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dienen also auch hier die ganz geschlossenen Achslagerkasten den Vorzug.

3) Daß die ganz geschlossenen Achslagerkasten den Schmierer außer Verantwortung stellen, ist durchaus nicht anzunehmen, vielmehr wird derselbe dabei gerade zu einer genaueren und unausgesezten Revision der Achslager während des Haltens der Züge auf den Zwischenstationen aus dem Grunde angehalten, daß der betreffende Wagen, sobald daran ein Warmgehen der Achsen bemerkt wird, sofort aus dem Zug gestellt werden muß, weil andernfalls durch seine Weiterbeförderung bis zur nächsten Station ein noch stärkeres Heißlaufen dadurch zu befürchten steht, daß durch die im Innern des Achskastens dabei sich entwickelnde größere Hiße die Delsauger verkohlen und dem Achsschenkel wie der Lagerschale kein Del mehr zuführen können. Durch die dann bei der technischen Revision eines solchen Achslagerkastens vorgefundene Verkohlung der Delsauger ist aber die Nachlässigkeit des Schmierers, weil er hier nicht, wie bei den offenen Achskasten Oel nachfüllen konnte, sofort constatirt. Hat ein solcher Fall aber nicht nur ein Verderben der Delsauger, sondern auch noch ein Verderben der Lagerschale oder des Achsschenkels zur Folge gehabt, so ist dadurch positiv nachgewiesen, daß der Schmierer auf mehreren Stationen hintereinander eine Revision der Achskasten resp. des Zuges versäumt und sich dadurch eines groben Vergehens schuldig gemacht. Daß er aber längere Zeit seine Pflicht vergessen hat, erhellt aus dem starken Brennen der Achsen sehr deutlich, weil bei den jezigen Entfernungen der Stationen, die im Durchschnitt nicht mehr als zwei Meilen auseinander liegen, ein gänzliches Verderben dieser Stücke unmöglich ist, wenn sich bei der Revision auf der vorhergehenden Station noch alle Achslagerkasten in kaltem Zustande vorfanden. In beiden Fällen ist das Schuldig eines solchen Schmierers zur Evidenz bewiesen, und er verdient, wegen Vernachlässigung seiner Pflichten zum Ersag verdorbener Stücke angehalten, event. bestraft zu werden. Daß ferner, so lange die ganz geschlossenen Achslagerkasten nicht allgemein eingeführt sind, jede Eisenbahn, welche sie anwendet, während der Zeit, daß ihre Wagen auf den Nachbar- oder fremden Bahnen laufen, welche diese Achskasten noch nicht angewendet haben, die eventuellen Reparaturkosten, die durch ein Heißlaufen der Achsen entstehen können, aus dem Grunde, weil ein Nachfüllen von Del dabei

nicht möglich gewesen wäre, sowie auch die Kosten für das Schmieren allein zu tragen haben, und jene Bahnen dabei leer ausgehen, liegt eben in der Natur der Sache und wird sich mit der Zeit bei immer größerer Allgemeinheit ausgleichen; dies fann aber auch schon jezt der großen ökonomischen und Betriebssicherheits-Vortheile wegen, welche dem öffentlichen Eisenbahnwesen durch sie erwachsen, durchaus nicht mehr als stichhaltiger Grund gegen eine allgemeine Einführung derselben angeführt werden, weil die entstandenen fraglichen Unkosten nur einen verschwindend kleinen Theil des Nußens derselben absorbiren. Dieser Nugen aber besteht den offenen Achslagerfasten gegenüber in einem geringeren Delconfum, geringeren Repaturen resp. Unterhaltungskosten, und darin, daß die Wagen 3000 bis 4000 Meilen dem Betriebe erhalten bleiben, ehe ste zur Revision kommen, und daher eine bessere und größere Ausnutzung dieses so kostspieligen Betriesmaterials stattfindet. Auch sind die gemachten Ausstellungen bei allen den Eisenbahnen nicht vorhanden, deren Wagen nicht auf fremden, sondern auf den eigenen Bahnen cursiren. Solcher Eisenbahnen giebt es aber außer denen bedeutender Etablissements und Kohlenbergwerke noch eine Menge, die tausende von Wagen besigen. Zu ihnen gesellen sich noch die secundären schmalspurigen Locomotiv- und Pferdebahnen, wie man solche in den Berg- und Hüttenwerken vorfindet und welche hauptsächlich dazu dienen, die gewonnenen und erzeugten Producte den verschiedenen Werken oder den größeren Eisenbahnstationen zur Weiterbeförderung mit der Hauptbahn zuzuführen. Sie gerade sind es, welche in allen Fällen die Reparaturkosten und das Schmieren ihrer Wagen für alleinige Rechnung auszuführen haben, da ihre Wagen nicht auf andere Bahnen übergehen, und also eine Reciprocität unter ihnen nicht besteht, und so glaube ich denn nach dem Mitgetheilten aussprechen zu dürfen, daß es nicht nur im Interesse dieser, sondern auch im Interesse der für den öffentlichen Verkehr bestimmten größeren Eisenbahnen liegen dürfte, sich die Vortheile der ganz geschlossenen Achslagerkasten, ohne daß ihnen dadurch eine größere Ausgabe erwächst, möglichst bald und dadurch zu sichern, daß sie bei neu zu beschaffenden Wagen solche sofort, bei den älteren Wagen aber durch den nöthig werdenden Ersag successive einführen.

