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Jedes technische Geschäft, sei es eine speciell sogenannte Fabrik, ein Berg- oder Hüttenwerf oder ein Geschäft für bauliche Unternehmungen, stüßt sich wesentlich, wie auch schon sein Name andeutet, auf zwei große wissenschaftliche Gebiete, auf das der Technik, welches die mathematischen und Naturwissenschaften in bestimmten Anwendungen einschließt, und das wirthschaftliche Gebiet. Den Ingenieuren, welche doch alle wenigstens berufen sind, einmal einem größeren Geschäfte, sei es als Besizer oder als oberster Dirigent, vorzustehen, wurde jedoch bisher nur Gelegenheit zu einer vollständigen Ausbildung in der ersten der beiden genannten Sphären gegeben: auf zahlreichen polytechnischen Hochschulen wurden und werden die allgemeineren und speciellen Theorien der Constructionen. und Verfahrungsarten, sowie die zugehörigen Handfertigkeiten gelehrt. Dagegen ist das zweite Gebiet, das eigentlich geschäftliche und wirthschaftliche, fast vollständig unbearbeitet geblieben. Wenn auch die Zeit schon ferner liegt, wo der Ingenieur mit Stolz auf das herabsah, was „vorn im kaufmännischen Bureau" getrieben und gearbeitet wurde, und er einsehen gelernt hat, daß eine Bekanntschaft mit dem faufmännischen Theile des Geschäftes ihm vom größten Nußen, ja fast unerläßlich ist, so hat sich diese Bekanntschaft immer nur auf die formalen Theile des Betriebes erstreckt, auf die Kenntniß der unvermeidlichen Wechselverhältnisse, der Buchführung und kaufmännischen Correspondenz. Eine eigentliche Theorie eines rationellen Geschäftsbetriebes wurde dabei nicht studirt und konnte es auch nicht gut, da eine Belehrung in diesem Fache fast nirgends geboten wurde, es selbst an einer speciell für den Betrieb technischer Etablissements bearbeiteten Zusammenstellung der Säße der Wirthschaftslehre fehlte.

Eine solche finden wir jezt ausführlich in dem in der Ueberschrift genannten Werke von Dr. Emminghaus, und soll es der Zweck der nachfolgenden Zeilen sein, zu dem Studium dieses Werkes und damit einer Aneignung der auf

Januarheft.

den Fabrikbetrieb bezüglichen Theorien der Wirthschaftslehre anzuregen. Wir geben hier nur in logischer Aufeinanderfolge den Gedankengang und die Folgerungen des Verf. wieder, indem wir betreffs der speciellen Begründung der einzelnen Säge auf das Buch selbst verweisen müssen.

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Um zunächst die von dem gewöhnlichen Sprachgebrauch etwas abweichende Nomenclatur des Verf. festzustellen, so faßt derselbe die Gewerke“ als eine Unterabtheilung der „Gewerbe“ auf und definirt die Leßteren nach den zu ihrem Begriff erforderlichen drei Postulaten als: „Gruppen von wirthschaftlichen Thätigkeiten, welche darauf gerichtet sind, durch den regelmäßigen Verkauf und (oder) die regelmäßige Vermiethung von Gütern und (oder) Leistungen Gewinn zu erzielen, und den hauptsächlichen Lebensberuf Einzelner oder ganzer Berufsclaffen ausmachen."

Die Güter, durch deren Verkauf oder Vermiethung ein Gewinn erzielt werden soll, können von dem Gewerbtreibenden selbst erzeugte oder von ihm durch Kauf erworbene sein; ebenso fönnen die Leistungen, durch deren Vermiethung Gewinn erzielt werden soll, entweder die eigenen Leistungen des Gewerbtreibenden oder fremde sein, von welch' Leßteren er die Vermiething nur vermittelt. Mit Rücksicht auf diese Unterschiede und die oben gegebene Definition ergeben sich die folgenden drei größeren Classen von Gewerben:

I. Gewerbe der Gütererzeugung, d. h. Verkauf
oder Vermiethung von selbsterzeugten Gütern;
II. Gewerbe der persönlichen Dienstleistung oder
die Vermiethung von eigenen, nicht auf Gütererzeugung
gerichteten Leistungen;

III. Handelsgewerbe, d. h. Verkauf oder Vermiethung
von nicht selbst erzeugten Gütern und Vermiethung
von fremden Leistungen.

*) Vergl. die kurze Besprechung dieses Werkes Bd. XII, S. 646.

