Abbildungen der Seite
PDF
EPUB

§. 11. Ein Mitglied des Vorstandes hat die Casse zu verwalten, doch dürfen Ausgaben von diesem nur mit Genehmigung des Vorsitzenden gemacht werden. Die übrigen Vorstandsmitglieder dienen als Stellvertreter, haben die Entlehnung der Werke aus der Bibliothek zu überwachen und in den Versammlungen die Protokolle zu führen.

§. 12. Vor der lezten ordentlichen Versammlung des Jahres hat der Vorstand die Caffe und sonstigen Inventarien zu revidiren und der Versammlung das Resultat zur Decharge vorzulegen.

§. 13. Der Vorstand ist verpflichtet, sich bei Uebernahme des Inventariums von dessen Richtigkeit zu überzeugen und haftet. alsdann dafür.

§. 14. Der Vorsitzende und die Vorstandsmitglieder werden. in der lezten Versammlung des Jahres durch absolute Stimmenmehrheit neu gewählt. Der Vorstand tritt seine Functionen am 1. Januar an. Nicht wieder wählbar für das nächste Jahr ist der Vorsigende als solcher. Werden drei oder vier Vorstandsmit= glieder wiedergewählt, so scheiden von diesen einer oder zwei durch Erklärung oder durch das Loos aus, an Stelle welcher eine Neuwahl stattfindet. Wird in der Zwischenzeit eine Neuwahl nothwendig, so hat diese nur bis Ende des Jahres Gültigkeit.

S. 15. Wird bei der ersten Abstimmung keine absolute Stimmenmehrheit erzielt, so kommt die doppelte Anzahl der noch zu wählenden Mitglieder zur engeren Wahl. Zu dieser werden. nur diejenigen zugelassen, welche bei der ersten Abstimmung die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos.

S. 16. Die Aemter des Vereines sind Ehrenämter, und findet eine Vergütigung für die Mühwaltung nicht Statt.

IV. Rechte und Pflichten der Mitglieder.

§. 17. Jedes Mitglied unterwirft sich den Anordnungen der Statuten des Vereines und den ferneren Beschlüssen desselben.

S. 18. In der lezten Versammlung des Jahres wird ein Etat für das nächste Jahr durch dieselbe festgestellt, und danach mit Rücksicht auf die Mitgliederzahl der Beitrag bestimmt, welcher in halbjährlichen Raten pränumerando erhoben wird. Rückzahlungen beim Austritt finden nicht Statt, auch hat ein ausscheidendes Mitglied keine Ansprüche an das Inventarium des Vereines.

§. 19. Jedes Mitglied ist zur Zahlung der halbjährlichen Beiträge so lange verpflichtet, bis es seinen Austritt dem Vorsigenden schriftlich anzeigt.

§. 20. Säumige Mitglieder werden vom Vorsigenden an die Erfüllung ihrer Pflicht erinnert; sollte der Erinnerung keine Folge gegeben werden, so hat der Vorstand das Recht, den Betreffenden von der Mitgliedschaft auszuschließen. Will ein auf

S. 1.

diese Weise ausgeschiedenes Mitglied wieder eintreten, so unterliegt die Aufnahme der Genehmigung der Versammlung.

§. 21. Jedes Mitglied ist zu jedem Vereinsamte wählbar. §. 22. Jedes Mitglied hat das Recht, Anträge an den Verein zu stellen und bei den Berathungen, Abstimmungen und Wahlen Siz und Stimme zu führen. Gleiches Recht, aber nur berathende Stimme, haben sämmtliche ordentliche, correspondirende und Ehrenmitglieder des Vereines deutscher Ingenieure.

§. 23. Jedes Mitglied hat das Recht, Werke und Zeitschriften aus der Vereinsbibliothek zu entlehnen.

§. 24. Jedem Mitgliede steht es frei, zu den Verhandlungen Gäste einzuführen.

V. Von den Versammlungen.

§. 25. In den Versammlungen sollen theils Vereinsinteressen berathen, theils technische und wissenschaftliche, theils gesellige Unterhaltungen geführt werden. Der Vorsigende kann auch Nichtvereinsmitgliedern das Halten von Vorträgen gestatten.