Vermischtes.

Dampfkesselrevisions- und Versicherungsvereine.

Im Anschluß an die im vorigen Jahrgange S. 249 und 511 gegebenen und außerdem in mehreren Sizungsprotokollen der Bezirksvereine enthaltenen Mittheilungen über Vereine zur Revision, Ueberwachung und Versicherung von Dampfkesseln, welche in Deutschland bereits in Thätigkeit sind oder in kurzer Frist ge= gründet werden sollen, geben wir im Nachstehenden eine Zusammenstellung des uns in lezter Zeit über diese, die Vereinsmitglieder jezt so lebhaft interessirende, Frage Mitgetheilten, in der Hoffnung, das hier gegebene Material bald durch Nachrichten über neue Vereine vermehren zu können.

Zunächst erfahren wir aus dem zweiten Geschäftsbericht der Gesellschaft zur Ueberwachung und Versicherung von Dampfkesseln mit dem Size in Mannheim, daß dieselbe in dem abgelaufenen

Jahre recht erfreuliche Fortschritte gemacht hat. Die Zahl der unter Aufsicht des Vereines stehenden Kessel ist auf 349 gestiegen, an welchen im Laufe des Jahres 705, darunter 644 nur äußerliche Untersuchungen vorgenommen wurden. Um die innerlichen noch häufiger vornehmen zu können, beabsichtigt man, noch einen der Oberaufsicht des Ingenieurs untergebenen Inspector anzustellen, wozu die Mittel der Gesellschaft bereits genügen, in nicht zu langer Zeit hofft man dann im Stande zu sein, noch einen zweiten Inspector angemessen besolden zu können.

Nach dem technischen Bericht des Hrn. Isambert haben von den der Gesellschaft gehörenden Kesseln 51 bis nur 8 Odrtmtr. Heizfläche, die übrigen sind größere, dabei fanden sich 13 verschiedene Kesselconstructionen vor, welche sich auf etwa 26 Fabricationszweige vertheilen. Constatirt wird, wie im vorigen Jahre, eine beträchtliche Anzahl von Mängeln an den Kesselanlagen,

welche sich in vier Kategorien eintheilen lassen: Constructionsfehler, Fehler beim Betriebe oder Vernachlässigungen, Mängel an den Garnituren, defecte Stellen am Kessel oder dem Mauerwerk. Die meisten aufgeführten Fehler find übrigens von untergeordneter Wichtigkeit und geben nur Zeugniß von der Genauigkeit der Unter= suchungen, während auch einige aufgeführt werden, welche Veranlassung zu Gefahren geben können, wie z. B. eine Senkung des Kessels nach dem Feuer zu, die Möglichkeit, den Sieder vom Hauptkessel abzusperren, eine beinahe vollständige Unthätigkeit der Sicherheitsapparate, die Gewohnheit, die Hähne des Wasserstandsglases über Nacht zu schließen u. A. m. Zugleich wird aber die Bereitwilligkeit anerkannt, mit welcher die Kesselbefizer auf eine Abhülfe der aufgefundenen Mängel eingingen.

Die Versicherung der Kessel hat die Gesellschaft bis jezt noch nicht in den Kreis ihrer Thätigkeit gezogen, doch ist der Vorstand beauftragt, der Generalversammlung des nächsten Jahres geeignete Vorschläge in dieser Hinsicht zu machen. —

Ein zweiter Bericht ging uns zu über eine am 25. März zu Cöln stattgehabte Versammlung von Dampfkesselbefizern, berufen von den HHrn. E. Langen und Dr. Grüneberg, welchen auch in derselben das Amt des Vorsitzenden resp. Schriftführers übertragen wurde.

