oder, was wahrscheinlicher sei, Ruprecht III an seiner Statt, vermuthlich mit einiger Mannschaft, in das Lager des Herzogs Johann vor Budweis verfügt. Man darf denken, dieß sei im Auftrag oder in Vollmacht seines Vaters des Reichsvikars und von der erwähnten Versammlung aus geschehen. Daß Ruprecht III in der That am 1 Aug. in 15 Budweis war, hat seine Richtigkeit laut des Briefs nr. 238, den er von dort schrieb3; aber er berichtet darin nur von seiner diplomatischen Thätigkeit und sagt kein Wort von Mannschaft die er etwa bei sich gehabt hätte, während er doch von den militärischen Zurüstungen des Herzogs von Görlitz ausführlich redet. Und wenn, wie wir sahen, die Städte erst auf dieser Zusammenkunft vom 26 Juli über ihre Kontingentstellung Bescheid geben sollen, so 20 wäre die Zeit bis 1 August doch viel zu kurz um die kriegerische Aktion ins Werk zu setzen, es müsste denn Ruprecht nur mit eigenen oder auch sonstigen fürstlichen Streitkräften ausgerückt sein, was doch nicht wahrscheinlich ist. Kurz folgt offenbar nur Pelzel, und wenn Aschbach sowie Häusser und Höfler ebenfalls annehmen, daß Reichshilfe durch Ruprecht III zugeführt worden sei, so kann diese Annahme auch nur von Pelzel herrühren, der hier ein- 25 fach wider eine pragmatisierende Vermuthung aufgestellt hat, dießmal aber ausdrücklich sie eben nur als solche kennzeichnet, was vor unvorsichtiger Aufnahme derselben hätte warnen können. Vielmehr blieb die Dazwischenkunft des Reichs offenbar eine bloß unterhandelnde, und mit Recht hat daher Palacky 10, wenn auch ohne kritische Erörterung, nur von dem persönlichen Erscheinen des genannten Fürsten bei dem Böhmischen Heer gesprochen und die so militärische Reichshilfe damit fallen lassen.

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F. Städtische Kosten. Die Augsburger Ausgaben nr. 233 art. 2 bringen Nachrichten über die Vorbereitung des Frankfurter Tags. Die Nürnberger Stadtrechnung nr. 235 art. 5 nennt die Städteboten von dort, die nach Frankfurt geschickt worden. Man würde zur Herstellung der Präsenzliste speciellere Angaben aus den Frankfurter Notizen nr. 234 gerne annehmen, es werden uns aber hier in art. 4 und 7 nur Fürsten und Herrn im allgemeinen und dazu, in art. 2 nebst 3, der königliche Kanzler und seine Schreiber aufgeführt, alles ohne Namen. Man muß die näheren Nachrichten sich aus den übrigen Schriftstücken zu sammenlesen in Betreff der Anwesenden und ihrer Namen: nr. 221 in., nr. 222 in. (hier auch die Botschaft des Herzogs Johann von Görlitz), nr. 227 art. 5 und 8 (die Botschaft des 40 Herzogs Albrecht III von Oesterreich), nr. 231, nr. 232". Die Anwesenheit der Städteboten

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geht aus nr. 231, nr. 232, und aus nr. 222 in. hervor; Straßburg scheint keinen Rathsfreund geschickt zu haben, da es sich von Frankfurt und Hans Fritze der Stadt Diener (wobei Wencker's Bezeichnung wol richtig ist) berichten lässt nr. 231 und 232. Kriegk1 erzählt, wol nach einer Aufzeichnung des Stadtarchivs: zu dem 1394 in Frankfurt gehaltenen Reichstag 5 waren den Fürsten und Herren mehr als 800 Freudenmädchen nachgefolgt.

