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in kleinen Stücken Erz enthaltene Eisenoryd zu Eisenorydul und metallischem Eisen; die Asche der Holzkohlen, die kieselsäurereichen Silicate der Bergart des Erzes, sowie etwa anwesende Phosphate geben mit dem überschüssigen Eisenordul eine sehr leicht- und dünnflüssige schwarze Schlacke; der entstehende Eisenschwamm wird in der Schweißhize durch Bearbeiten im Feuer und dann unter dem Hammer. vereinigt, von der Schlacke getrennt und zu Stäben ausgestreckt, der ganze Proceß geht bei verhältnißmäßig sehr niederer Temperatur vor sich, das Eisen kann nur Spuren von Kohlenstoff, Silicium und Phosphor aufnehmen, und es resultirt ein sehr reines Schmiedeeisen.

Je kleiner die Ausbeute einer Charge ist, desto mehr verschwindet der eine Nachtheil der Methode, die Ungleichartigkeit des Productes; je größer aber die Apparate sind, desto höher steigt die Temperatur, desto mehr nähert sich der Proceß der Gewinnung des Roheisens im Hohofen, desto mehr ist aber auch das Product vermischt mit Stahl- und Roheisenpartikelchen.

Die directe Gewinnung von Stabeisen aus den Erzen, in alter Zeit der einzige Weg der Eisengewinnung, hat den Vortheil eines sehr reinen Productes manchmal aus Erzen, welche die heutige Hohofentechnik für unbrauchbar erklären würde, ferner den eines geringen Capitals für die Hüttenanlagen. Er leidet aber an verschiedenen, mit den Anforderungen der Jehtzeit an die Eisenindustrie unvereinbaren Mängeln.

In den meisten Fällen ist der Gestehungspreis ein sehr hoher, bedingt durch geringes Ausbringen bei furchtbarem Kohlenverbrauch und hohen Arbeitslöhnen. Der Hauptnachtheil aber liegt in der geringen Leistungsfähigkeit. Diese Millionen von Centnern Eisen, welche die heutige Technik jährlich nöthig hat, wären nicht zu beschaffen.

Der alte directe Weg erfordert Arbeiter von nicht gewöhnlicher Geschicklichkeit, also Leute, mit welchen der Hüttenbesizer oft schwer zu arbeiten hat, er verlangt endlich Holzkohlen in Quantitäten, wie sie nicht mehr zu erschwingen sind, er verlangt auch sehr reiche Erze, wie Glaskopf, Eisenglanz und reinen Brauneisenstein.

Redner zeigte nun durch Wort und Zeichnungen die verschiedenen Arten der directen Darstellung von Schmiedeeisen aus Erzen, in Deutschland Rennarbeit genannt, in verschiedenen Gegenden der Erde.

Er schilderte die einfache und doch die vorhandenen Hülfsmittel ingeniös benugende Eisenindustrie in Hinterindien, welche bei einer täglichen Production von 30 bis 40 Pfd. Eisen in zwei bis drei Chargen pro Ofen und Tag ein billigeres Schmiedeeisen liefert, als die moderne Eisenindustrie der gebildeten Welt es vermag. In Centralindien sind die Einrichtungen der Rennherde schon raffinirter; der Centner Rohluppe wird für 1 Thlr. 10 Sgr., der Centner Schmiedeeisen für 2 Thlr. 20 Sgr. hergestellt; er erfordert 5 bis 7 Ctr. Erz und 5 bis 8 Ctr. Holzkohlen. Die Afrikaner haben bei ihrer Darstellung von Eisen nicht einmal Gebläsewind, ihr reiches und gutartiges Erz wird durch Kohlen bei gewöhnlichem Luftzug reducirt und auf Eisen verarbeitet.

In Europa unterscheidet man drei Arten von Luppenfrischerei : die catalonische, die corsikanische und die deutsche. Das Eisenhüttengewerbe steht hier auf höherer Stufe.

Ein catalonisches Feuer erzeugte früher 120 bis 180 Pfd. Schmiedeeisen in fünf Stunden; durch bessere Anordnung der Düse später ca. 300 Pfd. bei einem Kohlenaufwand von 1089 Pfd.; 100 Pfd. Erz geben 31 Pfd. Eisen und 41 Pfd. Schlacken von 30 pCt. Eisengehalt. Durch ein Feuer gehen jährlich 1200 Ctr. Eisen in den Schlacken verloren. Das Eisen eines catalonischen Rennfeuers ist sehr sehnig, hart, schmiedbar, aber nicht homogen,

es enthält Stahltheile eingeschlossen. Der Centner stellt sich auf 5 Thlr. 124 Sgr.