Weitere Unterabtheilungen der Classe I ergeben sich aus den charakteristischen Eigenthümlichkeiten der Gütererzeugung und aus dem Umstande, ob es sich um eine größere oder geringere, eine einfache oder vielfältigere Veränderung der der Natur abgewonnenen Gegenstände handelt. Danach sind dann die Gütererzeugungsgewerbe:

1. Rein occupatorische Gewerbe, bei welchen es
sich nur um die Gewinnung von Naturerzeugnissen,
da wo und so wie sie sich eben vorfinden, handelt
(Jagd, Fischerei, Bergbau, Edelsteinsuchen);
2. Landbaugewerbe, bei welchen die Naturkräfte
systematisch zur Hervorbringung von Stoffen. com-
binirt und in den Dienst des Menschen gezwungen
werden (Ackerbau, Viehzucht, Forstwirthschaft, Garten-
bau u. s. w.);

3. Gewerke, welche sich mit der chemischen oder mechanis schen Umformung der von den beiden vorigen Arten von Gütererzeugungsgewerben dargebotenen Güter beschäftigen (die eigentlich sogenannte Industrie). Hiermit wäre der Begriff der Gewerke als Unterabtheilung der Gewerbe festgestellt, doch dürfte es nicht uninteressant sein, auch die weitere Eintheilung der beiden anderen Classen von Gewerben kurz zu betrachten. Bei den Gewerben der persönlichen Dienstleistung wird man zu unterscheiden haben: Gewerbe der gewöhnlichen Dienstleistung (Packträger, Bediente, Barbiere, nach den Aufstellungen des f. preuß. statistischen Bureaus auch Scharfrichter); Gewerbe der wissenschaftlichen Dienstleistung (Aerzte, Advocaten, Lehrer, berathende Ingenieure); Gewerbe der künstlerischen Dienstleistung (Dichter, Musiker, Schauspieler u. s. w.).

Die Unterabtheilungen des Handels ergeben sich entweder nach den Gegenständen, mit denen gehandelt wird, als Handel mit Grundstücken, mit Waren, mit Geld, mit Creditpapieren und Buch- und Kunsthandel, oder nach den Formen, in welchen Handel getrieben wird, also: Verkauf oder Vermiethung auf eigene Rechnung und die Vermittelung von Verkauf und Vermiethung.

Der Zweck jeder gewerblichen Thätigkeit ist, wie oben schon angeführt, die Vermehrung des Vermögens, der Gewinn; und der Umstand, daß dieser Gewinn auf dem Wege des Handels realisirt wird, unterscheidet das Gewerbe von einer nicht gewerblichen wirthschaftlichen Thätigkeit; denn wer zu seinem eigenen Gebrauch sich Hausgeräth, Kleidung u. dergl. fertigt, vermehrt zwar sein Vermögen, aber er treibt kein Gewerbe.

Die Mittel des Gewerbebetriebes sind zum Theil Gewerbsmittel, zum Theil Hülfsmittel der Gewerbe, und zwar versteht man unter Ersteren die wesentlichen, allen Gewerben in gleicher Weise nothwendigen und zur ausschließlichen Verfügung des Gewerbtreibenden stehenden Mittel: Arbeit und Capital; unter Lezteren solche corporative oder öffentliche Anstalten, welche nicht dem Gewerbtreibenden allein zur Verfügung stehen, auch von ihnen nicht dauernd in Anspruch genommen. werden, und endlich zum Gewerbebetrieb nicht unbedingt noth

wendig sind. Sie find theils unmittelbare Hülfsmittel, wenn sie den Gewerben eines gewissen Kreises oder auch einzelnen Gruppen von Gewerben ausschließlich dienen, wie Fachschulen, Literatur, Vereine, Kammern, Börsen, Gewerbebanken, Märkte, Ausstellungen u. s. w., oder mittelbare, wenn sie außer den gewerblichen auch noch anderen Interessen dienen, wie Transportanstalten, Credit- und Versicherungsanstalten, öffentliche Blätter.

Es ist selbstverständlich, daß die Bestrebungen der Jegtzeit dahin gerichtet sind, auch dem Gewerbebetriebe eine wissenschaftliche Grundlage zu geben und zwar müssen diese Gewerbswissenschaften ihrer Natur nach praktische Wissenschaften sein, welche sich in Form von motivirten Betriebsregeln darstellen. Je nach der Art der Gewerbe werden in den einzelnen Gewerbswissenschaften die Regeln zu motiviren und die Urtheile zu begründen sein durch Zurückführung auf die anerkannten Geseze der Naturwissenschaften oder der allgemeinen Wirthschaftslehre (Nationalökonomie) oder auf beide zugleich, und werden die Gewerbslehren hauptsächlich die Anwendungen der in jenen aufgestellten Theorien enthalten. Die auf die Naturwissenschaften zurückzuführenden Gewerbswissenschaften wird man im Allgemeinen als specielle Gewerbslehren zu bezeichnen haben, da sie im Gegensaß zu den angewandten Wirthschaftslehren, den allgemeinen Gewerbslehren, das eigentlich Technische des Betriebes behandeln, welches bei jedem Gewerbe oder wenigstens bei jeder Gruppe von Gewerben verschieden ist und nur für diesen bestimmten Kreis Geltung hat. Daher wächst auch die Zahl der speciellen Gewerbslehren mit der Zahl der Arten und Unterarten von Gewerben, während man für die allgemeinen Gewerbslehren eine Eintheilung nach den oben angegebenen Classen festhalten kann, wobei es jedoch gerathen erscheint, die Classe der Gütererzeugungsgewerbe mit Rücksicht auf die wirthschaftlichen Verschiedenheiten in mehrere Gruppen zu zerlegen und für jede Gruppe das wissenschaftlich begründete System von Regeln für einen rationellen Betrieb aufzustellen, also danach z. B. eine allgemeine Landwirthschafts-, Bergbau-, Forstwirthschafts-, Gewerkslehre zu begründen.