G. Erster Anhang: K. Wenzel's Befreiung aus der Gefangenschaft. Bei der Wichtigkeit des Gegenstandes und dem nahen Zusammenhang mit den angeführten Versammlungen schien es zweckmäßig noch einige Stücke hier beizufügen über die Befreiung des Königs, die diplomatische Thätigkeit Ruprecht's III in dieser Richtung, die Bedingungen 10 der Loslassung und die nachfolgenden Anforderungen des Königs an das Reich. Die Bedingungen der Loslassung sind zweifach überliefert, in sehr abweichender Gestalt, nr. 236 und 237. Man könnte zuerst versucht sein die Aufzeichnung nr. 236 für officiell und authentisch zu halten, der Anfang zum ersten so ist berett worden lautet ganz wie auch bei officiellen Aufzeichnungen dieser Art. Allein die Sache verhält sich anders, wir haben hier 15 nicht den Text der Verabredung selbst sondern die beliebige Notiz eines beliebigen Schreibers der von Pfalzgraf Ruprecht III den Auftrag dazu erhalten hatte (vgl. nr. 238 ex.) und es doch nicht genau wusste. In einer aktenmäßigen Aufzeichnung würde am Schluss oder an einer sonstigen passenden Stelle ein Actum oder Datum zu erwarten sein; es müssten die vier Schlösser in art. 1, von denen es hier nur heißt vir slosse die dann benant sein, auch wirk20 lich mit Namen auftreten; es könnte nicht heißen sechzig oder sibenzig hern ohne wirkliche Fixierung der Zahl; der ganze Styl ist für eine kanzleimäßige Darstellung nicht der korrekte. Dagegen berichtet in nr. 237 ein Theilnehmer der Verhandlungen, Borziwoy von Swinar, der sogar selbst eine der Geiseln war; der musste es doch wissen, zumal da er an demselben Tage, an welchem der Vertrag gemacht wurde, auch seinen Bericht davon macht (daz wir 25 als hewt gesworn und verbriefet haben im Eingang). Ich gebe daher durchaus, wo zwischen nr. 236 und 237 ein Widerspruch obwaltet, der Angabe von nr. 237 den Vorzug, und nehme nur an, daß art. 2 von nr. 236, der in nr. 237 gar nicht erscheint, und die eventuelle Erweiterung des Termins bis zu vier Wochen, die ebenfalls nur in nr. 236 art. 6 steht, deshalb doch richtig sein können, sofern weder das eine noch das andere Stück den Anspruch machen 30 kann alles vollständig zu enthalten und dieß doch nur Nebenpunkte sind. Dagegen ist in nr. 236 art. 1 falsch angegeben: 1) der 2 August für das Einlegen der Geiseln nach Krumnau, statt 31 Juli, wo der Irrthum entstand durch Verwechslung mit der Freigebung und Ablieferung des Königs nach Krumnau, welche letztere richtig auf 2 August fällt laut nr. 237 und 238; 2) die Zahlangaben von 60–70 Geiselpersonen und 4 Geiselschlössern, statt 50·

35 der beiden zu Frankfurt vom 14 Juli 1894, im Münch. R. A. Mainz Erzstift Nachträge fasc. 48 IX 30%, orr. membrr., auf der Tektur mit den nrr. 60, 61, 62 (der erste auch im Wirzb. A. Konserv. Mainz-Aschaffenburger Ingrossaturbuch 13 fol. 1079). Dagegen wird man aus dem mit nr. 61 40 bezeichneten Stück auf die Anwesenheit der dort erwähnten Erben des Landgrafen (Balthazar Landgraf zu Doringen und Markgraf zu Miessen, und Otto Herzog zu Brunswig Herzog Ernstis seligen Sohn) nicht schließen können.

45 'Deutsches Bürgerthum im Mittelalter, neue Folge, pag. 261.

2 Vgl. dazu seine Geldbemühungen in Böhmen, Palacky 3, a, 84 und Pelzel 1, 291. Von Geld, dem König zu geben, ist auch die Rede in einer Instruktion für eine 50 Straßburger Gesandtschaft an K. Wenzel [1394 c. Dec. 26] im Straßb. St. A. an der Saul I partie lad. C fasc. XIV liasse II nr. 5, ähnlich Bensen Rothenburg 206 f. und Stalin Wirtemb. Gesch. 3, 367 nt. 2. Wahrscheinlich gehört