Wenn auch von 500 durch Circular Eingeladenen nur einige über 30 sich eingestellt hatten, war doch Sachkenntniß und energischer Wille in reichem Maße vertreten. Hr. Langen sezte zunächst die Umstände auseinander, welche eine Vereinigung der Dampffesselbestger wünschenswerth erscheinen lassen. Namentlich wies er darauf hin, wie die bestehenden Versicherungsgesellschaften die durch Erplosion entstehenden Schäden entweder nur gegen 1pCt. Zuschlag zu der Feuerversicherungsprämie, welche allein schon 2 bis 10 pCt. betrüge, oder auch gar nicht zu übernehmen pflegten. Er ertheilte dann zur näheren Begründung das Wort dem Hrn. Schröder, Generalagenten der Gesellschaft Providentia in Frankfurt a. M., da dieser als Fachmann im Besize der nöthigen Daten sei.

Dieser gab einige Notizen über die Verhältnisse in Baden, statistische Notizen über die Kesselerplosionen in Preußen in den Jahren 1864 bis 1866. Nach Ansicht des Redners befaßten sichh die bestehenden Gesellschaften nicht gern mit Erplosionsschäden, und keine derselben versichere den Schaden an Nachbargebäuden; daher schlage er vor, neben der Vereinigung zur Kesselrevision eine gegenseitige Versicherung gegen Erplosionsschaden zu bilden, oder etwa eine Actiengesellschaft, wenn man dies vorziche, für welche dann ein Capital von 200,000 Thlr. mit einem Fünftel Baareinzahlung genügen würde. In Preußen eristirten 14,794 Dampfkessel, worunter 127 Schiffskessel, welche auszuschließen seien. Bei einem durchschnittlichen Werthe von 5000 Thlr. für Kessel und Maschine zu 2 pro Mille, also mit 10 Thlr. versichert, würden aber 500 Kessel zur Eröffnung der Gesellschaftsthätigkeit genügen. Bei der Basis der Gegenseitigkeit wäre die Verpflichtung der Nachzahlung bis zum Vierfachen erforderlich. Nach der Statistik würde einem zu erwartenden Schaden von 1875 Thlr. eine Sicherheit von 25,000 Thlr. gegenüberstehen, also eine weit bessere als bei den solidesten Feuerversicherungen. Hr. Langen war gegen einen einfachen Revisionsverband, da der anzustellende Fachmann ein Interesse, also Tantième haben müsse, welche nur eine Versicherung bieten könne. Hr. Engels, Spinnereibesizer aus Engelskirchen, berichtete über den in Manchester seit 1854 bestehenden Revistonsverband der Kesselbefizer (Steam User's Association), welcher eine Garantiesumme bis zu 300 Es. für jede ohne Wassermangel eintretende Erploston gewährt und dafür einen Beitrag gleichmäßig auf 2 Es. festgesezt. Einen ähnlichen Modus hielt Hr. Langen auch für unsere Gegend passend. Hr. Ingenieur Schulze erklärte sich dem gegenüber für eine Versicherungsgesellschaft, hauptsächlich, weil sonst die größeren Etablissements, welche eigene Ingenieure halten, nicht beitreten würden. Hr. Gasfabrikdirector Pepys schlug vor, zu untersuchen, ob das englische System mit dem deutschen System der Versicherung sich nicht verschmelzen lasse. Hr. Engels hob noch hervor, daß die Revistonen. des in Manchester bestehenden Verbandes sich auch auf den Kohlenverbrauch erstreckten, und nachdem Hr. Schröder noch in Einzelheiten eingegangen war, um die Eristenzfähigkeit der vorgeschlagenen Gesellschaft zu beweisen, auf eine Anfrage des Hrn. Börsch der Wirkungskreis der Gesellschaft auf Rheinland und Westphalen begrenzt worden, und schließlich die Ansicht des Hrn. Generaldirector v. Recklinghausen durchgedrungen war, daß man vor

£s.

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Das beste von allen Instrumenten, welche man in neuerer Zeit zur Messung hoher Temperaturen construirt hat, ist wohl das Gauntlett'sche Pyrometer. Die geringe Ausdehnung eines Kupfer oder Messingrohres durch die Hize wird bei diesem Instrument durch eine einfache Hebelübersehung auf einen Zeiger übertragen, welcher die Hißegrade auf einer kreisförmigen Scala abzulesen gestattet. Da nun im Allgemeinen die Längenausdehnung des Kupfers nicht bedeutend ist und nur 17 von Ŏ bis 100° C. beträgt, so müßte man, um ein ziemlich sicheres Instrument zu haben, ein möglichst langes Kupferrohr verwenden; je länger aber das Rohr ist, desto schwieriger ist es, das Pyrometer sicher zu justiren. Ferner kann man damit auch nicht Temperaturen in engen Räumen messen, denn da beim Justiren doch das ganze Rohr gleichmäßig erhigt wurde, so muß auch das ganze Rohr gleichmäßig die zu messende Temperatur annehmen, wenn man deren Höhe sicher constatiren will.