§. 26. Es finden monatlich zweimal Versammlungen Statt, doch kann der Vorstand in dringenden Fällen auch außergewöhn= liche Versammlungen berufen. Die Tagesordnung jeder Versammlung wird den Mitgliedern mindestens zwei Tage vorher brieflich angezeigt.

S. 27. Eine Versammlung dient zur Durchberathung der für die Hauptversammlung des Vereines deutscher Ingenieure veröffentlichten Tagesordnung; in der lezten Versammlung des Jahres erfolgen der Jahres- und Cassenbericht, die Aufstellung des Etats, sowie die Neuwahl des Vorstandes für das nächste Jahr.

§. 28. Sämmtliche Abstimmungen geschehen durch absolute Majorität der Mitstimmenden; ausgeschloffen sind hiervon jedoch Anträge auf Auflösung des Vereines, welche nur durch eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder zum Beschluß erhoben werden können.

S. 29. Bei Wahlen kommen Stimmzettel in Anwendung, Abstimmungen geschehen durch einfaches Handaufheben. Tritt Stimmengleichheit ein, so entscheidet bei Abstimmungen die Stimme des Vorsigenden, bei Wahlen das Loos.

VI. Allgemeine Bestimmungen.

§. 30. Das Inventarium des Vereines ist unveräußerlich, und kann über dasselbe nur in Uebereinstimmung mit dem Vorstande des Hauptvereines verfügt werden. In streitigen Fällen entscheidet die Versammlung des Hauptvereines.

§. 31. Die Bestimmungen der Statuten, sowie deren Abånderungen und Zusäße treten in Kraft, nachdem sie vom Vorstande des Hauptvereines genehmigt sind.

[merged small][ocr errors][merged small][merged small]

Der Darmstädter Bezirksverein deutscher Ingenieure verfolgt die Zwecke des Hauptvereines.

II. Von der Mitgliedschaft.

§. 2. Jedes Mitglied des Vereines deutscher Ingenieure kann dem Vereine beitreten, und ist dazu nur die schriftliche Anmeldung beim Vorsigenden erforderlich.

§. 3. Die Mitgliedschaft datirt vom Tage der Einzahlung des ersten Beitrages.

§. 4. Die Mitgliedschaft erlischt:

a) durch schriftliche Erklärung des Austrittes, welche von dem betreffenden Mitgliede an den Vorstand zu richten ist;

b) durch Beschluß des Vorstandes, wenn ein Mitglied seine Pflichten nicht erfüllt hat.

III. Aemter des Vereines.

§. 5. Zur Vertretung und Verwaltung des Vereines, sowie zur Leitung der Versammlungen wird ein Vorstand aus den Mit

gliedern des Vereines gewählt, bestehend aus einem Vorsitzenden und vier Vorstandsmitgliedern.

§. 6. Der Vorstand ist dem Vereine für seine Geschäftsführung verantwortlich, und kann gegen jede Anordnung desselben Recurs an die Generalversammlung ergriffen werden.

§. 7. Der Vorstand hat den Verein nach innen und außen zu vertreten, er hat die Verbindung mit dem Hauptvereine herzustellen und namentlich am Schlusse jedes Jahres einen Bericht über die Verhältnisse und Wirksamkeit des Vereines mit Auszügen aus den Protokollen an den Vorstand des Hauptvereines zu übersenden.

§. 8. Der Vorstand beruft die jährlichen Generalversammlungen (§§. 25 und 26) und hat in dringenden Fällen das Recht, außerordentliche Generalversammlungen anzuordnen.

§. 9. Der Vorsitzende übernimmt in allen Versammlungen die Leitung derselben, hat das Recht, das Wort zu geben und zu nehmen nach eigener Ueberzeugung, und wird in Verhinderungsfällen durch ein von den anwesenden Vorstandsmitgliedern aus ihrer Mitte dazu bestimmtes Mitglied vertreten.

§. 10. An den Vorsitzenden sind gemäß §. 28 alle Anträge einzureichen, welche in den Generalversammlungen zur Verhandlung kommen sollen.

