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in der Einladung zum nachfolgenden Frankfurter Reichstag (RTA. 3 nr. 1, neu); wenn er einmal in der Obedienz gegen Bonifacius schwankte und mit Frankreich sich zu verständigen gedachte, so ist das ganz natürlich. Und um so mehr darf man auch annehmen, daß die versammelten Fürsten weder im Mai noch im Juli Beschlüsse gefasst haben werden, die Bonifacius zu nahe traten, wie man auch die Nachrichten Dietrich's von Niem verstehen möge (s. pag. 421,35 und 424, 15). Die auf diesen beiden Versammlungen erschienenen Franzosen haben gewiss bei den Gönnern Johann's von Nassau kein geneigtes Gehör gefunden, und die gleichgesinnte Botschaft des Königs von England ebensowenig. Der bisher unbekannt gewesene Brief des Französischen Gesandten Simon Patriarch von Alexandrien nr. 289 gibt freilich darüber auch keine Auskunft, und leider besitzen wir kein Aktenstück welches uns über das Schicksal der kirchlichen Frage auf diesen beiden Zusammenkünften aufklärte. Eigentliche Beschlüsse sind in der Sache wol gar nicht gefasst worden. Es konnte aber wenigstens eine Instruktion der Englischen Gesandtschaft in der Einleitung zum Julitag mitgetheilt werden (p. 460, 20 ff.), die soviel ich sehe noch unbekannt geblieben war, und die die via cessionis utriusque partis empfiehlt, sicherlich ganz im Einklang mit dem was die Franzosen betrieben; sie gehört sehr wahrscheinlich in diese Zeit, und wenn sie auch ihrer Form nach nicht für die Verhandlung auf dieser Versammlung als solcher sondern für eine Besprechung mit dem König selbst, der hier nicht anwesend war, bestimmt ist, so haben doch sicherlich jene Gesandten eben auf diesem Frankfurter Tag nichts anderes vorgebracht. Daß die Angelegenheit dann auf der Nürnberger Versammlung vom Herbst 1397 vorgekommen sei, davon haben wir keine Spur, und es ist bei der Haltung des Königs, der dort offenbar Oberwasser hatte, und bei dem persönlichen Fernbleiben der Rheinischen Kurfürsten, die nur Gesandte schickten, auch an sich keineswegs wahrscheinlich: die Sache war, wie wir sahen, durch das königliche Berufungsschreiben nr. 299 (vgl. nr. 300) von der Tagesordnung eigentlich ausgeschlossen.

Indem ich mit dieser orientierenden Hinweisung auf die Ergebnisse des vorliegenden Bandes das Vorwort schließe, darf ich vielleicht die Hoffnung aussprechen, es möge derselbe eine so nachsichtige Beurtheilung finden wie sein Vorgänger.

Straßburg 5 Januar 1874.

Julius Weizsäcker.

REICHSTAGE

von 1388 bis 1397.

Königlicher Friedenstag zu Nürnberg-Neumarkt

im Merz 1388.

Mit dem Reichstag zu Mergentheim vom Oktober und November 1387 und dem daselbst fortgesetzten Versuch des Königs, Fürsten und Städte unter seiner Leitung zu vereinigen, indem, wenn er auch persönlich nicht erschienen war, seine Räthe die Verlängerung der nur auf 3 Jahre geschlossenen Heidelberger Stallung vom 26 Juli 1384 bewerkstelligten, wurde 5 der erste Band der Reichstagsakten beendigt. Die Wirkung der neuen oder Mergentheimer Stallung vom 5 Nov. 1387, in welcher jene frühere im wesentlichen widerholt und zugleich ergänzt und endlich bis 23 Apr. 1390 verlängert war, durfte schon deshalb zweifelhaft erscheinen, weil die das frühere mal betheiligten Rheinischen Städte dießmal nicht beigetreten waren. Aber auch die Schwäbischen Städte hatten nicht lang Ursache sich der neuge10 wonnenen Ordnung zu erfreuen. Als Erzbischof Piligrim von Salzburg im Kloster Raitenhaslach von Bairischer Seite überfallen und dann gefangen gesetzt war, entbrannte der Streit zwischen den beiden großen Parteien von neuem, da die Städte sich diese Behandlung ihres Bundesgenossen, der seit 25 Juli 1387 aufgenommen war, nicht gefallen lassen konnten, und sie überdieß selbst feindselige Behandlung von Baiern zu erfahren hatten. Der König 15 selbst stellte sich auf ihre Seite. Doch noch ehe es zu größeren kriegerischen Entscheidungen kam, gelang es schon am 15 Merz 1388 einen Ausgleich herbeizuführen, und zwar auf einer Zusammenkunft die zugleich in Neumarkt und in Nürnberg vor sich gieng1.