In Corsika wird der berühmte Eisenglanz direct auf Schmiedeeisen in den dort gebräuchlichen Feuern verarbeitet. Die erhaltene Rohluppe wird in einem zweiten Stadium der Fabrication gereinigt. Die Fabricationskosten belaufen sich auf 6 Thlr. pro Centner.

Die deutsche Luppenfrischerei bildete den Uebergang zum Hohofenproceß. Erze und Kohlen werden gemischt, die Massen sind größer, der Betrieb ununterbrochen; beim Hohofenproceß und nachfolgendem Frischen des Roheisens, also bei indirecter Darstellung des Eisens ist übrigens der Kohlenverbrauch ein geringerer, das Ausbringen ein um ca. 41⁄2 pCt. höheres. Man hat, oder vielmehr hatte, zwei Arten von Oefen bei der deutschen Art der directen Stabeisengewinnung: Osmundöfen und Stücköfen.

Bei allen Unvollkommenheiten (nach jeßigen Begriffen der Eisenhüttenkunde) kann in Schweden in Osmundöfen aus phosphorhaltigem Raseneisenstein ein ganz gutes Schmiedeeisen erzeugt werden.

Die neueren Bestrebungen der directen Darstellung von Schmiedeeisen aus Erzen beabsichtigt Redner in einem späteren Vortrage eingehend zu schildern.

Den zweiten Gegenstand der Tagesordnung bildete ein Vortrag des Hrn. Klein, in welchem er einen von ihm construirten Apparat zur selbstthätigen Entfernung des Condensationswassers aus Dampfheizungen

beschrieb, welcher auch principiell sehr gut als selbstthätiger Kesselspeiseapparat verwendet werden kann.

Der Apparat bildet einen Behälter, in welchem eine hohle gußeiserne Kugel schwimmt, die am Ende eines Hebels sizend, durch diesen den Wirbel eines Vierwegehahnes drehen kann. Mittelst dieses Hahnes und der Rohrleitungen wird der Behälter zuerst mit einem über demselben stehenden Reservoir, dann mit dem unter demselben befindlichen Kessel in Verbindung gebracht. Das Wasser des Reservoirs läuft in den Apparat, während die Luft oder der Dampf in demselben mit dem wasserfreien Raum des Reservoirs communicirt und dahin entweichen kann.

Ist der Apparat gefüllt, so dreht der bisher durch eine Feder festgehaltene Schwimmer durch sein Emporsteigen im Wasser plöglich den Wirbel des Hahnes, und es communicirt nun das im Apparat befindliche Wasser mit dem Wasser des Kessels und der vom Wasser nicht erfüllte Raum des Apparates mit dem Dampfraum des zu speisenden Kessels, während die zuerst offenen RohrLeitungen zu dem Reservoir geschlossen sind. Durch das natürliche Gefälle läuft das Wasser aus dem Apparat in den Kessel; der Schwimmer, wieder durch eine Feder festgehalten, fällt, bis er außerhalb des Wassers ist, herunter, steuert durch seinen Hebel den Hahn um, und das Spiel beginnt von Neuem; die Thätigkeit des Apparates dauert so lange, bis der Kesselwasserstand so hoch gestiegen ist, daß die Einmündung des Dampfverbindungsrohres vom Apparat nach dem Kessel unter Wasser kommt. Der Apparat füllt sich nun ganz mit Wasser und bleibt so lange wirkungslos, bis der Wasserstand im Kessel sinkt, und das Wasser aus dem Apparat in denselben laufen kann. Der Schwimmer steuert um, und der Apparat liefert so lange wieder Wasser, bis der Normalwasserstand im Kessel erreicht ist.

Eine genaue Beschreibung des Apparates mit Zeichnungen. soll in dieser Zeitschrift später mitgetheilt werden.

Zulegt besprach Hr. Karcher aus dem Jahresbericht: „Ueber die Untersuchungen und Fortschritte auf dem Gesammtgebiet der Zuckerfabrication" einen Artikel: Die Versicherung von Fa= brikarbeitern aller Art in Krankheits- und Todesfällen betreffend.

Diese Art von Lebensversicherungen hat sich in Frankreich mit segensreichem Erfolg verbreitet. Hr. Karcher wünschte, sie möchte in Deutschland ebenfalls in das industrielle Leben eingeführt werden und glaubte, daß der Verein deutscher Ingenieure dazu berufen sei, die Sache in die Hand zu nehmen, um die Idee lebenskräftig zu machen. Es fänden sich dann wohl auch Verficherungsgesellschaften, welche billige Normen aufstellen, unter denen Arbeitgeber oder die Krankencasse von Etablissements einzelne der Gefahr am meisten ausgesezten Arbeiter oder auch die ganze Mannschaft versichern könnten.

