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daß Ihre schönen Thaten sie verdienen. Aber ich habe nicht nöthig, Sie zum Ruhme anzufeuern; Sie haben nur ihn vor Augen, er ist der einzige Ihrer Mühen würdige Gegenstand. Wir gehen, Truppen die Stirn zu bieten, welche unter dem Prinzen Eugen den größten Ruf gehabt haben. Obgleich dieser Prinz nicht mehr lebt; so wird es doch um so mehr Ehre sein zu siegen, da wir unsere Kräfte gegen so tapfere Soldaten zu messen haben. Leben Sie wohl! Reisen Sie ab. Ich werde Ihnen alsbald folgen zu dem Sammelplage des Ruhmes, der uns erwartet').".

Der König ging von Berlin, den 13. Dez., nach einem gros ßen Maskenballe ab und traf den 15.2) in Krossen ein, wo an demselben Tage der morsche Dachstuhl zerbrach, in welchem die Glocke der Hauptkirche hing. Der Fall der Glocke galt für eine böse Vorbedeutung. Friedrich aber gab die wahre Deutung. Wie Caesar, als er bei der Landung in Afrika fiel, ausgerufen: „Ich halte dich, Afrika!" so sagte er: „Das Hohe, das Haus Östers reich nämlich, wird erniedrigt werden 3)!"

Den 16. standen 28,000 Preußen auf schlesischem Boden, um sich den Besit einiger Fürstenthümer und Herzogthümer dieses Landes zu sichern, auf welche der Berliner Hof seit Jahrhunderten Ansprüche hatte, die immer erneuert waren. Friedrich Wilhelm I. hatte lange seine eben sowohl begründeten Anrechte auf die Hers zogthümer Jülich und Berg geltend zu machen gesucht. Dieser Lånder achtete Friedrich jeht nicht, ahnend, daß sie seinem Hause dereinst doch zufallen würden? Was er von Schlesien forderte, gehörte ihm mit gleichem Rechte und lag ihm bequemer.

Der Kanzler von Ludewig hatte schon seit vierzig Jahren in Schriften, wie in Vorlesungen, Preußens Ansprüche auf einige schles sische Fürstenthümer erörtert). Man sagt auch, er habe, nach des

1). Hist. de mon t. P. 134.

2) Nicht den 21., wie es in der Hist. de m. temps p. 135 heißt. Den 16. erreichten die meisten preuß. Truppen Schlesien. Der König nahm sein Quartier im Dorfe Schweidniß, Fürstenth. Glogau; f. Berlin. Nachrichten. 1741. Nr. 6.

3) Hist. de m. t. p. 135.

4) Lud. Petr. Giovanni Germania Princeps. Halae 1702; die preußischen Ansprüche sind Lib. II. Cap. III. aufgeführt und zwar §. 13

Kaisers Tode, seine Gründe für diese Forderungen dem Könige zus geschickt. Gewiss ist es, daß man dem alten Gelehrten damals den Vorwurf machte, den Einfall in Schlesien veranlasst zu haben. Wir wissen aber, wie genau Friedrich selbst von allen Statsangelegenheiten schon långst unterrichtet war und wie er, fast in der Todesstunde des Kaisers, seinen Freunden kund thut, was gesches hen werde. Doch wurde Ludewig nach Berlin gerufen, die Ges rechtsame des Königs in einer Abhandlung, „Rechtsgegründetes Eigenthum des Königlichen Kurhauses Preußen und Brandenburg auf die Herzogthümer und Fürstenthümer Jågerndorf, Liegnitz, Brieg, Wohlau und zugehörige Herrschaften in Schlesien ')“ auseinander zu seßen.

Jågerndorf war 1483, als der Herzog Johann, aus dem Geschlechte des böhmischen Königs Przimislaus Ottokar ohne Nachkommen starb, an die Schwester desselben, die Prinzess Barbara gefallen, welche es, 1493, ihrem Gemale, dem Freiherrn Ge= org von Schellenberg zubrachte. Von ihm und seinen Söhnen kaufte das Herzogthum, 1523, Georg der Fromme, Markgraf von Brandenburg-Franken), der auch die an den Herzog von Op

die Ansprüche auf Jågerndorf, §. 14 die auf Liegnik, §. 15 die auf Oppeln und Ratibor.