Ich nenne die Zusammenkunft nach diesen beiden Orten, wenn gleich der Ausspruch des Pfalzgrafen Ruprecht I nur von Neumarkt datiert ist. In Neumarkt waren die Für20 sten und Herren3. In Nürnberg hielten die Städte ihre Nebenversammlung*, sie waren hier ohne Zweifel vor und nach jenem Ausspruch beieinander, und zwar vier Bevollmächtigte des Schwäbischen Städtebundes und die Boten der Rheinischen Städte". Vor dem Spruch werden sie sich über ihre gemeinsame Haltung verständigt haben; nach dem Spruch schickten sie ihre Dankesbotschaft an den König für seine Vermittelung. Aehnlich war es mit solchen 25 Doppelversammlungen auch früher: die Zusammenkunft in Heidelberg vom Juli 1384 war begleitet gewesen von einer andern zu Speier, dort die Herren, hier die Städte', und 1387

30

1 Wilhelm Vischer, in den Forschungen zur Deutschen Geschichte 2, 65-66 und 94-97; vgl. St. Chr. 1, 269, 12-16. 2 nr. 3.

3 Im Eingang von nr. 3 nach rate der fursten- und getruwen.

* Daher die Zusammenkunft mitunter auch nur nach Nürnberg benannt wird, wie in nr. 4 art. 2 und nr. 5 nt. 6. So ist das in den Städtechroniken 1, 142 nt. 1, von dieser 35 Zusammenkunft in Nürnberg Gesagte näher zu verstehen: der Tag zu Nürnberg in nt. 1 daselbst und der Tag zu Neumarkt ibid. 142, 32 sind gleichzeitige zusammengehörige Versammlungen.

Deutsche Reichstags-Akten II.

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hatten bei Gelegenheit des Mergentheimer Tags vom Okt. und Nov. städtische Vorberathungen zu Speier und Rotenburg stattgefunden1 und dazu eine nachträgliche Zusammenkunft der Schwäbischen Bundesstädte an letztgenanntem Orte3. Die gleiche Erscheinung zeigt sich auch bei den im vorliegenden Bande zunächst folgenden 3 übrigen königlichen Friedenstagen, die ich deshalb wie diesen ersten ebenfalls nach den beiden Orten benannt habe, es ist der 5 Deutlichkeit wegen. Man wählte damals zur Bequemlichkeit meist ganz nah gelegene Orte für solche Doppelversammlungen, wie sich aus den angeführten Beispielen ergibt. Hier in unsrem Fall übernahmen die Boten der Rheinischen Städte die Rolle der Vermittlung, da die Sache zunächst nur die Schwäbischen betraf, und ritten hin und her3.

