Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)

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BoD – Books on Demand, 2013 - 178 Seiten
Text des Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG).
 

Ausgewählte Seiten

Inhalt

Inhaltsiibersicht
9
g 63h Dokumentations und Meldepflichten fiir Arzneimittel die zur Anwendung
11
g11 Packungsbeilage
13
Zweiter Abschnitt
15
1a F achinformation
28
Begrenzung der Herstellungserlaubnis
34
g 21a Genehmigung von Gewebezubereittmgen
42
g 24c Nachforderungen
48
g 59c Nachweispflichten für Stoffe die als Tierarzneimittel verwendet werden können
101
g 63e Europäisches Verfahren
108
g 63i Dokumentations und Meldepflichten bei Blut und Gewebezubereitungen
111
Dreizehnter Abschnitt
124
Preise
133
Ausnahmeermächtigungen für Krisenzeiten
134
Ermächtigung für Verfahrens und Härtefallregelungen
135
Verhältnis zu anderen Gesetzen g 82 Allgemeine Verwaltungsvorschriften g 83 Angleichung an das Recht der Europäischen Union g 83a Rechtsvero...
136

Fristen für die Erteilung
54
Erlöschen Verlängerung
60
Staatliche Chargenprüfung
62
g 39a Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel
69
Besondere Voraussetzungen der klinischen Prüfung
75
Ausnahme von der Apothekenpflicht
81
weggefallen
88
g 52a Großhandel mit Arzneimitteln
89
ä 56a Verschreibung Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln durch Tierärzte
95
Haftung fiir Arzneimittelschäden g 84 Gefährdungshaftung g 84a Auskunftsanspruch
137
Mitverschulden g 86 Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung g 87 Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung g 88 Höchstbeträge
138
Schadensersatz durch Geldrenten g 90 weggefallen g 91 Weitergehende Haftung g 92 Unabdingbarkeit g 93 Mehrere Ersatzpflichtige g 94 Deckung...
139
Siebzehnter Abschnitt Straf und Bußgeldvorschriften g 95 Strafvorschriften g 96 Strafvorschriften g 97 Bußgeldvorschriften
140
Zuständige Bundesoberbehörde
147
Zweiter Unterabschnitt ä 125 Übergangsvorschriften aus Anlass des Ersten Gesetzes zur Änderung des und 126 Arzneimittelgesetzes
157
Übergangsvorschriften aus Anlass des Gewebegesetzes
166
Urheberrecht

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Abgabe abgegeben werden dürfen Absatz 1 Satz Absatz 1a Änderung Antrag Antragsteller Anwendtmg Anwendung bei Menschen Anwendung bei Tieren Anwendung des Arzneimittels Anwendungsgebiete Artikel Arzneimittel handelt Arzneimittel im Sinne Auflagen außerhalb der Apotheken bestimmte Arzneimittel Bundesministerium für Ernährung Bundesministerium für Umwelt Bundesrates Darreichungsform Einvernehmen entgegen erforderlich Erlaubnis ermächtigt Erteilung Europäischen Arzneimittel-Agentur Europäischen Union Europäischen Wirtschaftsraum Fertigarzneimittel finden Frist Fütterungsarzneimittel Geltungsbereich dieses Gesetzes Genehmigung Generikum Gesundheit von Mensch Gewebe Gewebezubereitungen Gewinnung von Lebensmitteln gilt entsprechend hergestellt homöopathische Arzneimittel Inhaber der Zulassung Inverkehrbringen jeweils klinischen Prüfung Landwirtschaft und Verbraucherschutz Lebensmitteln dienen Maßgabe Menschen bestimmt Mitgliedstaat der Europäischen mittelbare Gefährdung Nebenwirkungen Packungsbeilage Pharmakovigilanz pharmazeutischen Unternehmer Rechtsverordnung Rechtsverordnung mit Zustimmung Registrierung Richtlinie Satz 1 gilt Satz 1 Nummer sowie Sponsor Tätigkeit Tierarzt Tieren bestimmt Transfusionsgesetzes Transplantationsgesetzes unverzüglich Verkehr außerhalb Verkehr bringt Verkehr gebracht Verordnung EG Verpflichtungen Verschreibung Vertragsstaat des Abkommens Vorschriften widerrufen Wirkstoffe Zubereitungen aus Stoffen zuständige Bundesoberbehörde zuständigen Behörde Zustimmung des Bundesrates

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