Der angeregte Gegenstand erfreute sich allgemeiner Theilnahme und soll in späteren Versammlungen weiter behandelt werden.

Sizung vom 13. März 1870 in Ludwigshafen. - Vorfizender: Hr. Isambert. Protokollführer: Hr. Breunlin. Anwesend 37 Mitglieder und 14 Gäste.

Zur Ausarbeitung eines Dampfkesselregulativs behufs Vorlage in der Delegirtenversammlung in Berlin wurde auf An= trag des Hrn. Euler eine Commission von sieben Mitgliedern gewählt, welche in der nächsten Sizung ihre Arbeit dem Bezirksvereine vorlegen sollte, um dann das Weitere zu veranlassen.

Es folgte dann ein Vortrag des Hrn. Dr. Meidinger: über einen neuen Füllofen,

zu dessen Construction ihm die Ausrüstung der Schiffe zur zweiten deutschen Nordpolerpedition Anregung gegeben hatte. Capitain Koldewey wünschte bei der Heizung seiner Cajüten die Mißstände der bisher gebräuchlichen Oefen gehoben: glühende Wärmestrahlung in den kleinen Räumen, enormer Brennmaterialverbrauch und ungenügende Ventilation durch die Oefen.

Es waren deshalb an einen guten Ofen folgende Anforderungen gestellt: 1) kleiner Raum; 2) keine lästige strahlende Wärme; 3) ökonomischer Brennmaterialverbrauch; 4) stetige unmerkliche Ventilation des erwärmten Raumes.

Die bisher construirten Oefen mit längerer Brenndauer sind die sogenannten Füllöfen, welche mit Steinkohlen oder Coks geheizt werden, sie bestehen aus einem Schacht von 1 bis 2 Fuß (0,31 bis 0,63) Tiefe unter der Heizthüre, und werden ganz mit Brennstoff, für einen Tag reichend, gefüllt. Diese Füllöfen leiden an verschiedenen Mängeln.

Füllt man ste mit Steinkohlen, die man auf dem Rost entzündet, so streichen die Flammen durch eine hohe Schicht Kohlen, welche mehr oder weniger abdestilliren und einen Wärmeverlust von 30 bis 40 pCt. geben. Ist Coks das Brennmaterial, so entsteht eine intensive Gluth, welche höchst unangenehm ist; will man den Zug mäßigen, so geht das Feuer sehr leicht aus. Der Rost legt sich gerne zu, die Asche verschlackt. Das Ausgehen rührt von der unpassenden Größe der Coksstücke her: wie man sie gewöhnlich aus Gasfabriken bezieht, sind sie zu groß, ste schließen große Lufträume ein, welche erkältend wirken, der Coks ist selbst ein guter Wärmeleiter, bei schwachem Zuge wird mehr Wärme abgeleitet, als erzeugt.

Die Unannehmlichkeiten der strahlenden Wärme glühender eiserner Füllöfen hat man durch Metallschirme abzuschwächen gesucht, dieselben sind aber selten richtig construirt. Man hat auch die Defen ausgemauert, dadurch entsteht aber großer Wärmeverlust; die Hize wird kaum abgeleitet, fie concentrirt sich, die Coksstücke werden weißglühend; die in der Nähe des Rostes ge= bildete Kohlensäure wird aufwärtssteigend durch den glühenden Coks zu Kohlenoryd reducirt, die viel bedeutendere Wärme, welche entsteht, wenn Kohlenstoff zu Kohlensäure verbrennt, als wenn er zu Kohlenoryd orydirt wird, geht verloren. Um diese Reduction und das obenerwähnte Abdestilliren der Steinkohlen zu vermeiden, hat man auch Füllöfen mit Füllschacht construirt; die Feuergase

gehen durch besondere Canäle in den Kamin, sie durchstreichen nicht erst die hohe Schicht von Brennmaterial.

Der Meidinger'sche Füllofen beruht nun auf folgenden Principien und hat folgende Construction: Das Brennmaterial ist Cofs, welcher höchstens nußgroße Stückchen bildet. Bei dieser Feinheit wird sowohl eine zu intensive Hize, als auch ein Ausgehen bei schwachem Zuge vermieden. Die Wärme wird rasch an die Wände des Ofens abgegeben, welcher einen kleinen Durchmesser besigt, die gebildete Kohlensäure wird bei der niederen. Temperatur nicht mehr zu Kohlenoryd reducirt.