§. 11. Der Vorstand hat die Aufbewahrung des Vereinsinventars zu übernehmen.

§. 12. Ein Mitglied des Vorstandes hat die Casse zu verwalten, doch dürfen Ausgaben von diesem nur mit Genehmigung des Vorsitzenden gemacht werden. Dasselbe übernimmt auch die Uebermittelung der Beiträge für den Hauptverein.

§. 13. Ein von dem Vorstand aus seiner Mitte gewähltes Mitglied hat die Entlehnung der Werke aus der Bibliothek zu überwachen und in den Versammlungen die Protokolle zu führen.

§. 14. Vor Abhaltung der ordentlichen Generalversammlung hat der Vorstand die Gasse und sonstigen Inventarien zu revidiren. und der Generalversammlung das Resultat zur Decharge vorzulegen. §. 15. Der Vorstand ist verpflichtet, sich bei Uebernahme des Inventariums von dessen Richtigkeit zu überzeugen und haftet alsdann dafür.

§. 16. Die Aemter des Vereines sind Ehrenämter, und findet eine Vergütung für die Mühwaltung nicht Statt.

IV. Rechte und Pflichten der Mitglieder.

§. 17. Jedes Mitglied unterwirft sich den Anordnungen der Statuten des Vereines und den ferneren Beschlüssen der Generalversammlungen.

§. 18. Zur Deckung der unvermeidlichen Ausgaben werden. von der Versammlung jeweils die erforderlichen Beiträge zur Erhebung bei den Mitgliedern genehmigt.

§. 19. Jedes Mitglied ist zur Zahlung der Beiträge so lange verpflichtet, bis es seinen Austritt dem Vorstand schriftlich anzeigt.

§. 20. Jedes Mitglied hat das Recht, in der §. 28 bezeich= neten Weise einen Antrag an den Verein zu stellen und bei den Berathungen, Abstimmungen und Wahlen Siz und Stimme zu führen. Gleiches Recht, aber nur berathende Stimme, haben

sämmtliche ordentliche, correspondirende und Ehrenmitglieder des Vereines deutscher Ingenieure.

§. 21. Jedes Mitglied hat das Recht, Werke und Zeitschriften aus der Vereinsbibliothek zu entlehnen.

§. 22. Jedem Mitgliede steht es frei, zu den Verhandlungen Gäste einzuführen.

V. Von den Versammlungen.

§. 23. In den Versammlungen sollen theils technische und wissenschaftliche, theils gesellige Unterhaltungen geführt werden. Der Vorsitzende kann auch Nichtvereinsmitgliedern das Halten von Vorträgen gestatten.

§. 24. Die Interessen des Vereines werden in Generalversammlungen berathen.

§. 25. Die jährliche ordentliche Generalversammlung findet in der ersten jährlichen Decembersißung Statt. Die Tagesordnung hierfür ist in der vorhergehenden Versammlung den Mitgliedern mitzutheilen.

§. 26. Nach Veröffentlichung der Tagesordnung für die Hauptversammlung des Hauptvereines ist von dem Vorsitzenden außerdem eine weitere Generalversammlung zu berufen, um über die bei der Hauptversammlung gestellten Anträge gemeinschaftliche Beschlüsse zu fassen.

§. 27. Wenn ein Viertel sämmtlicher Mitglieder darauf anträgt, muß der Antrag eines Mitgliedes vom Vorsigenden binnen vierzehn Tagen vor eine Generalversammlung gebracht werden.

§. 28. Alle Anträge müssen dem Vorsitzenden bis zur Sigung vor der Generalversammlung schriftlich eingereicht werden. Jedoch können ausnahmsweise Anträge auch dann berücksichtigt werden, wenn deren Dringlichkeit von der Majorität der in der Generalversammlung Anwesenden anerkannt worden. Ausgeschlossen sind hiervon jedoch Abänderungen, Zusäße der Statuten und Anträge auf Geldbewilligungen.

§. 29. Sämmtliche Abstimmungen geschehen durch absolute Majorität der Mitstimmenden; ausgeschlossen sind hiervon jedoch Anträge auf Auflösung des Vereines, welche nur durch eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder zum Beschluß erhoben werden können.