Eine solche allgemeine Gewerbslehre wird sich nun zu beschäftigen haben:

mit dem Wesen, der wirthschaftlichen Bedeutung und den Zwecken des betreffenden Gewerbes oder der Gruppe von Gewerben; mit dem Wesen, der Bedeutung, Erwerbung und Anwendung der Gewerbsmittel für das betreffende Gewerbe; mit dem Wesen, der Bedeutung und Benuzungsart der dem in Betracht kommenden Gewerbe sich darbietenden mittelbaren oder unmittelbaren Hülfsmittel; mit den innerhalb des Gewerbes möglichen Betriebsmethoden und Betriebseinrichtungen; endlich mit den Mitteln zur Prüfung der Betriebsresultate und die zweckmäßigste Anwendungsart dieser Mittel.

Aus den hier angegebenen Gesichtspunkten ergiebt sich dann die Eintheilung der nachfolgenden, die allgemeinen Gewerkslehre enthaltenden Betrachtungen.

(Fortsetzung folgt.)

Beitrag zur Theorie der Centrifugalpumpen.

Von A. Linnenbrügge, Ingenieur iu Hamburg.

. Nachstehende Abhandlung hat sich die Aufgabe gestellt, die Bedingungsgleichungen zu entwickeln und zu erläutern, welche bei Construction einer Centrifugalpumpe behufs Erzielung eines guten Wirkungsgrades erfüllt sein müssen.

Die Rechnungen find geführt analog der bekannten Turbinentheorie von Weisbach mit Hülfe der Coefficientenmethode. Der Kürze wegen wurden nur die Hauptgleichungen aufgestellt, und wurde deren Herleitung als bekannt vorausgesezt.

Zunächst gelten als unerläßliche Bedingungen für den guten Wirkungsgrad einer Centrifugalpumpe:

a) daß das Wasser sämmtliche Radcanäle ausfüllt,
b) daß sämmtliche Wasserfäden in gleicher Weise durch
die Zellenräume der Leit- und Laufräder geführt
werden,

c) daß nirgends, weder in den Zellenräumen der Leitund Laufräder, noch beim Uebergange des Waffers vom Leit zum Laufrade (und umgekehrt) Verluste durch plötzliche Geschwindigkeitsänderungen eintreten. Diese drei Hauptbedingungeu bilden die Grundlage der nachfolgenden Entwickelungen.

Der allgemeinen Gültigkeit wegen sind die Bewegungsgleichungen für Centrifugalpumpen mit innerem sowohl, wie mit äußerem Leitapparat entwickelt, und sind die Fälle, wo der eine oder der andere oder gar beide Leitapparate fehlen, am Schluß nochmals speciell behandelt.

Es ist bekannt und allerseits anerkannt, daß für den guten Wirkungsgrad einer Turbine die Zuführung des Aufschlagwaffers durch bestimmt festgelegte Leitcanäle unentbehrlich ist, und es läßt sich von vornherein annehmen, daß für den guten Wirkungsgrad einer Centrifugalpumpe Entsprechendes gilt, daß also die Anwendung zunächst eines inneren Leitapparates zur Erzielung eines guten Nuzeffectes ge

boten ist.

In Rücksicht auf die meistentheils sehr bedeutende Umfangsgeschwindigkeit der Centrifugalpumpen ist es erforderlich, die dadurch bedingte Austrittsgeschwindigkeit des Wassers möglichst herabzuziehen, damit der Verlust an lebendiger Kraft im austretenden Wasser und der Verlust durch Geschwindig keitsänderung am äußeren Umfang der Pumpen ein geringer werde; außerdem ist zu verhindern, daß das rasch laufende Kreiselrad Wirbelungen in dem ausgetretenen Wasser erzeuge, vielmehr ist für einen ruhigen und gleichmäßigen Abfluß des Wassers zu sorgen. Das Alles ist durch Anwendung eines in nachstehender Rechnung berücksichtigten äußeren Leitapparates zu erreichen. *)

In untenstehender Rechnung sind folgende Bezeichnungen gebraucht:

*) So viel mir bekannt, haben die HHrn. Nagel & Kaemp, Civil-Ingenieure in Hamburg, zuerst Centrifugalpumßen mit äußerem Leitapparat ausgeführt.

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