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königlichen Weinberg an; 1748 schenkte er den Weingärtnern in Potsdam einige tausend Stück seltene Reben ').

Den 23. Sept. 1755 Zirkular an alle Land- und Steuerråthe und Beamte über den Bau und die Bereitung des Waid's, mit einer ausführlichen Jnstrukzion und einer Zeichnung 2). Das Zirs kular vom 6. April 1756 an die schlesischen Land und Steuerråthe empfahl den Anbau des Waid's sehr angelegentlich und war demselben eine ausführliche Instrukzion beigelegt: „Wie der Bau und die Bereitung des Waid's zu traktiren sei“ 3).

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Den 23. Febr. 1756 wird von der kurmärkischen Kammer als len Land- und Steuerråthen der Anbau der Rd the empfohlen und eine Anweisung zu ihrem Gebrauche in der Färberei beigefügt). Den 14. Febr. 1756 wird den schlesischen Steuerråthen befohlen: die Einwohner der Städte, selbst und durch die Magiz stråte, zum Anbau des Kümmels, Anies', Krapp's, Safrans, Saflors, Vau's 2c. zu`animiren"). Den 15. Mårz 1756 wird fåmmtlichen schlesischen Landråthen und Beamten anbefohlen: auf den Viehstand der Bauergüter genau zu achten °). Den 17. Sept. 1756 Zirkular an die kurmärkischen Ämter wegen Anbaues der Esparzette als Futterkraut'); und an demselben. Tage Zirkular an die Land- und Steuerråthe wegen des Baues der Luzerne ).

Die Verordnung vom 29. Jun 1756 an fåmmtliche königliche und prinzliche Ämter in Schlesien und an die Magistråte in Breslau, Brieg, Neustadt und. Schweidnih empfiehlt den Anbau des Sontmer- und Winterrübsamens angelegentlich und macht zugleich_bès

1) Gerlach Gesammelte Nachrichten von Potsdam. Potsdam 1750. 1. Stück. C. 45.

2) Mylius N. C. C. Bd. 2. p. 511.
3) Kornsche Ediktens. Bd. 6. S. 377.

4) Mylius N. C. C. Bd. 2. p. 33.

5) Kornsche Ediktens. Bd. 6. S. 226.

6) a. a. D. S. 237.

7) Mylius N. C. C. Bd. 2, p. 169.

s) a. a. D. p. 171.

8)

kannt, daß ihnen eine gewisse Quantität von diesem Samen zuges schickt werden solle 1).

Die pommersche Kammer gab den 22. Jun 1746 eine Bes schreibung von den Kartoffeln, wie selbige nåmlich gepflanzt, ge= wartet und genugt werden 2). Den 24. März 1756 und den 5. April 1757 wird durch Umlaufsschreiben an sämmtliche schlesische Land- und Steuerråthe, Magistråte und Beamte der Anbau der Kartoffeln, als einer sehr nüßlichen Frucht, empfohlen 3); ihre wirks liche allgemeine Verbreitung fällt spåter ) und wurde zum Theil zwangsweise bewirkt.

Überhaupt stehe hier ein für allemal die schon aus dem Obis gen erhellende Bemerkung, daß Friedrich sein Volk nach allen Rich tungen hin patriarchalisch und obervormundschaftlich leitete und ers zog; vorwärts das Ganze mächtig trieb, ohne dem Einzelnen großen Spielraum für die freie Selbstbestimmung zu gewähren. Wie der Landbau im Allgemeinen dem Merkantilsysteme dienen müssen, haben wir gesehen. Auch beherrschte er, wie sein Vater, durch Kornspeicher die Getraidepreise. Es sollte der Scheffel Roggen in Berlin nicht über 1 Thaler 8 Gr. und nicht unter 16 Gr. kosten. Daher zeigen die Intelligenzblätter wenig Schwankendes. Selbst beim Misswachs blieben die Preise mäßig; denn es kostete in Berlin der Roggen im Jun der Jahre 1740 1 Thaler 12 Gr.; 1741 1 Thaler 4 Gr.; 1742 16 Gr.; 1771 2 Thaler 4 Gr.; 1772 2 Thaler 18 Gr.' Bis auf 2 Thaler ist sonst der Roggen zwischen 1740 und 1786 nie wieder gestiegen, selbst_im_sieben

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1) Kornsche Ediktens. Bd. 6. S. 588.

2) Quickmann pommersche Edikte. S. 370.