6. 30. Bei Wahlen kommen Stimmzettel in Anwendung, Abstimmungen geschehen in der Regel durch einfaches Handaufheben.

VI. Journalzirkel und Bibliothek des Vereines. §. 31. Derjenige, welcher ein dem Vereine gehöriges Werk oder Journal verliert oder beschädigt, hat den daraus erwachsenden Schaden zu erseßen.

§. 32. Beim Empfange der Journale oder Werke hat sich jedes Mitglied davon zu überzeugen, daß sie vollständig sind; sollte dies nicht der Fall sein, so ist dem betreffenden Vorstandsmitgliede sofort davon Anzeige zu machen.

VII. Allgemeine Bestimmung.

Die Bestimmungen der Statuten, sowie deren Abänderungen und Zusäße treten in Kraft, nachdem sie vom Vorstande des Hauptvereines genehmigt sind.

Mittheilungen

aus den Sißungsprotokollen der Bezirks- und 3 weigvereine.

Pommerscher Bezirksverein.

(Fortsetzung von Band XIII, Seite 601.)

Generalversammlung vom 5. December 1869 zu Stettin. - Vorstzender: Hr. Dresel. Protokollführer: Hr. Palmié.

Nach Erledigung von inneren Vereinsangelegenheiten, Jahresbericht, Neuwahl des Vorstandes u. s. w. wurde zur weiteren Verhandlung über theils von der Hauptversammlung, theils von anderen Bezirksvereinen aufgestellte Fragen übergegangen.

Wenn auch der Commission für die Patent gesezgebung kein weiteres Material zur Behandlung der Sache bis zu dem in dem Circulare vom 22. September c. bestimmten Termine (Ende October) übermittelt werden konnte, so unterzog sich Hr. Dr. Siermann doch der Aufgabe, das in dieser Sache gewonnene Material zusammen zu stellen und darüber in einer der nächsten Sizungen Bericht zu erstatten.

Bei der hierauf folgenden Wahl der Delegirten, sowohl für die Beschlußfassung bezüglich der vom Saarbrücker Bezirksverein abzufassenden Denkschrift über die Dampfkessel gesezgebung, als auch für die Delegirtenversammlung in Berlin behufs Ausarbeitung eines Dampfkesselregulativs, schien es zweckmäßig, beide Commissorien, ihrer Zusammengehörigkeit wegen, in eine Hand zu legen, und wurde Hr. Dresel zum Delegirten ernannt mit dem Rechte, Hrn. Kretschmer hinzuzuziehen, event. auch zu substituiren.

Für das Humboldt- Denkmal wurde ein Beitrag von 10 Thlrn. aus der Vereinscasse bewilligt, und der Cassirer beauftragt, diesen Betrag an das Comité einzusenden.

Die von Hrn. Dr. Grashof auf der Hauptversammlung angeregte Bildung eines allgemeinen deutschen Technifervereines erschien durch den mitgetheilten Entwurf eines Statutes so weit vorbereitet, daß eine Prüfung der gemachten Vorschläge in den Bezirksvereinen erfolgen kann, doch hielt die Versammlung bei der großen Wichtigkeit dieser Angelegenheit es für geboten, diese Prüfung zunächst einer Commission zu überweisen, welche in der nächsten Sizung Bericht zu erstatten hat, nachdem auch die übrigen Vereinsmitglieder von dem Inhalte des Statutenentwurfes Kenntniß genommen haben. Zu Mitgliedern dieser Commission wurden ernannt: die HHrn. Kretschmer, Thömer, Gollnow, Seydell und Dr. Siermann.

Am Schluß der Sizung zeigte Hr. Dietrich einen neuen
Schiebehahn aus der Fabrik von Elsner und Stumpf

in Berlin vor, welcher nach Ansicht des Redners die Vortheile der Niederschraubventile bestzt, ohne deren Mängel zu theilen.