Der Ofen hat keinen Rost; sein Cylinder hat unten einen etwas ansteigenden Hals, auf welchem eine Thüre aufgeschliffen ist, die sich behufs der Aschenentleerung nach oben umschlägt, außerdem aber auch eine seitliche Vorschiebung gestattet, wodurch sich eine Luftspalte von verschiedener Weite bildet, welche die Stärke des Zuges und der Verbrennung bedingt, also eine sehr scharfe Regulirung zuläßt. Beispielsweise kann man den Zug so stellen, daß in einer Nacht nur 2 Pfd. Coks verbrannt werden. Der Ofen hat also nur eine einzige, sehr dauerhafte, weil nicht heißwerdende und gute regulirbare Oeffnung, durch welche Luft zum Brennmaterial treten kann; jeder Ueberschuß von Luft ist vermieden, es geht also auch dadurch nur eine möglichst geringe Wärmemenge verloren.

Der Boden des Ofens ist stets mit Asche, nicht Schlacken bedeckt, und läßt keine Wärme entweichen, der Ofen könnte ohne Gefahr auf den Zimmerteppich gestellt werden und hält bei vermindertem Zuge bei der Entzündungstemperatur während langer Zeit das Brennmaterial.

Die Wärmestrahlung des schwach rothglühenden gußeisernen Ofenschachtes wird durch zwei Blechmäntel, welche oben und unten. durchbrochen sind, gründlich paralysirt, so daß der äußere Mantel nur handwarm ist. Die Uebertragung der Wärme an die Luft des Zimmers ist eine rasche und gleichmäßige.

Für die Ventilation des Zimmers durch den Ofen ist in einfacher und vollständiger Weise gesorgt. Das Rauchrohr des Ofens zum Schornstein hat unter dem Knie am Ofen eine Verlängerung, in welcher eine Klappe sist; unter der Klappe ist der Rohrstugen durchbrochen. Deffnet man die Klappe, so strömt die Luft aus dem Zimmer in den Schornstein; der Zug des Ofens wird gleichzeitig vermindert. Eine solche Klappe ist gänzlich gefahrlos, während die Klappe oben an den Rauchröhren leicht zu Kohlenorydbildung im Ofen Anlaß geben und lebensgefährlich werden kann.

Ein Meidinger'scher Füllofen hat ein gefälliges Aeußere, er nimmt einen sehr kleinen Raum ein, wird täglich einmal mit 10 bis 12 Pft. Coks gefüllt und genügt zur guten Heizung eines mäßig großen Zimmers. Abends wird der Zug gemäßigt und die Temperatur des Zimmers ist Nachts bei einem Coksverbrauch von 2 bis 3 Pfd. um 2o C. niedriger als bei Tage. Die Asche wird nur ein- bis zweimal in der Woche entleert. Die Kosten des Brennmaterials pro Tag bei mittlerer Wintertemperatur betragen 4 Kreuzer (ca. 14 Sgr.). Ein Ofen kostet 26 Gulden (15 Thlr.).

Der Vortrag wurde durch einen im Sigungslocal aufgestellten geheizten Ofen erläutert.

Sizung vom 3. April 1870 in Mannheim. — Vorsigender: Hr. Isambert. Schriftführer: Hr. Breunlin. Anwesend 21 Mitglieder und 3 Gäste.

Hr. Selbach, als Referent, der mit der Ausarbeitung des Entwurfes für ein

Dampfkesselregulativ betrauten Commission, erhielt zunächst das Wort, um der Versamm= lung die Vorschläge der Commission`zu unterbreiten. Nach be

endigtem Vortrage wurden die sämmtlichen Momente einzeln durch= berathen und mit unwesentlichen Aenderungen angenommen.

Es wurde dabei beschlossen, den vom Pfalz-Saarbrücker Bezirksverein auf den 12. April d. 3. nach Berlin zusammengerufenen Delegirten der einzelnen Bezirksvereine kein fertig ausgearbeitetes Regulativ vorzulegen, sondern nur die allgemeinen Gesichtspunkte festzustellen, welche bei Dampfkesselanlagen in Betracht zu ziehen find; dies Regulativ soll in folgende drei Hauptheile zerfallen, nämlich:

I. Concessionsertheilung bei neuen Anlagen.
II. Ausführung der Anlagen selbst.

III. Ueberwachung der Kessel im Betriebe.

I. Concessionsertheilung bei neuen Anlagen.

§. 1. Der Staat hat in allen Fällen von Dampfkesselanlagen die Concession zu ertheilen und ist in gewissen Fällen nicht nur berufen, sondern auch verpflichtet, eine ertheilte Concession wieder zu entziehen.

§. 2. Die Bedingungen, unter welchen die Concession zu ertheilen ist, sind aus Haupttheil II ersichtlich.

§. 3. Die zur Erlangung der Concession nöthigen Eingaben, Zeichnungen, Beschreibungen sind noch besonders zu bestimmen.

