Allgemeines statsrecht [!].

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J. G. Cottaschen buchhandlung, 1863
 

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Fréquemment cités

Page 254 - Paulus sagen konnte -.Jedermann sei Untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn es ist keine Obrigkeit, ohne von Gott; wo aber Obrigkeit ist, die ist von Gott verordnet.
Page 222 - Und Gott sprach: Lasset uns Menschen machen, ein Bild, das uns gleich sei, die da herrschen über die Fische im Meer und über die Vögel unter dem Himmel und über das Vieh und über die ganze Erde und über alles Gewürm, das auf Erden kriecht.
Page 437 - Da der deutsche Bund, mit Ausnahme der freien Städte, aus souveränen Fürsten besteht, so muß, dem hierdurch gegebenen Grundbegriffe zufolge, die gesamte Staatsgewalt in dem Oberhaupte des Staats vereinigt bleiben, und der Souverän kann durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden.
Page 222 - Und Gott segnete sie und sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und mehret euch und füllet die Erde und machet sie euch Untertan und herrschet über die Fische im Meer und über die Vögel unter dem Himmel und über alles Getier, das auf Erden kriecht.
Page 180 - Kinder gebären; und dein Wille soll deinem Manne unterworfen sein; und er soll dein Herr sein.
Page 39 - Körper, der fähig ist die Gefühle und Gedanken der Völker in sich aufzunehmen und als Gesetz auszusprechen, als That zu verwirklichen. Sie berichtet uns von moralischen Eigenschaften, von dem Charakter der einzelnen Stateu. Sie schreibt dem State eine Persönlichkeit zu. die mit Geist und Körper begabt ihren eigenen Willen hat und kundgibt.
Page 256 - Ehe, väterliche Gewalt, sondern in dem ganz specifischen Sinne, dasz es das Werk Gottes ist, das er versieht. Er herrscht nicht blosz kraft Gottes Ermächtigung, wie auch der Vater über seine Kinder, sondern er herrscht in Gottes Namen. Darum ist auch der Stat mit der Majestät umkleidet.
Page 2 - Stat in seinem Leben, in seiner Entwicklung, sie weist auf die Ziele hin , nach denen das öffentliche Streben sich bewegt und lehrt die Wege kennen, welche zu diesen Zielen führen, sie erwägt die Mittel , mit welchen die begehrten Zwecke zu erlangen sind, sie beobachtet die Wirkungen auch des Rechts auf die Gesammtzustände und überlegt, wie die schädlichen Wirkungen zu vermeiden, wie die Mängel der bestehenden Einrichtungen zu heben sind. Das Statsleben, das öffentliche Leben im weitern Sinn,...
Page 36 - ... peuple ; il ya un caractère national aussi bien qu'un esprit collectif ; l'un et l'autre se traduisent dans la vie et dans l'activité du peuple... Les nations sont des êtres organiques l).
Page 75 - Der Staat erwächst als ein Organismus, aber nicht nach den Gesetzen und für die Zwecke des Naturlebens, sondern er ruht auf den höhern sittlichen Anlagen der Menschen, in ihm walten sittliche Ideen , er ist kein natürlicher, sondern ein ethischer Organismus.

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