hieher auch das Schreiben Wenzel's an Straßburg, in welchem er bei dieser Stadt als seine Gesandten beglaubigt den edlen Fredrichen Grafen zu Olingenn seinen Kammermeister Rath und Hansen Heckil von Amberg seinen lieben Getreuen zu mündlichem Auftrag von wegen ettlicher notlicher sache die uns selber angehoren, dat. Prag 1395 Febr. 21 (Sonntag vor Fastnacht), im Straßb. St. A. an der Saul I partie lad. B fasc. VIII nr. 57 or. chart. Am 3 Okt. 1395 (Sonntag nach Michaelis) schreibt Heinrich von Mülheim Ritter an Straßburg aus Prag: do wissent, daz der kunig gerne lute hette und sich gerne rorte, so wil er kein gelt usgen, so wil im nieman vergeben dienen, ibid. nr. 19 or. chart. Und Martin von Schilleken schreibt an Straßburg [1396] Juni 3 (sabb. post corp. Christi) aus Prag: als ir wol wissent, daz ane gelt nieman nút schaffet in diseme hofe, ibid. nr. 41 or. chart. Unsre bisher nur im Regest bekannte Urkunde nr. 239 und die ganz neue Berichterstattung nr. 240 werfen Licht auf die Geldbemühungen des Königs.

Personen und 5 Schlössern; 3) in art. 3 ist an sich unwahrscheinlich, daß den Rebellen alle Häuser und Festen in Böhmen eingeräumt werden sollen, da die Härte der Bedingung nicht zu der Lage der Umstände passt; auch gehört das hier ausgenommene Schloss Kutten im Gegentheil laut nr. 237 zu den fünf sofort zu übergebenden Geiselschlössern; 4) in art. 4 sind die Worte dieselben vir nucz ist eine sehr unvollkommene und schiefe Widergabe 5 der Bestimmung von nr. 237 und sol auch der awsspruch an sie kumen ist; 5) art. 5 fällt mit art. 3 gegenüber der Angabe von nr. 237. Der ganze Schluss von nr. 237 ist diesem Stück allein eigenthümlich und ganz dazu geeignet den Eindruck der Authenticität seiner Angaben zu verstärken.

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Wenn nr. 239 und 240 die Ansprüche beleuchten, welche der geldbedürftige König in 10 Folge der Böhmischen Unruhen an die Städte macht, so ist in nr. 240 außerdem auch die Schlussnotiz über die Schlegler merkwürdig. Schon in nr. 215 vom 18 Dec. 1393 lasen wir von einer Unzufriedenheit mit dem König, fürstlicher- und wol auch städtischerseits, und ohne Zweifel ist der Grund davon in seinem Verhältnis zu den Schleglern zu suchen'. Nun wird in unsrer nr. 240 vom 21 Nov. 1394 weiter berichtet, daß dieses Verhältnis eine feste 15 Gestalt gewonnen: man erzählte sich, Wenzel habe die Gesellschaft in seinen Sold genommen und ihr einen Hauptmann gesetzt. Also hat dieselbe damals jedenfalls schon bestanden, und ihre Zeitbestimmung erhält durch die beiden Stücke nr. 215 und 240 nähere Anhaltspunkte als bisher2. Die Fürsten müssen die Sache sehr ernst aufgefasst haben, man fürchtete wol der König möchte durch die Verbindung mit den Rittergesellschaften neue Macht gewinnen; 29 und so wurde der Fürstenbund vom 23 Mai 1395, und zwar mit Berufung auf art. 18 des Egerer Landfriedens selbst, wider die Schlegler geschlossen. Es muß als die Folge dieser Opposition betrachtet werden, daß nun der König plötzlich am 27 Nov. 1395 dem Schleglerverein bei schwerer Ungnade gebietet sich aufzulösen. Aber schon werden am 30 Nov.3 und 18 Dec. 1395 und 15 Jan. 13967 neue Verabredungen gegen die bedrohliche Rittergesell-25 schaft getroffen, der Spruch des Schiedsgerichts zwischen ihr und Graf Eberhard von Wirtemberg 6 April 1396' will die Auflösung des Vereins; das Gebot des Königs hatte also noch nichts geholfen. Ob es ihm auch nur völlig Ernst war? Er nimmt die Mitglieder wenigstens gleich am 9 Mai 1396 als Diener auf; die noch ungedruckte wenn auch bekannte Urkunde lautet so: Wir Wenczlaw von gotes gnaden Romischer kunig zu allen czeiten 30 merer des reichs und kunig zu Beheim bekennen und tun kunt offenlichen mit diesem brife allen den die in sehen oder horen lesen: wann wir Hennel Streiff von Lawdemburg gesessen zu Greiffenstein und Friczen von Urbach gesessen zu Steinecke unsere und des reichs liben getrewen, und sust alle andere herren ritter und knechte die man nant von Slegeln, zu unsern dinern und hofgesinde ufgenomen und empfangen haben, also vor- 35 nemlichen das sie uns drey jare mit aller irer macht, als ofte wir sie des ermanen, dinen und zu dinste bereyte sein und gereiten sullen an geverde und widerrede, und dorumb,