II. Ausführung der Anlagen selbst.

§. 1. Dampfkessel dürfen nicht unter Räumen liegen, in welchen sich Menschen dauernd aufhalten, mit Ausnahme von Kesseln unter 5 Odrtmtr. Heizfläche.

Kessel von über 30 Odrtmtr. Heizfläche sind in besonderen freiliegenden Gebäuden zu errichten, und sind Ausnahmen nur in durch Localverhältnisse bedingten einzelnen Fällen zulässig.

§. 2. Zu den Wandungen der Kessel darf nur Eisen- und Stahlblech verwendet werden, mit Ausnahme der Dampfoome, Ventilgehäuse, Siederrohrköpfe 2c., insofern solche nicht im Feuer liegen. Messing darf nur zu Röhren bis 10 Centimtr. angewendet werden.

§. 3. Die Wandstärken der Kessel sind in Minimaldimenfionen durch das Regulativ vorzuschreiben. Bei der Verechnung derselben soll die mittlere absolute Festigkeit des Eisenbleches zu etwa 2500 Kilogrm. pro Quadratcentimeter, die des Stahlbleches zu etwa 3500 Kilogrm. pro Quadratcentimeter zu Grunde gelegt werden.

Die Kesselfabricanten dürfen nicht unter diese Stärke gehen, es sei denn, daß sie eine größere absolute Festigkeit des zu verwendenden Materials nachweisen, in welchem Falle sie eine entsprechende Reduction eintreten lassen können.

Die Berechnungen der Stärkendimensionen sind etwa alle 5 Jahre durch Sachverständige zu revidiren event. zu modificiren.

§. 4. Sämmtliche Kessel müssen am Herstellungsorte mit Wasserdruck geprüft werden, und zwar cylindrische mit dem 2. nfachen. Drucke, Kessel mit flachen Wänden mit dem +2 fachen Drucke,

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wobei n die beabsichtigte Marimalspannung bedeutet. Die Kessel find nach der Probe auf den zulässigen Marimaldruck zu stempeln; ferner muß noch der Name des Fabricanten, die laufende Fabriknummer und die Jahreszahl der Herstellung angegeben, und mässen diese Zeichen sichtbar am Kopfe des Kessels angebracht sein.

Ob ein Kessel bei der Druckprobe dicht zu erachten, bleibt dem controlirenden Ingenieur überlassen; ebenso kann derselbe auf Wiederholung der Druckprobe am Aufstellungsorte vor der Einmauerung bestehen.

§. 5. Die tiefste noch gestattete Wasserlinie im Kessel muß je nach Construction und Verhältnissen über dem höchsten Feuerzuge liegen. Die Feuerungsgase dürfen erst dann über den Dampfraum geführt werden, wenn sie unter 400° C. abgekühlt sind.

§. 6. An jedem Kessel sind zwei von einander unabhängige Wasserstandsgläser mit hinreichend weiten Verbindungsröhren mit dem Kessel und einer deutlichen Marke des normalen Wasserstandes obligatorisch. Hähne und Schwimmer außer den zwei Wasserstandsgläsern sind gestattet.

§. 7. An jedem Kessel ohne Ausnahme sind mindestens zwei Sicherheitsventile anzubringen, deren Größe durch das Regulativ zu bestimmen ist.

§. 8. An jedem Kessel ohne Ausnahme ist ein zuverlässiges Manometer anzubringen. Offene Quecksilbermanometer sind nicht obligatorisch.

§. 9. An jeder Kesselanlage, ob dieselbe aus einem oder mehreren Kesseln besteht, ist mindestens eine dem Dampfverbrauche entsprechende Speisevorrichtung anzubringen; ferner muß an jedem Kessel ein Rückschlagventil, ein absperrbares Speiseventil, sowie ein Wasserabflußhahn am tiefsten Punkte angebracht sein.

§. 10. Die Beurtheilung, ob ein Kessel und die Armaturen den gesezmäßigen Anforderungen und etwa besonderen Verhältnissen entsprechen, geschieht durch den controlirenden Ingenieur.

III. Ueberwachung der Kessel im Betriebe. §. 1. Alle Dampferzeuger sind ohne Ausnahme periodisch zu untersuchen.

§. 2. Die Untersuchungen sind von freiwillig zu bildenden Gesellschaften der Kesselbesizer durch den von diesen anzustellenden Ingenieur auszuführen. Nur wo solche Untersuchungen nicht zu erreichen sind, hat der Staat dieselben durch befähigte Ingenieure ausführen zu lassen.

§. 3. Für diese Untersuchungen haben die betreffenden Ingenieure folgende Punkte hauptsächlich zu beachten.