Das von mir construirte und in Fig. 7 und 8, Taf. XI, dargestellte Pyrometer dürfte diese Uebelstände nicht besigen. Das 25mm lange Messingstäbchen a dehnt sich von 0 bis 100° C. um ᅮᅮ aus, würde sich also von 0 bis 600° C. um

5 mm

30 mm 107

au8dehnen, das Eisen des Rahmens b dagegen dehnt sich von 0 bis 100° C. um r 25 mm aus, was bei 600° eine Verlängerung von 112 ergeben würde.

150mm

Der Stab e ist an der Büchse, welche das Zeigerwerk enthält, befestigt, während der Stab d durch die Ausdehnung des Stäbchens a von dem Stabe e fortgedrängt wird. Die Punkte ff find die Unterstüßungspunkte, das Hebelverhältniß ist 1:50, folglich würde sich der Punkt x des Stabes d vom Punkt z des Stabes c um 4,77 entfernen, wenn man das Pyrometer bis 600° C. erhigt. Diese Bewegung ist durch das Werk auf den Zeiger übertragen, mittelst dessen man die Hizegrade auf der Scala ablesen kann. Um die Stäbe e und d gegen Verbiegen zu schüßen, ist das Messingrohr g darüber geschoben.

Das Instrument läßt sich leicht und sicher justiren, und kann man mit demselben bequem und zuverlässig die Temperatur an jeder Stelle messen.

Der Preis desselben ist 25 Thlr.

Hölzerne Drehbrücke.

(Hierzu Tafel X.)

In unserer norddeutschen Tiefebene ist das Bedürfniß für einfache und praktische Drehbrücken über schiffbare Gräben und Canale öfter vorhanden, und dürfte es daher von Interesse sein, auf der zugehörigen Tafel X die Zeichnung einer solchen Brücke zu geben, welche Hr. J. A. Smits, Besizer einer Holz= imprägnirungsanstalt und Kalkbrennerei zu Amsterdam, über die Ringvahrt, einem mit der Außenamstel in Verbindung stehenden Canale, erbaut hat, und welche für Fuhrwerke mit 80 Ctr. Belastung berechnet ist. Diese Brücke steht bereits seit einer Reihe von Jahren und läßt sich noch heut bequem mit einer Hand schieben und drehen. Die Construction ist in den mit eingeschriebenen Maßen versehenen Zeichnungen hinreichend deutlich dargestellt und bedarf wohl keiner besonderen Erläuterung, welche im Detail zu geben ich auch außer Stande sein würde, da ich das Bauwerk nicht selbst nachgemessen, sondern nur die Zeichnung

von Hrn. Smits benugt habe. Die in seinem Bauwerk gewählte Anordnung eines längeren und eines kürzeren Brückenfeldes scheint Durch örtliche Verhältnisse bedingt zu sein, da ihr eine Construction von zwei gleich langen Flügeln in jedem Falle vorzuziehen sein würde, indem diese sich besser im Gleichgewicht halten, und die todte Belastung, welche unter der Fahrbahn des kürzeren Brückenfeldes durch Gußeisen bewirkt ist, in Wegfall kommt. Fr. Hoffmann, Baumeister.

Hohöfen mit senkrechtem Kernschacht.

Bekanntlich sind einige Hohöfen in England mit senkrechtem Kernschachte ausgeführt. Am 26. September 1868 hat die GeorgMarienhütte bei Osnabrück einen Hohofen gleicher Construction in Betrieb genommen. Die Betriebsresultate dieses Ofens sind Einsender dieses nicht bekannt, doch müssen ste befriedigend_sein, da man auf dem dortigen Werk mit dem Bau zweier neuer Defen mit senkrechtem Schachte beschäftigt ist.

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Technische Literatur.

Chemie.

Fr.

