Verfassungsurkunde des ko̊nigreichs Baiern

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In der expedition des Gesetz- und allgemeinen intelligenzblattes, 1818 - 414 pages
 

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Page 5 - Freyheit der Gewissen, und gewissenhafte Scheidung und Schützung dessen, was des Staates und der Kirche ist. Freyheit der Meinungen, mit gesetzlichen Beschränkungen gegen den Mißbrauch. Gleiches Recht der Eingeborenen zu allen Graden des Staatsdienstes und zu allen Bezeichnungen des Verdienstes. Gleiche Berufung zur Pflicht und zur Ehre der Waffen. Gleichheit der Gesetze und vor dem Gesetze. Unpartheilichkeit und Unaufhaltbarkeit der Rechtspflege.
Page 327 - Kammern erlauben und ohngeachtet der Erinnerung des Präsidenten hiermit fortfahren, so ist derselbe berechtigt und verpflichtet, die Sitzung für diesen Tag auf der Stelle zu schließen und in der folgenden Sitzung über die Bestrafung des betreffenden Mitglieds der Kammer vorzutragen, welche entscheiden wird, ob dasselbe zum bloßen Widerruf oder zum zeitlichen oder gänzlichen Ausschluß aus der Kammer zu verurteilen sei.
Page 59 - Ich schwöre nach der Verfassung und den Gesetzen des Reichs zu regieren, so wahr mir Gott helfe und sein heiliges Evangelium.
Page 95 - Bey Gegenständen gemischter Natur. §. 76. Unter Gegenständen gemischter Natur werden diejenigen verstanden, welche zwar geistlich sind, aber die Religion nicht wesentlich betreffen, und zugleich irgend eine Beziehung auf den Staat und das weltliche Wohl der Einwohner desselben haben.
Page 8 - Der König ist das Oberhaupt des Staats, vereiniget in ( sich alle Rechte der Staatsgewalt und übt sie unter den von ihm gegebenen in der gegenwärtigen Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus.
Page 30 - Die Theilnahme an den Staats-Lasten ist für alle Einwohner des Reichs allgemein, ohne Ausnahme irgend eines Standes, und ohne Rücksicht auf vormals bestandene besondere Befreyungen.
Page 55 - Die Gerichte sind innerhalb der Grenzen ihrer amtlichen Befugniß unabhängig, und die Richter können nur durch einen Rechtsspruch von ihren Stellen mit Verlust des damit verbundenen Gehaltes entlassen oder derselben entsetzt werden.
Page 76 - Ehepacten oder sonstige Verträge hierüber errichtet, oder ist in jenen über die religiöse Erziehung der Kinder nichts verordnet worden, so folgen die Söhne der Religion des Vaters ; die Töchter werden in dem Glaubensbekenntnisse der Mutter erzogen.
Page 40 - Spezial-Untersuchung wegen Verbrechen oder Vergehen unterlegen haben, wovon er nicht gänzlich freygesprochen worden ist. § 13. Alle sechs Jahre wird eine neue Wahl der Abgeordneten vorgenommen, und sonst nur in dem Falle, wenn die Kammer von dem Könige aufgelöst wird. Die austretenden Mitglieder sind wieder wählbar.
Page 79 - Recht, darüber zu wachen, dass vorstehende Anordnungen befolgt werden. Sie können zu diesem Behufe die Einsicht der betreffenden Bestimmungen der Eheverträge und der übrigen auf die Religionserziehung sich beziehenden Urkunden fordern.

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