1) Die Befähigung des Kesselwärters, Heizers.
2) Die innerliche Untersuchung, namentlich der schwer zu-
gänglichen Stellen, oder Stellen, wo sich Dampfblasen
bilden können. Diese Untersuchung muß je nach dem
Zustande des Kessels öfter oder seltener vorgenommen
werden.

3) Die öftere Untersuchung der äußeren Heizflächen, ent-
weder durch Befahren der Züge oder durch periodisches
Abbrechen des Kesselmauerwerkes.

4) Die Untersuchung des Kesselsteines und dessen Haupt= ablagerungsstellen; Analyse des Speisewassers und Angabe der Mittel gegen Bildung zu festen Kesselsteines. Fetthaltige Speisewasser, sowie säurehaltige sind nicht zulässig.

5) Die Untersuchung über die Wirksamkeit der Speisevorrichtung und der Armaturen.

6) Die Mittheilung der Constructionsfehler, Mängel der Armaturen, der defecten Stellen und der Mängel im Betriebe durch die Ingenieure unter Verantwortlichkeit der Besizer für ordentliche Wiederherstellung.

7) Die Angabe der Mittel behufs rationeller Erzeugung und Benutzung des Dampfes.

Für diese Beschlüsse waren die nachstehenden Motive geltend gewesen:

Ein fertiges Regulativ auszuarbeiten hat der Mannheimer Bezirksverein aus dem Grunde unterlassen, weil die Ansichten über wesentliche Punkte bei der Hauptversammlung in Stettin zu weit auseinander gingen, um eine gegenseitige Verständigung zu ers zielen. Es muß der Ausarbeitung eines Regulativs eine Verständigung über die einzelnen Punkte vorhergehen, nach deren Feststellung eine besondere Commission sich leicht über die Detailfrage einigen wird.

Der Mannheimer Bezirksverein glaubt in seinen Beschlüssen

die wesentlichen Punkte alle hervorgehoben zu haben und ist die Eintheilung in drei Haupttheile selbstverständlich.

I. Concessionsertheilung bei neuen Anlagen.

§. 1. Der Mannheimer Bezirksverein hält troß seines liberalen Standpunktes an der Ertheilung durch den Staat fest, weil ein Freigeben zu viele Mißstände mit Nachbarn 2c. herbeiführen würde. Er hält aber andererseits auch den Staat für verpflichtet, Concessionen in gefährlichen Fällen wieder zu entziehen, d. h. den Betrieb zu verbieten.

II. Ausführung der Anlagen selbst.

§. 1. Eine von dem Allgemeinen abweichende Ansicht ist nur in dem Punkte zu finden, daß Kessel über 30 drtmtr. Heizfläche in besonderen freiliegenden Gebäuden errichtet werden sollen, und ist größere Sicherheit der Umgebung der Grund dafür. Daß eine solche Anlage selbst z. B. in Walzwerken möglich, zeigen neuere Ausführungen, bei welchen die Kessel außerhalb liegen.

§. 2. Enthält nichts Neues.

§. 3. Abweichend von den Vorgängen verschiedener Regierungen und anderer Regulative, welche die Bestimmungen der Wandstärken dem Kesselfabricanten überlassen, beschloß der Mannheimer Bezirksverein die Wiedereinführung von Minimaldimenfionen, während einem Uebermaße nichts im Wege steht. Der Grund dafür ist, um Käufern von Kesseln, welche selbst keine Sachverständigen sind, wenigstens die nöthige Sicherheit zu geben. Die Erfahrung hat gezeigt, daß Kesselfabricanten bei Bestellungen auf Preis auf so geringe Stärken gehen, daß wenn auch in den ersten Jahren der Betrieb wohl gefahrlos erscheint, schon nach kurzer Zeit die Kessel nicht mehr die nöthige Sicherheit bieten. und zum mindesten die Besizer in bedeutende Reparaturkosten und Betriebsstörungen führen.

Durch die Bestimmung, daß bei besserem Material eine Reduction zulässig ist, soll dem Fortschritt der Eisenindustrie und dem Bestreben der Kesselfabricanten keine Hindernisse in den Weg gelegt werden, ebenso soll der lezte Abschnitt, der periodischen Reviston der Stärkeberechnungen, dem Fortschritte der Technik und etwa veränderten Ansichten in Berechnung dieser Stärken gerecht werden.

3 n 2

§. 4. Eine Abweichung findet sich nur vor bei der Pressung von Kesseln mit flachen Wänden, bei welchen die einzelnen Theile durch doppelten Druck oft Noth leiden und ist die Formel +2 erfahrungsgemäß, namentlich für höhere Spannungen hinreichend. Eine genaue Vorschrift, wann ein Kessel dicht zu erachten, läßt sich schwer geben, und ist deshalb vorzuziehen, die Entscheidung darüber dem controlirenden Ingenieur anheim zu geben.

