wie z. B. in der ersten Abtheilung des ersten Bandes, der Städte Bern (Nro. II.) und Waldkirch (Nro. LIX.), in dieses Buch aufzunehmen. Eine Nachlese, welche er noch in der Schweiz (bei den júngern Schwestern der Stadt Freiburg - Bern und Freiburg in Üchtland —) zu machen hofft, wird er den folgenden Abtheilungen des Urkundenbuches beifügen. Sehr leid that es ihm, nicht mehr Urkunden aus der Periode der Herzoge von Zähringen, und besonders eine solche beibringen zu können, welche mit einem herzoglichen Siegel versehen gewesen wäre. Er hat zwar bestimmte Spuren, daß einst in dem hiesigen Archive, unter der Aufschrift St. Ulrich, eine solche vorlag; allein er konnte sie bisher der angestrengtesten Aufmerksamkeit unerachtet nicht finden, und muß somit besorgen, daß sie einst aus dem Archive erhoben worden, und vielleicht in Privathände gerathen ist. Gerne würde er dem Flüchtling, von woher er auch zurückkehrte, die gebührende ehrenvolle Stelle wieder anweisen. Daß die erste Abtheilung mit hundert Urkunden (darunter freilich mehrere der wichtigsten und größten) geschlossen ist, mag lediglich dem allgemeinen Wunsche zugeschrieben werden, baldmöglich eine Probe der Sammlung zu erhalten. Inzwischen wird, da die Handschrift fertig vorliegt, unablässig fortgedruckt. Ist die erste Abtheilung des ersten Bandes für die innere Verfassungsgeschichte wichtiger; so wird die zweite Abtheilung, und sodann auch der 1 ganze zweite Band für die äußere Wirksamkeit der Stadt, durch ihre ausgedehnten Bündnisse, und ihre Theilnahme an sehr vielen der merkwürdigsten Ereignisse Deutschlands, von größerem Belang. Auch die Kirchengeschichte wird nicht leer ausgehen, da gleichfalls der ältere Briefwechsel der Stadt mit den Päbsten, den Bischöfen von Konstanz u. s. w. eingeschoben werden wird. Als Zugaben erhält die erste Abtheilung zwei Tafeln Schriftproben aus dem zwölften und dreizehnten Jahrhunderte, und drei Tafeln Münzen und Siegel. Jeder Abtheilung wird überdieß eine besondere Inhaltsanzeige, dem ganzen Werke aber ein ausführliches Namen und Sachregister, so wie ein kleines Wörterbuch beigefügt. = Inhalt der I. Abtheilung des I. Bandes vom Urkundenbuche 25 richtungen XVI. Ausgleichung zwischen dem Markgrafen von Hoch- berg und dem Grafen und den Bürgern von Frei- XXX. Sühne des Grafen mit der Stadt XXXI. Die Stadt überläßt den Deutschherrn von ih- rer Almende XXXIV. —V. Ordnung und Sühne zwischen dem XXXVI. Ablaß für die Kirche des Siechenhauses XLVI. Mitgift und Leibgeding der Braut des Grafen XLVII. Privat-Urkunde der Familie Sneweli XLVIII. Bürgerbrief des Klosters Thennenbach LIII. Vergabung an das Spital zum hl. Geist 145 LV. Verschreibung der Grafen von Freiburg 147 149 LVII. Freiheitsbrief von Kaiser Albert. 150 LVIII. Sühne zwischen dem Grafen und der Stadt 151 LXV. Quittung vom Grafen Friedrich von Toggenburg 165 LXVI. Das Gericht in der obern Au 166 LXIX. Die neue Stadt vor dem Norsinger (Breisa= cher) Thore 173 |