Ueber die Einwirkung von kochenden sauren und alkalischen Flüssigkeiten auf Glas und Porzellangefäße hat A. Emmerling in den Anualen für Chemie und Pharmacie", Juni 1869, genaue Untersuchungen mitgetheilt, deren Resultate sich in folgenden Säßen resumiren lassen: 1) Die Einwirkung auf Glasgefäße ist proportional der Zeit und der Oberfläche, welche mit der kochenden Flüssigkeit in Berührung ist. 2) Sie ist unabhängig von der in einer gegebenen Zeit verdampften Flüssigkeitsmenge. 3) Sie nimmt mit der Temperatur zu. 4) Alkalische Lösungen wirken auf Glas selbst bei großer Verdünnung stark ein. Säuren wirken schwächer ein, als reines Wasser, mit Ausnahme von Schwefelsäure. Unter den Salzen wirken diejenigen am stärksten, deren Säuren mit Kalk eine unlösliche Verbindung bilden, z. B. schwefelfaures, kohlensaures und phosphorsaures Natron, oralsaures Ammoniak; die Wirkung nimmt mit der Concentration zu. Die= jenigen Salze, deren Säuren mit Kalk in Wasser lösliche Verbindungen bilden, wirken schwächer ein, als reines Wasser; mit der Concentration nimmt die Wirkung ab. 5) Böhmisches Glas widersteht besser als alle Sorten von Natronglas. 6) Auf Berliner Porzellan wirken nur Alkalien merklich ein.

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Wiederholt ist in unserer Zeitschrift darauf hingewiesen worden, wie förderlich für die Dampferzeugung eine strömende Bewegung des Kesselwassers ist, damit das durch Berührung mit den Heizflächen dampfhaltig gewordene Wasser immer von neuem durch dampffreies ersezt wird. *)

Noch vollkommener, als dies durch die bekannten Field'schen Röhren geschieht, wird allem Anschein nach der gedachte Zweck durch die im „Engineer", Nr. 713, S. 136 mitgetheilte Smart'sche Einrichtung erreicht.

Bei den gewöhnlichen Field'schen Kesseln erzeugt, wie wir durch Fig. 5a, Taf. XI, darzustellen versucht haben, jedes Rohr für sich einen Kreisstrom, und die Folge davon ist, daß nicht nur die Räume bei 8, s zwischen den Rohrmündungen Ruhestellen bleiben, und dadurch vornehmlich Gelegenheit zum Ablagern des durch die Verdampfung ausgeschiedenen Kesselsteines geben, sondern

*) Vergl. Bd. X, S. 478, Bd. XI, S. 475 und Bd. XII, S. 480 den Vortrag des Hrn. Geisler im Cölner Bezirksverein. Der dort gestellte Antrag wäre wol der Wiederaufnahme werth.

daß auch das den Feuerkasten umgebente Wasser ohne strömende Bewegung bleibt.

Dagegen erstreckt sich nach Anbringung des Smart'schen Hebers, Fig. 5b, der Kreislauf des Wassers bis in den unteren Wasserraum bei s,, und der dort erfolgende Umschwung des Stromes bewirkt ein Ausscheiden des Kesselsteines nach der tiefsten und feuergeschüßten Stelle hin.

Als einen nicht unerheblichen Vorzug betrachten wir ferner das leichte Anbringen der Heber an schon vorhandenen Field' = schen Kesseln, welches durch einfaches Einstecken der Heber in die Centralröhren geschehen kann. Wir erachten es für wirksamer, weun man jedes Centralrohr mit einem Heber versieht, als wenn man, wie die unserer Quelle entlehnte Fig. 6 zeigt, mehrere Röhren vereinigt.

In der zugehörigen Beschreibung werden noch weitere Vortheile hervorgehoben; namentlich, daß beim Ausblasen des Kessels durch die Heber alles Wasser und aller Schmuß aus den Röhren entfernt wird *), und daß ferner ein etwaiger Wassermangel erst dann gefährlich werden kann, wenn das Wasser bis unter die Schenkelmündungen gesunken ist.

Den Heizröhren giebt man bei stationären und Schiffskesseln einen äußeren Durchmesser von 44 bis 56mm. Der anscheinend gußeisernen Scheibe a, Fig. 2, ist nicht Erwähnung gethan. Sie soll, durch den Hebel bewegt, jedenfalls zur Regulirung des Zuges dienen, würde aber wohl zweckmäßig durch einen birnförmigen Schamottkloß ersetzt werden.

Dafür, daß die Field'schen Kessel sehr rasch Dampf erzeugen, sind dieselben schon hinlänglich bekannt. Dagegen haben sie auch den Fehler, daß die Dampfspannung rasch sinkt oder der Dampf bald abbläft, wenn man nicht mit besonderer Aufmerksamkeit bei vermehrtem oder vermindertem Dampfverbrauch die Feuerung entsprechend regulirt. Es liegt dies an dem im Vergleich zur Heizfläche geringen Wasserinhalt. Näheres hierüber ist schon Bd. XI, S. 475 d. 3. gesagt worden.