Die beiden zu verbindenden resp. zu trennenden Rohrstücke liegen sich genau gegenüber, so daß die durch den geöffneten Hahn strömende Flüssigkeit keine Querschnittsveränderung oder Ablenkung von ihrem geraden Wege zu überwinden hat. In einer kugelförmigen Erweiterung des Rohres liegen zwei runde Platten, welche nach Art von Glockenventilen die beiden Rohrenden verschließen. Die gegen einander gekehrten Seiten dieser Ventilplatten haben einen erhöhten Rand und in der Mitte einen kleinen Ansaz, welcher so ausgehöhlt ist, daß ein dazwischenliegender Kegel genau in beide paßt und die Ventilplatten fest gegen die zu verschließenden Rohrenden preßt, wenn er zwischen die Platten gedrückt wird. Wird er indeß herausgezogen, so nimmt er die beiden Platten mit, indem die Grundfläche des Kegels den nach innen eingebogenen Rand der Platten erfaßt, dieselben allmälig entfernt und den Querdurchschnitt des Rohres völlig frei werden läßt. Dieser Regel sigt an einer Stange, welche mit Gewinde durch die Wandung der kugelförmigen Erweiterung tritt und so eine Vorund Rückbewegung des kegelförmigen Keiles ermöglicht. Ueber dem zur Bewegung nöthigen Gewinde geht die Stange durch eine Stopfbüchse in's Freie und trägt an ihrem Ende ein kleines Rädchen als Handhabe.

[blocks in formation]

Vor Eintritt in die Tagesordnung gedachte der Vorsigende des großen Verlustes, welchen der Zweigverein sowohl wie der Hauptverein durch den plößlichen und leider so frühen Tod unseres langjährigen Mitgliedes, des Hrn. Richard Peters, eines der Gründer des Zweigvereines, erlitten haben. Mit warmen Worten hob Redner die anerkannten Verdienste und die vielseitige Wirksamkeit des Hingeschiedenen hervor, dessen Andenken die Versammlung durch Erheben von den Sizen ehrte.

"

Als ersten Gegenstand der Tagesordnung verlas Hr. Philipp folgenden Bericht des Hrn. R. M. Daelen über Walzwerkbetrieb mit Zwillingmaschinen ohne Schwungrad‚ Die über diesen Gegenstand in der Sizung des Vereines für Eisenhüttenwesen vom 2. Mai d. I. angeregte Discussion (stehe Bd. XIII, S. 538 d. 3.) ergab eine große Meinungsverschieden= heit und hat wohl hauptsächlich aus dem Grunde nicht zu einer Einigung geführt, weil ihr in dem vorhergegangenen Vortrage nur die bekannten Dimensionen des Walzwerkes von Crewe und eine nur oberflächliche Kritik über den „Bericht über die in Hoerde angestellten Versuche mit einer direct wirkenden Zwillingmaschine ohne Schwungrad eine Walzenstraße zu treiben“, vorgelegt waren.

Die in diesem Berichte aufgestellten Behauptungen sind bis jezt nicht widerlegt worden und haben, da sie auf Resultaten von praktisch durchgeführten Versuchen basirt sind, mehr Anspruch darauf, maßgebend zu sein, als bloße Meinungen und Ansichten, denen nur die Mittheilung, daß man wieder einmal in England gewesen sei, als Argument zu Grunde gelegt wird.

Der Zweck der Versuche war der, zu prüfen, ob für den Betrieb eines Schienenwalzentrains eine Zwillingmaschine ohne Schwungrad und ohne Zahnradübersehung vortheilhaft arbeiten würde; der durch die Resultate herbeigeführte Entschluß, das Schwungrad wieder zu montiren, hat sich bis jezt als richtig erwiesen, die Versuche können also nicht als mißlungen bezeichnet werden. Die Anbringung einer Umsteuerung würde erst in zweiter Linie in Frage getreten sein, wenn das System selbst sich als vortheilhaft ergeben haben würde, da aber während der Versuche mit einem Trio gearbeitet wurde, so konnte durch die Zwischenpausen kein Zeitverlust entstehen; ein Durchgehen der Maschine kam nur dann vor, wenn der Dampf zu früh, d. h. bevor die Walzen gegriffen hatten, aufgegeben wurde, welcher Zeitpunkt schwieriger zu beobachten war, als der des Austrittes des Stückes. Dieser Uebelstand hätte sich durch Anbringung eines leicht handlichen Doppelsigventiles heben lassen, er kann aber nicht zur Erklärung des starken Dampfverbrauches dienen, da beim Leerlaufen nur sehr wenig erforderlich ist, um eine große Geschwindigkeit zu erzielen, sie muß vielmehr in dem großen Kraftaufwand während des Durchganges des Packetes gesucht werden.