§. 5. Die allgemeine Feststellung der Höhe der niedrigsten Wasserstandlinie über den Feuerzügen ist unmöglich, da z. B. bei Schiffs- oder stehenden Kessel 10 Centimtr., welche bei eingemauerten Kesseln genügend sind, sehr oft gefährlich würden; die Höhe müßte in jedem einzelnen Falle durch die betreffenden Ingenieure festgesezt werden.

Die Ueberführung der Feuergase über den Dampfraum ist in neuerer Zeit mehrfach ausgeführt worden, namentlich zur Trocknung des Dampfes und zur gleichförmigeren Ausdehnung der Kessel. Wenn auch die bisberigen Erfahrungen noch nicht hinreichen, um solche Kessel für absolut gut oder schlecht zu halten, so muß doch die Vorsicht gebraucht werden, daß durch solche Er

wärmung eine geringere Festigkeit des Kesselbleches nicht entstehen. würde, und ist daher die Temperatur von höchstens 400° C. vorzuschreiben, bei welcher das Eisen ungefähr die gleiche Festigkeit hat, welches es bei gewöhnlicher Temperatur bestzt.

§. 6. Die Vorschrift von zwei Wassererkennungsapparaten ist in allen Regulativen zu finden. Da es aber für ungeübte Heizer sehr schwer ist, zu unterscheiden, ob der Wasserhahn Dampf oder Wasser giebt und ebenso ganz zuverlässige Schwimmer nicht bekannt sind, so ging der Mannheimer Bezirksverein von beiden obigen Apparaten ab, und beschloß zwei Wasserstandsgläser obligatorisch zu macheu.

§. 7. Die Vorschrift von zwei Sicherheitsventilen geschah aus dem Grunde, weil kleinere Kessel, die nach den meisten Regu= lativen nur ein Ventil bedürfen, bei ihrer Anwendung in der kleinen Industrie selten so ordentlich wie größere bedient werden, und daher bei einem festgesezten Ventil dieselben ohne jede Sicherheit wären und großen Schaden anrichten könnten.

§. 8. Die offenen Quecksilbermanometer sind als Controlapparate selten zuverlässig, da oft Quecksilver hinausgeschleudert wurde oder die Schnur sich längt und daher meist falsch zeigt, deshalb verwarf sie der Mannheimer Bezirksverein. Dagegen besteht derselbe an jedem Kessel auf einem Manometer und hält die Anbringung eines Hahnes mit Normalgewinde für die Controlmanometer der revidirenden Ingenieure für besser.

§. 9. Abweichend ist nur die Forderung eines Rückschlagventils und eines absperrbaren Speiseventils zusammen. Der Grund ist, daß eines dieser Ventile unthätig sein kann und dann immer noch eine Reserve da sein muß, um das Ablaufen des Wassers zu verhüten.

Die sogenannte erstmalige technische Abnahme der Kessel soll durch den revidirenden Staats- oder Gesellschafts-Ingenieur erfolgen, welcher in seinem eigenen Interesse schlechte Ausführungen nicht zulassen wird.

III. Ueberwachung der Kessel im Betriebe. §. 1. Der Mannheimer Bezirksverein verlangt nach eigener Erfahrung die Ueberwachung von Privatgesellschaften durch angestellte Ingenieure, im Gegensaße zu der Staatsüberwachung. Diese von Privat-Ingenieuren zu führenden Untersuchungen gaben jedenfalls zuverlässigere Resultate, weil sie von Leuten ausgeführt werden, welche dazu ihre ganze Zeit verwenden und jedenfalls mehr Erfahrungen sammeln können. Die Staatsuntersuchung dagegen geschicht durch Beamte (z. B. Kreisbaumeister), welchen die nöthige Kenntniß meistens abgeht und die diese Untersuchungen oft als lästige Nebenpflicht nicht gehörig erfüllen.

.§. 2. Bei renitenten Kesselbestyern oder bei zu weit entfernten Kesseln muß jedoch der Staat diese Pflicht übernehmen, da kein Kessel ohne Untersuchung sein darf.

§. 3. Die Hauptpunkte, worauf es nach der Meinung des Mannheimer Bezirksrereines ankommt, sind selbstverständlich, und besteht derselbe nur auch auf der innerlichen Untersuchung, da die Druckprobe allein keine Aufschlüsse über den Kessel abgiebt.

§. 4. Die Oberaufsicht über die Privatgesellschaften steht ebenfalls selbstverständlich dem Staate zu, mit welchem dieselben. immer in Beziehung zu bleiben haben.