Berg- und Hüttenwesen.

R. W.

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Mittheilungen des technischen Clubs in Salzburg. I. Jahrgang. 1. Heft. Salzburg, 1869. Mar Glonner.

Der seit dem Ende 1867 in Salzburg bestehende technische Club hat angefangen, die verschiedenen von seinen Mitgliedern meist über eigene Erfahrungen und Ausführungen gehaltenen Vorträge zusammengestellt durch den Druck zu veröffentlichen, um sie dadurch seinen auswärtigen Mitgliedern sowol, wie auch dem weiteren technischen Publicum zugänglich zu machen. Das uns vorliegende erste Heft enthält denn auch lauter Originalmittheilungen hauptsächlich aus dem Gebiete des Bauingenieurwesens. Ob die anderen Fächer des Ingenieurwesens später eine gleiche Berücksichtigung finden werden, läßt sich aus dem Vorliegenden und dem Vorwort nicht entnehmen. R. 3.

*) Es wird in der That viel über die Schwierigkeit, die Röhren zu reinigen und zu entleeren, geklagt.

Angelegenheiten des Vereines.

Den geehrten Mitgliedern des Vereines können wir wiederum die erfreuliche Mittheilung von der Gründung eines neuen, des hannoverschen, Bezirksvereines machen. Das Verzeichniß der diesem Bezirksvereine gegenwärtig angehörenden Mitglieder folgt nachfrehend. Der Vorstand.

J. A.: L. Duske.

Hannoverscher Bezirksverein.

1. *Bähr, Ingenieur der Maschinenfabrik von Dr. Strousberg in Linden vor Hannover (1295).

2. L. Bode, Fabricant feuerfester Geldschränke 2c., Firma: Bode & Troue, in Hannover (1746). Boëtius, Civil-Ingenieur in Hannover (1799). 4. H. Bosse, Ingenieur der Maschinenfabrik von Dr. Strous berg in Linden vor Hannover (1747).

3.

5. W. Breul, technischer Director der hannoverschen Gummikamm-Compagnie in Hannover (1748).

6. Brünjes, Eisenbahnmaschinen-Ingenieur in Hannover (1749). 7. K. Bube, Fabricant von Maßstäben in Hannover (1750). 8. A. G. Dickert, Ingenieur der Maschinenfabrik von Dr. Strousberg in Linden vor Hannover (1751).

9. E. A. Dreyer, Ingenieur und Inhaber einer Handlung technischer Artikel in Hannover (1802).

10. *Herm. Fischer, Civil-Ingenieur in Hannover (397). 11. F. Geffers, Fabricant, Firma: Hof-Asphaltfabrik von D. H. Henning, in Limmer vor Hannover (1752). 12. L. Goffin, Ingenieur der Maschinenfabrik von Dr. Strous berg in Linden vor Hannover (1753).

13. Otto Grove, Königl. Professor an der polytechnischen Schule in Hannover (1755).

14. W. Griese, Ingenieur der Maschinenfabrik von Dr. Strous berg in Linden vor Hannover (1754).

15. de Haen, Fabricant chemischer Producte, Firma: E. de Haen & Co., in List vor Hannover (1756).

16. H. Hagen, Baurath und Civil-Ingenieur in Hannover (1757). 17. Hanft, Ingenieur der Maschinenfabrik von Dr. Strous berg in Linden vor Hannover (1758).

18. Hauers, Fabricant chemischer Producte, Firma: Hart= mann & Hauers, in Hannover (1759).

19. Dr. M. Heeren, chemisch-technischer Director der hannoverschen Gummikamm-Compagnie in Hannover (1760). 20. Heldt, Ingenieur der Maschinenfabrik von Dr. Strousberg in Linden vor Hannover (1761).

21. Bernh. Herold, Civil-Ingenieur in Hannover (1762). 22. E. Heusinger v. Waldegg, Ober-Ingenieur 2. in Hannover (1763).

23. Holz, Ingenieur der Eisengießerei von Kriegar & Ihsen. in Hannover (1801).

24. Holzapfel, Ingenieur der Maschinenfabrik von A. Knö venagel in Hannover (1764).

25. F. Hurtig, Fabricant, Präsident der Handelskammer von Hannover in Linden vor Hannover (1765).

26. H. Jüngling, Ingenieur der Fabrik für Wasser- und Gasanlagen von C. Ph. Vogelsang in Hannover (1766). 27. Kelbe, Ingenieur der Maschinenfabrik von Dr. Strous berg in Linden vor Hannover (1767).