Schon in meinem ersten Berichte über diese Versuche suchte ich darzuthun, daß der Grund des starken Dampfverbrauches im Prineip des Systemes liege, hatte jedoch nicht das Glück, die Aufmerksamkeit der Versammlung auf diesen Punkt gelenkt zu sehen, man schweifte vielmehr ab auf das weite Feld des Vor- und Rückwärtswalzens, eine Frage, um die es sich dort gar nicht handelte.

Der starke Dampfconsum findet seine Erklärung darin, daß zur Ueberwindung des Stoßes im Moment des Greifens der Walzen ein momentaner großer Kraftaufwand erforderlich ist, um das System in der verlangten Geschwindigkeit zu erhalten und ,,daß hierfür eine in Bewegung befindliche Masse ein besserer Mechanismus ist, als eine constant wirkende Kraft", denn nachdem der Stoß durch die lebendige Kraft überwunden worden ist, hat der Motor nur genau die zum Durchwalzen erforderliche Kraft nachzuliefern, während in dem anderen Falle so lange ein Kraftüberschuß vorhanden sein muß, bis die verlangte Geschwindigkeit erreicht ist.

Nehmen wir an, daß jeder der Cylinder einer directwirkenden Zwillingmaschine für eine Walzenstraße so stark berechnet wäre, daß er genau den erforderlichen Druck überwinden könnte, so würde beim Angriff der Walzen das System sofort stille stehen, da man vorher ja keinen Dampf aufgeben kann, die Cylinder müssen also so stark genommen werden, daß durch den vorhandenen Ueberschuß an Kraft eine mittlere Geschwindigkeit erzielt wird, welche der verlangten gleich ist, die Endgeschwindigkeit muß also größer sein als leztere, da die Anfangsgeschwindigkeit gleich Null war.

=

Beispiel: Der Durchgang eines Packetes dauere in jedem Caliber einer Schienenvorwalze 2 Secunden und eine Dampfmaschine mit Schwungrad entwickele während dieser Zeit 250 Pfrdst. bei 60 Umdrehungen in der Minute, so muß die Maschine ohne Schwungrad, wenn man verlangt, daß sie in Secunde dieselbe Geschwindigkeit erreichen soll, in diesem kleinen Zeitraume 10.250 2500 Pfrdft. aufbringen, und darauf muß durch die Erpansion die Kraft so regulirt werden, daß in den übrigen 17% Secunden nur 250 Pfrdft. verausgabt werden. Da aber nach diesem Programm die Construction einer Dampfmaschine nicht möglich ist, so thut man besser, die Cylinder nur so stark zu nehmen, daß durch den steten Kraftüberschuß eine mittlere Ge= schwindigkeit gleich der verlangten erzielt wird; wollte man in diesem Falle Expansion anwenden, so müßte jeder einzelne Cylinder stark genug sein, um den erforderlichen Ueberdruck zu liefern, und da dieselbe doch erst nach zurückgelegten des Hubes eintreten darf, so würde man nicht viel damit gewinnen. Es geht hieraus hervor, daß eine Dampfmaschine mit Schwungrad für den Betrieb einer Walzenstraße in Bezug auf Dampfconsum stets vortheilhafter arbeiten muß, als eine Zwillingmaschine ohne Schwungrad, für welche eine möglichst constante, hohe Dampfspannung vorausgesezt werden muß und für welche in allen Fällen der Expansionsgrad aufbegrenzt ist.

Durch die Anwendung eines Zahnradvorgeleges wird der dem System anhaftende Fehler verringert, während doch, wenn durch dasselbe Kraft erspart werden könnte, das Umgekehrte der Fall sein müßte. Es hat dies seinen Grund darin, daß die Dampfmaschine vor dem Angriff der Walzen und während des Durchganges des Packetes mehr Umdrehungen machen kann, als in dem vorigen Falle, wodurch der Stoß zum Theil überwunden wird und der Ueberdruck sich auf eine größere Anzahl von Kolbenhüben vertheilt.