1) Ohne Ort, 1740, 90 Seiten in 4. Die andern Statsschriften über die Nachfolge in den schlesischen Fürstenthümern sind:

1) (von Kannengießer) Aktenmäßige und rechtliche Gegen - Information über das Rechtsgegr. E. (Wien) 1741, 16 Bogen. Fol.

2) (v. Cocceji) Beantwortung der aktenmäßigen Gegen-Information. Berlin 1741. 25 Bogen. 4.

3) (v. Cocceji), Nähere Ausführung des in natürlichen und ReichsRechten gegründeten Eigenth. des Königl. Hauses Preußen.` (Berlin)' 1740 (1741)..

4) Beantwortung der nähern Ausführung. Wien 1741. Fol.

5) (v. Cocceji) Kurze Remarquen über die Beantwortung. Berlin 1741. 13 Bogen. 4.

6) (v. Knorr) Eines treuliebenden Schlesiers, A. E., Gedanken über das preußisch-brandenb. rechtsbegr. Eigenthum. Anno 1741. 4.

7) Festbegründetes Erbrecht des Hauses Pr. - Brandenb. Frankf, und Lpz. 1742.

2) Leben und Geschichte des Markgr. Georgens des Frommen. Von M. J. H.S. P. R. Frft. u. Lpz. 1729. 175 S. 8. Denselben Markgr. seß

peln verpfåndeten Herrschaften Beuthen und Oderberg, 1526, eins lösete. Georg erlangte die Belehnung und bekam Sig und Stimme auf den schlesischen Fürstentagen. Ja, Ferdinand I., nachmaliger Kaiser, gab, als König von Böhmen, 1527, zu Allem die Bestås tigung; verwaltete selbst die Einfünfte von Jägerndorf, da er dem Oheim und Vormund, Albrecht Alzibiades, des minderjährigen Prins zen Georg Friedrich, welcher, 1539, vier Jahre alt seinem Vater nachfolgte, nicht trauete. Als dieser Markgraf kinderlos_skarb, nahm Kurfürst Joachim Friedrich 1603 Besiß und Huldigung von Jågerndorf an, überließ dasselbe aber, 1606, seinem jungeren Sohne Johann Georg, als derselbe, der katholischen Bestrebungen wegen, auf das Bisthum Straßburg verzichtet hatte. Dieser nun hatte das Schicksal feines dritten Bruders, des Administrators vom Erzstifte Magdeburg, Christian Wilhelm, welcher obenein in dsterreichischer Gefangenschaft zur katholischen Kirche hinübergezogen wurde; er fiel, als Anhånger Friedrich's 5. von der Pfalz, durch Kaiser Ferdinands II. Spruch, den 22. Januar 1622, in die Reichsacht und starb, wie sein schuldloser Sohn Ernst, des Herzogthums beraubt. Bei des leßteren Tode forderte Kurbrandenburg, 1642, das Stammlehen Jågerndorf, welches der Kaiser dem Fürsten von Troppau Karl von Liechtenstein zum Geschenke ges macht, als Eigenthum zurück, da Lehensuntreue nur Alodien tref= fen könne. Aber, sowie schon Georg Wilhelm beim Kaiser ge= gen die Verleihung der brandenburgischen Rechte an das Haus Liechtenstein über Jågerndorf vergeblich Einspruch gethan'); so wurde auch der große Kurfürst sammt seinen Nachfolgern durch Aussicht auf gütlichen Vergleich hingehalten; und darum forderte Friedrich jetzt sein altes Recht.

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In Liegnik, Brieg und Wohlau waren die piastischen Fürsten unumschrånktė, freie und erbliche Regenten, bis sie 1329 ihre Herzogthümer, Fürstenthümer und andere Lande dem Könige von Böh

ten die Herzoge Hans von Oppeln und Valentin von Ratibor, 1520, zu ihren Erben ein, worüber König Ludwig in Ofen, Montag nach Galli 1524, die Genehmigung ausstellte.