*) Die mit * bezeichneten Herren waren bereits früher Mitglieder

des Vereines.

XIV.

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47. Dr. M. Rühlmann, Königl. Professor der polytechnischen Schule in Hannover (1786).

48. *K. Schäffer, Königl. Obermaschinenmeister in Hannover (57).

49. A. Schneemann, Wagenbauverwalter der Königl. Staatseisenbahn in Hannover (1787).

50. Schönichen, Ingenieur der Maschinenfabrik von Dr. Strousberg in Linden vor Hannover (1788). 51. C. Seidensticker, Ingenieur der Maschinenfabrik von Dr. Strousberg in Linden vor Hannover (1789). 52. Soff, Ingenieur der Maschinenfabrik von Dr. Strousberg in Linden vor Hannover (1790).

53. H. Spamer, Director der Ilseder Hütte in Groß-Ilsede bei Peine (1791).

54. F. Steckhan, Ingenieur der Ilseder Hütte in Groß-Ilsede bei Peine (1792).

55. D. Stockhardt, Fabricant, Associé der hannoverschen Gummikamm-Compagnie in Hannover (1793).

56. K. Tidow, Maschinenfabricant, Firma: Louis Tidow, in Hannover (1794).

57. H. Tuch, Director der Flachsspinnerei von Stelling, Gräber & Co. in Hannover (1795). Uhlenhuth, Königl. Maschinenmeister in Hannover (1796). B. Unger, Fabricant chemischer Producte, Firma: Unger & List, in Linden vor Hannover (1797).

58.

59.

60. Vanpel, Buchhalter der Eisengießerei von Kriegar & Ihsen in Hannover (1798).

21

Delegirtenversammlung zur Berathung des Entwurfes für ein neues Dampfkesselregulativ.

Am 12. und 13. April 1870 in Berlin.

Durch Beschluß der Stettiner Hauptversammlung vom 28. August 1869 (Bb. XIII, S. 725) war der Pfalz-Saarbrücker Bezirksverein beauftragt worden, nach vollendeter Redaction der in Stettin gefaßten Resolutionen eine Delegirtenversammlung nach Berlin zu berufen, um dort auf Grund jener Resolutionen gemeinschaftlich den Entwurf zu einem neuen zeitgemäßen DampfFesselregulativ zu berathen. In Folge dessen war die Zusammenkunft auf den 12. April festgesezt worden, und hatte in Folge einer vorläufigen Bekanntmachung dieses Termines der Berliner Bezirksverein für die Beschaffung eines zu den Verhandlungen geeigneten Locales Sorge getragen, in welchem an dem gedachten Tage die Versammlung um 94 Uhr durch Hrn. Dr. Bothe aus Saarbrücken eröffnet wurde.

Nach einer kurzen Begrüßung von Seiten des Eröffnenden fand die Constituirung der Versammlung Statt, und waren in derselben vertreten:

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westphälische

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Pezold;
Hummel;

R. Werner;
Gerhardi;

C. Gärtner; Selbach; Windscheid; Reichel;

Dr. Bothe;
Dresel.

Schmelzer;

Salbach;

H. Blanck;

Zweigverein durch die HHrn. Ernst und Stuckenholz; so daß nur der Breslauer Bezirksverein und der Verein zu Chemniz ohne Repräsentation waren, auch erklärte Hr. Gärtner, daß er seitens seines Bezirksvereines ohne besondere Instruction für die vorliegende Tagesordnung sei.

Außerdem nahmen an der Versammlung Theil Hr. Hansen. aus Gotha, sowie der Geschäftsführer des Vereines und der Hauptredacteur der Zeitschrift.

Die Wahl des Vorsizenden geschah durch Acclamation und fiel einstimmig auf Hrn. Dr. Bothe, während Hr. Ziebarth mit der Führung des Protokolles beauftragt wurde.

Zunächst berichtete nun Hr. Ernst, daß der westphälische Bezirksverein und der Eisenhüttenverein es für wünschenswerth gehalten haben, die Regierung von der bevorstehenden Berathung in Kenntniß zu sehen und wenn möglich um Theilnahme daran zu ersuchen; bei einer persönlichen Vorstellung zu diesem Zwecke habe der Handelsminister ein lebhaftes Interesse für die Sache an den Tag gelegt und gern die Theilnahme eines Vertreters zugesagt, welcher ihm über das Ergebniß der Berathungen Bericht erstatten solle.

Hr. Regierungsassessor Nieberding wohnte als Commissar der Regierung sämmtlichen Verhandlungen bis zum Ende bei.