Freilich könnte es überhaupt zweifelhaft erscheinen, ob die unsern Band eröffnenden 10 4 Versammlungen hier aufzunehmen waren. Es sind keine Reichstage. Aber wenigstens

Da

die 2 letzten derselben, die von 1389, gehen dem Reichstag von Eger unmittelbar vorher und stehen mit demselben in engem Zusammenhang; sie waren daher nicht zu umgehen. mochte es denn gerathen scheinen auch die 2 Friedensversammlungen von 1388, unsere beiden ersten, mitheranzuziehen, da sie die Brücken bilden zwischen dem Mergentheimer Reichstag 15 vom Okt. und Nov. 1387, mit welchem der vorige Band schloß, und dem was nunmehr im zweiten Band folgt. Ich habe alle vier als königliche Friedenstage bezeichnet. Zwar sind die Spruchbriefe der beiden Versammlungen von 1388 und die Beschlüsse der beiden von 1389 nicht das unmittelbare Werk des Königs, der sich dabei überall nicht einfand; allein die Thätigkeit eines königlichen Abgesandten tritt doch auf ihnen allen hervor. In dem Neu- 20 markter Spruchbriefe vom 15 Merz 1388 selbst ist freilich das Mitwirken eines königlichen Raths nicht erwähnt, aber ein solcher war doch anwesend', wie denn der König es gewesen ist der den Streit zwischen den Städten und den Bairischen Herzogen schon im Januar 1388 zum gütlichen Austrag zu bringen gesucht hatte. Und deswegen gehn dann auch Niklas Muffel von Nürnberg und der Schultheiß von Regensburg nach Tauß um dem König zu 25 danken von Seiten des Städtebunds (d. h. hier des Schwäbischen für sich), wovon pag. 1 lin. 23 f. schon die Rede war; der Grund dieser Verdankung ist sicher kein anderer als das Bemühen Wenzel's um die Neumarkter Vermittelung zwischen den Streitenden". Wer der dort anwesende königliche Rath war, wird freilich nicht gesagt; man kann ihn nur vermuthen. Der Deutschordensmeister Sifrid von Veningen ist nicht gemeint, denn er wird neben 30 jenem noch besonders genannt; aus demselben Grund wol auch nicht Hubart von Eltern". Man darf vielleicht an Borziwoy von Swinar den königlichen Pfleger zu Auerbach denken, welchen sein Herr im Januar 1388 nach Baiern geschickt hatte 10, oder an den Herrn von Rosenberg, der im Januar 1388 in Nürnberg war", oder an Graf Johann von Sponheim, der in den Nürnberger Stadtgeschenken, vom 22 Jan. bis 19 Febr. 1388 aufgezeichnet, vor- 35 kommt 12 und am Schluss des Spruchbriefs vom 23 Apr. 138813 als königlicher Abgesandter

1RTA. 1, 572 f. lit. A und 580 f. lit. E.

2 RTA. 1, 581, 5-11.

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3 Ulman Stromer St. Chr. 1, 40, 13; vgl. nr. 2 im Eingang als wir itzund uzgesant sin sûnelich zu teydingen. 4 nr. 4 art. 2 und 3.

St. Chr. 1, 141 f. Wenn Hegel in St. Chr. 1, 142, 81 vom König sagt daß er im Merz 1888 den Stillstand des Kriegs bewirkt habe, und ibid. 40 nt. 1 daß auf seine Veranlassung der Tag zu Neumarkt gehalten worden sei, so ist dieß wie man sieht ganz richtig, und entweder aus der Nürnb. Stadtrechnung ib. 272, 5 (bei uns nr. 4 art. 2) oder aus Gemeiner Regensb. Chr. 2, 242, 12 oder aus beiden gezogen. Woher Gemeiner seine Nachricht von des Königs Betheiligung begründen kann, sieht man nicht.

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von Nürnberg-Neumarkt und den folgenden von Speier-
Heidelberg zu fallen, die städtischen Gesandten bringen
dem König die Richtigung, es ist nur von Einer solchen
die Rede, also war vielleicht erst der Neumarkter und noch 40
nicht auch der Heidelberger Spruchbrief da. In St. Chr. 1,
143 nt. 1 ist es unentschieden gelassen, auf welche von bei-
den Versammlungen oder ob auf beide sich der gebrachte
Dank bezog. Mit dieser Fahrt nach Tauß scheint nichts
zu thun zu haben die in der Anm. zu nr. 3 erwähnte 45
kön. Einladung nach Tauß.

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