3) Kornsche Ediktens. Bd. 6. S. 350 und S. 675. über den ganzen Abschnitt vergl. Krug's Geschichte der statswirthschaftlichen Gesetzgebung im preuß. State. Berlin 1808. 1. Bd.

4) In der Instrükzion für die Landräthe der Kurmark vom 1. August 1766 werden sie §. 17. angewiesen: Die Einwohner zum fleißigen Kartoffel-, Rüben- und Kohlbau, in so weit es irgends mdglich ist, zu animiren, anzuhalten und durch ein gutes Exempel aufzu= muntern." S. (Richter's) Finanzmaterialien. Berlin 1789. 2. Stück S. 161; Walter Raleigh brachte die Kartoffel 1584 nach Irland, Franz Drake 1586 nach England.

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jährigen Kriege nur im Jahre 1762 auf 4 Thaler schlechtes Geld 1).

An dieser Stelle wollen wir denn nun auch gedenken, wie der König die einzelnen Stånde seiner Unterthanen so recht eigentlich aus einander gehalten, für jeden Einzelnen unermüdlich gesorgt, aber, aus der von der Natur ihm angewiesenen Sphäre ungern ihn herausgelassen; während von der andern Seite die geistige And regung, welche wir ihn unten ganz berufsweise bis in die geringste Hütte werden verbreiten sehen, eher eine allgemeine brüderliche Annåherung herbeiführen musste. Was zunächst den Adel betrifft; so wolle man sich des Zeitgeistes von 1740 erinnern, welchen am wenigsten die Geschichte übersehen soll. Damals, und noch lange nachher trugen alle adlige Månner Degen und dreieckte Hüte mit Straußenfedern, wie die Generale und die Offiziere vom 1. Bafaillon Leibgarde; so auch die jungen Adligen auf den Gymnasien und Universitäten. 1743 wurde das Publikum von Berlin zu den Reduten gelassen. Der Adel aber hatte das ausschließende Recht, sich der rosa Domino's zu bedienen; die Bürgerlichen konnten sich nach Belieben maskiren, nur nicht in gedachter Farbe; mussten sich auch im Tanzsale des Opernhauses innerhalb gezogener Schranken halten 2). Noch 30 Jahre später musste Schiller auf der Karlss schule in Württemberg sein Har, wie alle bürgerliche Eleven ungepudert tragen und nur die röthliche Farbe zu verbergen erlaubte der Herzog ihm, da sein Vater ein adliges Amt bekleidete, gepudert zu erscheinen ). Daran mögen in ihrer Zeit Wenige Ans stoß genommen haben. Wenn nun auch Friedrich als Mensch, als

1) Spezifikazion von dem Getraidepreis zu Alten-Stettin von 1600 bis 1746; auf des Königs Spezialbefehl eingereicht von dem Kämmerer Neumann und gedruckt in des Verf. Schrift Das Gute, so die Hand des Herrn an Pommern erzeiget." Stettin 1749. 7 Bogen. 4. Die Fortsetzung findet man in Ölrichs Entwurf einer pommerschen Bi= bliothek. Berlin 1771. S. 90. Eine Liste über die Getraide, Fleisch, Bier- und Wollepreise aus den Jahren 1730 bis 1806 findet man in den Pr. Stats - Anz. Bd. 2. Heft 1. 1806, auf den Grund der Intelligenzblätter zusammengestellt.

2) Königs Histor. Schilderung Theil 5. Bd. 2. S. 30. 3) Schillers Leben von Döring S. 34.