Danach regte Hr. Schirges noch die Ueberwachung der Schiffskessel nach gemeinsamen Normen an.

A. W. Schade's Buchdruckerei (L. Schade) in Berlin, Stallschreiberstr. 47.

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Die von Rau zuerst eingeführte Bezeichnung „Gewerke“ für die hier zu betrachtende Art von Gewerben der Gütererzeugung ist, wiewol sie noch nicht allgemein verständlich und auch etymologisch nicht ganz richtig ist, von dem Verf. adoptirt, und nachgewiesen, daß sie kürzer und erschöpfender als die sonst von Volkswirthen angenommenen Ausdrücke den Gegenstand bezeichnet. Daß die Gewerke zu den Gewerben der Gütererzeugung gehören, ist bereits angedeutet, und bei aller Verschiedenheit der Gewerke, namentlich in technischer Hinsicht, um aus der verhältnißmäßig nicht bedeutenden Anzahl von Rohstoffen die große Anzahl von Gebrauchsgegenständen zu produciren, läßt sich doch sofort das Unterscheidungsmerkmal derselben gegen die occupatorischen und Landbaugewerbe erkennen, daß die Gewerke nur mit Stoffen zu thun haben, welche durch die eben genannten Gewerbe bereits der Natur abgewonnen find, wonach sich die Gewerke hinreichend erschöpfend definiren lassen:

als diejenigen Gewerbe der Gütererzeugung, welche sich mit der chemischen und (oder) mechanischen Umwandlung oder der gewerblichen Verwendung der von den occupatorischen und (oder) Landbaugewerben erzeugten Güter beschäftigen.

Es ist natürlich, daß die Arbeiten der technischen Gewerbe auch in andere Zweige der wirthschaftlichen Thätigkeit hinübergreifen, wie sich z. B. das Gewerbe des CivilIngenieurs, wenigstens in der Auffassung, welche man jezt in Deutschland zum größten Theil mit diesem Namen verbindet, meistens auf drei verschiedenen Gebieten bewegt: als Bauunternehmer und allenfalls auch bei Anfertigung von Plänen auf Bestellung ist der Civil-Ingenieur Gewerktreibender, bei Ertheilung von Rathschlägen und Gutachten treibt er ein Gewerbe persönlicher Dienstleistung, bei dem Ein- und Verkauf technischer Artikel ein Handelsgewerbe. Die in Bureaus angestellten Ingenieure müssen, sofern sie nicht Staats

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Juniheft.

beamte sind, wirthschaftlich als Gewerksgehülfen angesehen werden, rechtlich werden sie, da aus äußeren Gründen wol alle Gewerke von einigermaßen bedeutenderem Umfange es vorziehen, sich die Rechte von Handeltreibenden zu verschaffen, als Handlungsgehülfen anzusehen sein.

Die Eintheilung der Gewerke bietet einige Schwierigfeiten dar. Eine Classificirung nach dem Umfange des Bes triebes oder der Natur der verarbeiteten Stoffe ist fast gar nicht durchzuführen, passender ist eine Theilung nach der Art der Erzeugnisse, wiewol auch diese nicht vollkommen ausreicht, da die Producte ein und desselben Gewerkes oft sehr verschiedenen Zwecken dienen; doch arbeitet die ganze Richtung der Industrie auf eine sich immer mehr einbürgernde Arbeitstheilung und Specialisirung der Production hin.

Nach dem zulezt angegebenen Gesichtspunkt würde dann die nachstehende Eintheilung folgen, wozu bei jeder Classe einige der dahin gehörigen Gewerke angegeben werden mögen.

1. Baugewerke; Häuserbau mit allen seinen Hülfsgewerben, Straßen-, Wasser- und Brückenbau.

2. Kleidungsgewerke; Spinnerei, Weberei, Posamentiergeschäft, Strohflechterei, Gerberei, Bijouteriegeschäft, Wäsche-, Kleider-, Schuh-, Hut- u. s. w. Fabrication.

3. Nahrungsgewerke; Müllerei, Zuckersiederei, Salzbereitung, Fleischbereitung, Bierbrauerei, Bäckerei, Delicateßwarenbereitung.

4. Gewerke zur Herstellung von Werkzeugen und Maschinen; Gewerbe des Mechanikers, Maschinenbauers, Wagenbauers, Uhrmachers, die Waffenfabrication und Herstellung von musikalischen, optischen und chirurgischen Instrumenten.

5. Gewerke zur Herstellung von Gewerbs- und Hauswirthschaftsgeräthen und sonstigen Gebrauchsgegenständen - des Haushalts; Möbeltischlerei, Stellmacherei, Töpferei, Sattlerei, Nadel- und Nägelfabrication, Schlosserei, Metallgießerei,

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