Nachdem der Vorsigende kurz über die Denkschrift, welche die Stettiner Resolutionen begleiten solle, und deren Abgabe an den Director des Vereines berichtet, ergab es sich, daß ein größerer Theil der Bezirksvereine eine nochmalige Discussion der Resolu= tionen in engerem Kreise für wünschenswerth halte und deshalb seine Delegirten mit Instruction versehen habe; der Gölner Bezirksverein hatte die von ihm vorgeschlagenen Aenderungen gedruckt in

der Versammlung vertheilen lassen. Da der Vorsitzende die Besprechung der Resolutionen als nicht zur Tagesordnung gehörig und weil dieselben für alle weiteren Beschlüsse bindend seien, nicht gestatten zu dürfen glaubte, so entspann sich über diese Frage eine lebhafte Debatte, in welcher der Regierungscommissar äußerte, daß sich der Ausführung von Resolution Nr. 4 Hindernisse in den Weg stellen dürften; die Gewerbeordnung des norddeutschen Bundes habe mit sehr wenigen Ausnahmen die concessionirten Gewerbe abgeschafft, um ein neues solches einzuführen, bedürfe es einer Abänderung des Gesezes, welche wenig Aussicht habe, von dem Reichstage angenommen zu werden. Auch andere Redner betonten, daß die Stettiner Resolutionen vor einem allgemeineren Bekanntwerden der Gewerbeordnung beschlossen seien, jest aber mit der= selben in theilweisem Widerspruch ständen und eine Revision wünschenswerth machten. Man beschloß daher der Besprechung der Resolutionen nach der Tagesordnung noch eine angemessene Zeit zu widmen, und sicherte Hr. Ernst dies durch einen förmlichen Antrag: Die Delegirten der Bezirksvereine sind der Ansicht, daß sie neben Erledigung ihres directen Mandats bezüglich der Aufstellung eines Dampfkesselregulativs sich auch in zweiter Linie mit den Beschlüssen der Stettiner Hauptversammlung zu befassen hätten, zumal die neue Gewerbeordnung eine Aenderung der Beschlüsse als wünschenswerth erscheinen lasse", welcher Antrag an= genommen wurde.

"

Für die Behandlung der eigentlichen Tagesordnung wurde eine doppelte Lesung des Entwurfes beliebt, und beschloß man, bei der ersten Lesung von dem jest geltenden Regulativ auszugehen, welches dem Entwurf des pommerschen Bezirksvereines (Bd. XIII, S. 602) gegenübergestellt der Versammlung gedruckt vorlag.

Da die Fassung des Regulativs vom 31. August 1861 als allgemein bekannt vorausgesezt werden kann, braucht hier auf den Wortlaut nicht näher eingegangen zu werden, auch ist die beschlossene Fassung der einzelnen Paragraphen am Ende übersichtlich zusammengestellt.

"

Ein Antrag des Hrn. Hansen, an die Spize des Regulativs eine sachgemäße Definition des Wortes Dampfkessel" zu stellen, weil die alte Definition eigentlich jeden geschlossenen Kochkessel oder Kochtopf, welcher Dampf über Atmosphärenspannung erzeuge, der Concession unterwerfe, wurde von den HHrn. Stuckenholz und Lamberts unterstüht, während Andere, wie die HHrn. Werner und Dr. Bothe, eine passendere Stelle dafür in §. 3 zu finden glaubten. Dies leztere wurde acceptirt und ging man über zu der Discussion von §. 1.

Zu demselben beantragte Hr. Blanck die Streichung der Forderung, die Verwendung des in dem Kessel erzeugten Dampfes anzugeben, weil diese auf die Sicherheit der Kesselanlage keinen Einfluß habe. Der Antrag wurde unterstüßt, überhaupt machte sich allgemein der Grundsag geltend, alle Vorschriften, welche nicht in unmittelbarem Zusammenhange mit der Sicherheit des Kesselbetriebes ständen und mehr zum Ressort der allgemeinen Baupolizei gehörten, aus dem Regulativ zu entfernen, und so wurden noch auf Antrag des Hrn. Ernst der Passus über die Stellung der Maschine und des Schornsteines, nach Hrn. Gerhardi die Stärke und nach Hrn. Stuckenholz die Gattung des Materials gestrichen. Ein Antrag des Hrn. Dresel, die Concessionszeichnungen mit einem Maßstab zu verschen, um dem Revisor das Nachrechnen der Heizfläche zu erleichtern, wurde zurückgezogen, weil dadurch die jezt übliche Praris unmöglich werde, in vor

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