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Dichter, als Geschichtschreiber sich über alle Standesverhältnisse hinwegsehte; so glaubte er doch als König an der alten Verfassung nichts åndern zu dürfen. Dem Adel blieben also seine, zum Theil kostspieligen Privilege: denn in den Gesandtschaftsposten, in den Hofämtern, im höheren Statsdienste ') mögen wohl erstaunlich Wes nige nur etwas erworben haben bei Friedrichs sparsamen Etats; das Vorrecht Rittergüter zu besigen konnte, bei gänzlicher Umge staltung der Verhältnisse, dem Adel keinen Segen bringen, und bei der geringen Besoldung in den unteren Offiziergraden haben sich vor dem siebenjährigen Kriege nicht gar viele Bürgerliche zum Kriegesdienste gedrångt. Und nun zu Friedrichs Ansichten. Infanteriereglement S. 442,,Wenn bei einem Regimente ein Offizier abgehet; so soll der Obriste oder Kommander einen Edelmann, welcher es am besten meritiret, zum Offizier Sr. K. M. vorschla, gen, und der Obriste oder Kommandor soll davor responsable sein, wann ein solcher Unteroffizier nicht alle Qualitäten haben wird, die ein Offizier haben muss.",,NB. Wenn ein Unteroffizier, welcher kein Edelmann ist, große Meriten und einen offenen Kopf hat, auch dabei ein gut Exterieur, und wenigstens 12 Jahre gedient hat, so soll selbiger zum Second - Lieutenant Sr. K. M. vorgeschlagen werden." Grade so lautet es im Dragonerreglement. Dagegen sagt das Reglement für die Husaren: Wann bei einem Regiment Officiers abgehen; so soll der Obriste oder Kommandör die guten Unteroffiziere, welche sich am meisten zum Dienst appliziren und es meritiren, ohne Unterschied ihres Standes, unparteiisch nach dem Alter ihres Dienstes Sr. K. M. zu Officiers vorschlagen." In die Kadettenhåuser durften nur Junker von gutem Adel aufges nommen werden. Den 7. Dezember 1756 fragte der König selbst von Dresden aus bei Gottlieb von Legat in Stasfurt an, ob sein Sohn, der in das berliner Kadettenkorps aufgenommen werden wolle, von gutem Adel sei? Der Vater antwortete:,,Mein Bru

1) Dem Adel gehörten unter Friedrich alle Minister-, Präsidenten-, Landeshauptmanns- und Landrathsstellen; eben so die vornehmen Hofẩmter und der höhere Militärdienst. Unter den 62 Wirklichen Geheimen Etatsråthen von Friedrich's Ernennung, findet sich nur der einzige bår gerliche Michaelis; f. Cosmar's und Klaproth's Statsrath. S. 420 bis 484.

der ist Major unter Graf Geßler, meine Frau ist eine v. Bose und ihr Onkel ist sächsischer General "1). Den 19. März 1784 schrieb er an den G. M. v. Mosch: "Ich habe vernommen, daß bei den Cadets drei Brüder Stephani sich befinden. Da ich nun nicht gar zu gern haben will, daß solche Leute, die nicht von wahrem und rechtem Adel, wie diese Stephani sind, wie Officiers bei die Regimenter kommen; so habe Jch euch solches hierdurch zu erkennen geben wollen, und habt ihr selbige nur da abzuschaffen. Allenfalls könnt ihr sie an die Artillerie abgeben, da gehet das eher anz da können sie wohl sein"). Deffenungeachtet finden sich vor dem fiebenjährigen Kriege nicht wenige Bürgerliche in der Linie und das Diplom für die Schlacht von Hohenfriedberg verewigt allein vier bürgerliche Lieutenants in dem unsterblichen Dragonerregimente Baireuth.

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Nach dem Befehle vom 12. Oktober 1747 sollen, keine ade lige Güter), ohne an Sr. K. M. vorhero zu berichten, verkauft werden"). Dieser Ordre zufolge meldet die pommersche Regis rung, den 12. Januar 1748:,,Daß der Kriegesrath v. Borck seine Güter Rosenow und Ahlkist an den Major von Birckholz wiederverkäuflich veräußert habe. Weil nun der von Borck in Ew. K. M. Landen wohnen bleibet, so fraget die Regirung an: 1) Ob Em. K. M. den Verkauf aggreiren wollen; 2) Ob künftig in denen Fällen, wann ein Gut nur wiederkäuflich verkaufet wird, weiter angefragt werden; nicht weniger 3) Ob dergleichen Anfrage auch nöthig sei, wann der Verkäufer ein Gut verkauft, aber noch andere Güter im Lande behält." Randbemerkung des Königs: „Das kömmt nur darauf an, daß der Verkäufer das Seinige nicht, furtivement aus dem Lande bringen kann; sonst können sie in meine

1) Urkundlich.

2) Urkundlich.

3) Anzahl und Werth aller Rittergüter des preuß. Stats, nach den einzelnen Provinzen, findet man in Krug's Abriss der neuesten Statistik des preuß. Stats. Halle 1804. S. 20-23.

4) Mylius C. C. Cont. 3. p. 203; dasselbe hatte schon Fr. W. I. den 9. Okt. 1732 befohlen, f. Quickmann S. 709.

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