1 Siehe die Einleitung zum vorigen Reichstag lit. E, und das Stück nr. 215 Anm.

2 Vgl. über das Datum der Ausbreitung dieser Gesellschaft Stälin Wirtemb. Gesch. 3, 862 nt. 2 und 300 nt. 8, und überhaupt in Betreff der Schlegler ibid. 3, 362-366.

3 Guden cod. dipl. 3, 613-615 nr. 388; Münch. kön. Staatsarchiv Urkk. betr. äußere Verhältnisse der Kurpfalz 127/f. 27 or. mb. c. 4 sig. pend., und Karlsr. G. L. A. Pfälz. Kop. B. 44 fol. 1876.

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nr. 254 aus Karlsr. G. L. A. or. mb., und Auszug in Lehmann Speir. Chr. 768.

• Wencker ussburg. 103-108, Lünig Reichsarchiv 7, 4. 40 34-37 nr. 16, Sattler Graven 2 Aufl. 2 Beil. pag. 8 nr. 8.

Bamb. A. Konserv. Acta über Rotenb. a. d. T. wegen des Landfriedens cop. chart. coaev., nach dem Hauptinhalt gedruckt bei Wencker appar. 260-264; bei Stālin 3, 365 soll es Febr. 5 heißen statt Febr. 6.

Anlassbrief vom 3 Febr. 1396 im Stuttg. A. der herschaft feinde or. mb. c. 16 sig. pend., Steinhofer 2, 525 ƒ„, Sattler 1. c. nr. 11.

* Schiedspruch vom 6 Apr. 1396 im Stuttg. A. ibid. or. mb. c. 3 sig pend., Steinhofer 2, 528, Sattler l. c. nr. 11.