Jedoch auch hierbei ist der Dampfconsum größer, als bei einer Maschine mit Schwungrad, da nur geringe Erpansion angewendet wird, während die Maschine auf möglichst hohen Dampfdruck berechnet werden muß, um nicht zu große Cylinderdurchmesser zu erhalten. Es ist dies auch den englischen Ingenieuren bekannt, obgleich der Patentinhaber niemals Resultate über den Dampfconsum seiner Maschine publicirt hat, und nehmen sie die Dimensionen der nachträglich ausgeführten Maschinen stets stärker, als die der in Crewe befindlichen, auch wenden sie das in der Versammlung vom 2. Mai angegebene Mittel an und montiren eine genügende Anzahl Kessel mit besonderer Feuerung, was wohl stets dem Dampfmangel von Walzwerken abhelfen wird, zu dem fie aber nicht greifen werden, wenn ihre Dampfmaschinen so construirt sind, daß sie auch bei variirendem Dampfdruck vortheilhaft arbeiten.

Betrachten wir z. B. die Dimensionen, welche für die Zwillingmaschine für Florisdorf angegeben wurden, so sehen wir, daß einer der Cylinder mit Schwungrad bei 60 Umdrehungen erfahrungsmäßig stark genug sein würde; die, Zwillingmaschine mit Ueber

segung von 1: 3 und 14 facher Geschwindigkeit entwickelt aber die 9 fache Kraft, was sich mit Expansion von ? nicht compenstren läßt.

Für das Vor- und Rückwärtswalzen hat das System jedoch andere Vortheile, welche in gewissen Fällen, troz des Nachtheiles des großen Dampfconsums, ihm den Vorzug vor den gewöhnlichen Systemen zuwenden können. Die bei lezteren vorkommenden Brüche der Zahnräder werden nämlich weniger durch den Stoß und die lebendige Kraft des Schwungrades verursacht, als vielmehr dadurch, daß durch ungleiches Abnußen der Lager die Achsen ihre parallele Lage zu einander verändern, und ist hierfür meist das Schwungrad die Veranlassung, welches erstens das Fundament in zwei Hälften theilt und zweitens durch sein Gewicht eine stärkere Abnuzung der Lager und Schenkel seiner Achse herbeiführt, als dies bei den Zahnradwellen der Fall ist. Ist jedoch ein guter Baugrund vor= handen, welcher ein ungleiches Senken der beiden Fundament= hälften nicht gestattet, so kann mit passender Lagerconstruction auch dieser Uebelstand gehoben werden. Um ein ungleiches Abschleißen oder Sinken zu verhüten, hat man den Zwillingmaschinen zum Betriebe der Walzwerke in Barrow in England zwei Schwungräder gegeben, zwischen denen in der Mitte das Zahnrad vorgelegt liegt.

Für ein Walzwerk in Glasgow wird dagegen eine Ramsbottom'sche Zwillingmaschine ohne Umsteuerung ausgeführt, welche nach jeder Seite eine Walzenstraße treibt, die jede einzeln mit unabhängiger Umsteuerung durch Zahnradgetriebe mit hydrau= lischer Frictionskuppelung versehen sind. Es ist anzunehmen, daß in diesem Falle nur die Möglichkeit, die ganze Maschine mit Zahnradvorgelegen auf einem Rahmen aufbauen zu können, zur Weglassung des Schwungrades Veranlassung gegeben hat, denn durch die hydraulische Frictionskuppelung werden Stöße ohnedics vollkommen vermieden, und sollte sich dieselbe, wie zu erwarten steht, gut bewähren, so wird man in Zukunft nur da das System Ramsbottom anwenden, wo ein zu loser Baugrund die Anwendung eines schweren Schwungrades bedenklich macht. Auf Monkbridge Iron Works in Leeds angestellte Versuche mit einer hydraulischen Frictionskuppelung an einer schweren Blechwalzenstraße haben gute Resultate ergeben, es wird durch dieselbe der Schlag in den Klauenkuppelungen vermieden und das Umsteuern selbst be= deutend erleichtert.