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zu widerstatung sulcher irer dinste, so haben wir mit wolbedachtem mute und rechter wissen in und allen herren rittern und knechten, die [or, erst geschrieben vnd, dann in sehr undeutlicher Weise korrigiert, kann nur die heißen] sie zu in uns zu dinste nemen werden, in iglichem jare der egenant dreyen jaren, als sie uns dinen werden, dreytawsend gulden 5 uf unser und des reichs lantvogtey zu Swaben ufzuheben uf sand Martins tage [Nov. 11] gnediclichen benumpt [or. bemimpt; unwahrscheinlich] und beschieden, benumen und bescheiden in die doruff ufzuheben und ynczunemen in craft dicz brifes und Romischer kuniglicher machte von allermeniclich ungehindert. und gebieten dorumb dem lantvogt in Swaben, der nu ist oder in czeiten wirdet, ernstlichen und vesticlichen mit diesem 10 brife, das er in die egenant drey jare alle jar dreytawsent gulden uf sand Mertins tage [Nov. 11] hantlange richte und reiche, als er unsrer hulde behalden wolle. mit urkunt dicz brifes vorsigelt mit unsrer kuniglichen majestat insigele, geben zu Karlstein noch Cristes geburte dreiczenhundert jare und dornach in dem sechsundnewnczigisten jaren des dinstages in der creuczwochen [1396 Mai 9] unsrer reiche des Behemischen in dem 15 dreiunddreissigisten und des Romischen in dem czweinczigisten jaren. Mit der Unterschrift Per dominum Przimislaum ducem Teschinensem || Franciscus prepositus Northusensis. Auf der Rückseite R. Johannes de Wratislavia und die Registraturbemerkung des 15 Jahrhunderts dienstbrief für die hern von Slegel etc. 1396. Auffallend ist daß dieser Bestal lungsbrief in Wien liegen geblieben ist; wäre es ein Duplum oder sollte die Sache nicht zur 20 vollen Ausführung gekommen, das Diplom den Bestallten nicht übergeben worden sein? Jedenfalls ist in der Urkunde die Aufhebung1 der Gesellschaft als solcher, vom 27 Nov. 1395, festgehalten; daher das Imperfektum die man nant von Slegeln, sowie die Nennung der beiden Namen Hennel Streiff und Fricz von Urbach nebst und sust alle andere während von einer Gesellschaft oder einem Bunde derselben hier nicht mehr die Rede ist. Gleichwol 25 wird natürlich jene Aufhebung ganz bedeutungslos für die Fürsten, wenn der König gleich nachher in ein solches Verhältnis zu den Mitgliedern der aufgehobenen Gesellschaft tritt, durch welches sie sofort wider als organisierte Masse auftreten können. Ist nun die Nachricht unsrer nr. 240 zuverlässig, und hatte somit der König die Schlegelgesellschaft schon 1394 in seinen Sold genommen, so würde Wenzel nur das alte Verhältnis mittelst unsrer mitge30 theilten Urkunde vom 9 Mai 1396 wider aufgenommen haben, und um so mehr wäre zu vermuthen es sei die Aufhebung vom 27 Nov. 1395 nur zum Schein geschehen.

H. Zweiter Anhang: K. Wenzel's Rache an Mf. Jobst. K. Wenzel hat sich an Markgraf Jobst im folgenden Jahr für seine Gefangenschaft gerächt, indem er auch ihn in Gefangenschaft setzte. Einige darauf bezügliche äußerst lebendige Briefschaften 35 sollten hier nicht übergangen werden. Freilich Pelzel Aschbach und Palacky setzen die Gefangenschaft Jobst's nicht auf 1395 sondern auf 1396. Ihre Darstellung gründet sich durchaus nur auf den bei Wencker abgedruckten Brief, welchen wir als nr. 243 hier gleich

'Einer nicht ganz klaren Aufzeichnung will ich hier gedenken, die vielleicht in diesen Zusammenhang gehört, 40 ohne daß ich es doch wagte sie oben einzureihen. Im Neuburger Kopialbuch 21 fol. 297' des Münchener Reichsarchivs steht in einem Verzeichnis ander berichtbriefe das folgende Regest: item ain brief von konig Wenczlaw widerrufft all puntnusse zu Swaben Elsaß Francken am 45 Rein und in der Weterau, dat. Prag an saund Blasius tag des Beh. im 32 dem Romischen im 19 jar [1395 Febr. 3].

Lehmann Speir. Chr. 768ab berichtet, daß auf Bemühung der sich bedroht glaubenden Fürsten (besorgten, 50 daß solche mit der Zeit gar zu weit schreiten und ihnen schädlich fallen dörffte) die Gesellschaft mit dem Schlegel Deutsche Reichstags-Akten II.

1396 Mi. vor dem h. Nuntage als unser Herr zu Himmel fuhr [Mai 10] aufgehoben worden sei. Das wäre also die zweite Aufhebung. Nun enthält das Frankfurter Rechenbuch von 1395/6 bei der Ausgaben-Rubrik uzgebin zerunge zum Jahr 1396 unter dem Datum sabb. ante Valentini [Febr. 12] laut Kriegk's Mittheilung eine Sendung nach Mainz als die fursten ire frunde da hatten, als sie ließen briefe lesen daz die Slegil-gesellschaft widderruffen were; allein das passt der Zeit nach auf die königliche Aufhebung vom 27 Nov. 1395, und nicht auf Lehmann's Nachricht.

3 Im Wenzel 2, 328 f.
Im Sigmund 1, 69.

5 In der Böhm. Gesch. 3, a, 98 f.

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