Das Trio zum Walzen von Stahlschienen in Barrow ist erst seit Februar d. I. in Betrieb, und ist man mit der Leistung desselben sehr zufrieden, wie bei der vorzüglichen Lagerconstruction auch wohl zu erwarten war. An dem Blechwalzwerke war zur Umsteuerung eine Frictionskuppelung mit concentrisch gewellten Scheiben angebracht, welche sich jedoch nicht bewährt hat.

Was der Hr. Berichterstatter mit der geschlossenen Kuppelung der englischen Walzwerke sagen will, ist mir nicht recht klar, da, wenn die Walzenzapfen gut geschmiert sind und lose laufen, die Kuppelungen, selbst mit wenig Spiel, Geräusch machen. Das beste Mittel, dies zu verhindern, ist das, mit den Druckschrauben die Walzenzapfen recht fest anzuziehen, doch giebt auch dies zur Anlage von Reservekesseln Veranlassung. “

Nach der Vorlesung erklärte Hr. Philipp, daß er bei aller Bereitwilligkeit, das Erposé des Hrn. Daelen vorzutragen, sich doch keinesweges mit den in dem legteren entwickelten Ansichten identificiren könne, bezüglich mancher Punkte vielmehr einer ganz verschiedenen Auffassung huldige.

Auf Befragen des Vorsitzenden lehnte die Versammlung es ab, in eine Discussion über die vorliegende Mittheilung einzu(Fortsetzung folgt.)

treten.

A. W. Schade's Buchdruckerei (L. Schade) in Berlin, Stallschreiberstr. 47.

[blocks in formation]

Ueber die Construction der Centrifugalpumpen, Ventilatoren und Exhaustoren.
Von C. Fink, Professor in Berlin.

Die folgende Abhandlung soll eine Fortseßung der von mir Bd. XII d. 3. veröffentlichten Theorie und Construction der Centrifugalpumpen sein. Indem ich auf die dort gegebene ausführlichere Darstellung verweise, scheint es mir wegen des besseren Verständnisses dieser Fortsetzung doch nothwendig, in kurzen Umrissen den Hauptinhalt der Theorie hier noch einmal zu wiederholen.

[merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small]

ist. In dem Momente, wo die Druckhöhe ab- oder die Geschwindigkeit zunimmt, wird aus der Kreisbewegung der Wassertheilchen eine Spiralbewegung, es tritt zu der rotirenden, wir nennen sie tangentiale Bewegung, noch eine radiale. Multiplicirt man die Geschwindigkeit der legteren mit dem cylindrischen freien Durchgangs querschnitte des Schaufelrades, dann erhält man das Wasserquantum Q.

Da dasselbe Wasserquantum Q durch alle concentrischen freien Cylinderquerschnitte des Schaufelrades in derselben Zeit hindurchgeht, so müssen diese Querschnitte im umgekehrten Verhältnisse zu den Geschwindigkeiten stehen. Nimmt man also an, daß die radiale Geschwindigkeit constant bleiben soll, was ich für zweckmäßig halte, dann müssen sie auch alle gleich sein, d. h. ihre Höhe muß im umgekehrten Verhältnisse zum Radius stehen.

Verfolgt man die tangentialen Componenten der Geschwindigkeit auf dem absoluten Wege, dann können dieselben constant oder nach einem bestimmten Geseze veränderlich sein; es stellt sich als vortheilhaft heraus, sie nach der äußeren Peripherie hin wachsen zu lassen. Der Einfachheit wegen habe ich die tangentiale Geschwindigkeit direct proportional dem Radius, die Winkelgeschwindigkeit also constant, angenommen; der absolute Weg ist dann eine archimedische Spirale, ebenso die Schaufelform.

Bezeichnet v' die radiale, v" die tangentiale Componente der Geschwindigkeit am Radius r, und den Winkel, den der Radiusvector x mit dem Anfangsradius r bildet, dann ist die Gleichung des absoluten Weges:

[merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small]

XIV.

11

« ZurückWeiter »