1) S. Londorp. Acta publica. T. 2. Libr. 6. c. 2.

men Johann von Luxemburg zu Lehen aufgetragen, dergestalt und ́also, wie der erste Lehnbrief') zeuget:,,daß sie solches ungezwuns gèn gethan; daß die Lande ihr Erb- und Eigenthum sein; daß sie auch förderhin, als ein rechtes Erblehn, bei allen Rechten und als ler Freiheit verbleiben sollen." In demselben Sinne sagt der Gunstbrief König Uladislav's v. J. 1511 ); „daß die Herzoge von Liegnig alle ihre Lande und Leute bei ihrem Leben verkaufen, verseßen und vergeben mögen;" auch „daß sie ihre Land und Leute, ein Theil oder gar, auf dem Todbette oder testamentsweise, wie sie am besten zu rathe worden, vergeben, verkaufen, versehen, verschaffen und verwechseln mögen." König Ludwig's Gunstbrief v. J. 1522 aber fagt3) „daß den Herzogen von Liegniß und zugehdrigen Landen die Veräußerung ihrer Länder, durch Handlung unter Lebendigen, allezeit freigestanden; vorjeko aber auch solche durch legten Willen oder testamentsweise geschehen möchte." So erfolgte zwischen Friedrich II. Herz. von Liegnig, Brieg, Wohlau und dem Kurf. Joachim II. von Brandenburg die feierliche Erbverbrüderung ́und Erbvereinigung“), vollzogen zu Liegniß am Freitage nách St. Galli 1537, nach allen Rechten. Beide Fürsten hatten von jeher in gutem Vernehmen gestanden; traten sich durch eine doppelte Eheverbindung noch nåher; die geistlichen und weltlichen Stånde willigten ein und schwüren dem Kurfürsten die Eventualhuldigung zu. Es sollte nämlich, durch jene Erbverbrüderung, Kurbrandens burg die Anwartschaft haben auf die gesammten liegnißischen, briegs schen, wohlauischen und zugehörigen Lande; die Herzoge von Liegs nig dagegen die auf alle böhmische Lehen des Kurfürsten von Brandenburg).

Dagegen erhob sich denn König Ferdinand von Böhmen mit

1) Rechtsgegr. Eigenth. Beilage A.

2) a. a. D. S. 50.

3) a. a. D. S. 52.

4) a. a. D. S. 58.

5) D. h. die Herrschaften Cottbus, Peiß und Leupih, das Land Beerfelde und den Hof Großen - Lübben; auch die Herrschaften Zoffen, Beeskow und Storkow. S. v. Lancizolle Bildung des preuß. Stats. 1. Theil.

S. 319.

widerrechtlichem Einspruch, Breslau den 18. Mai 15461). Die liegnißische Herrschaft musste sich der Gewalt fügen; Brandenburg aber behielt sich durch öffentliche Kundmachung alle seine Rechte vor, suchte auch 1675, als der liegnißische Mannsstamm erlosch, seine Ansprüche geltend zu machen. Der Kaiser schüßte beim groBen Kurfürsten die damaligen Kriegeszeiten vor, bot auch Geld für das angefallene Land und forderte dann ein Gutachten von dem liegnißischen Kanzler Friedrich von Roth, den 2. Januar 1684, welches so schlagend für Brandenburg gefunden wurde, daß man theils Bedenken trug, es bekannt werden zu lassen, theils aber sich zur Entschädigung an Land und Leuten gegen den berliner Hof erbot. Der schwiebusische Kreis im Fürstenthume Glogau und die liechten steinische Forderung auf die ostfriesischen Herrschaften Esens und Witts mund sollten in dem sogenannten Satisfakzions - Traktat vom 7. Mai 1686 den großen Kurfürsten entschädigen für die Verzichtleistung auf die vier schlesischen Herzogthümer. Doch war dieser Tausch keinesweges aufrichtig gemeint. Der Kaiser fügte sich nur in die Umstånde, weil er Brandenburgs Hülfe gegen die Türken nicht entbehren konnte. Friedrich Wilhelm stellte wirklich 6000 Mann in Ungarn. Aber Österreich's Handlung war nur ein Schein. Denn, noch ehe es mit dem Kurfürften abschloss, hatte sein Gesandter 'am berliner Hofe, Baron von Freytag, den Kurprinzen ganz insgeheim induciret, und, durch erdichtete und ausgesonnene Drohung, Furcht und Intriguen dahin gebracht3), das Erworbene dereinst wieder herzugeben und damit den våterlichen Vertrag zu eludiren und zu vernichten.“ Schon den 28. Febr. 1686 unterschrieb der

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1) a. a. D. S. 81. 2) Friedrich im Leben seines Großvaters: L'Electrice Dorothée en vouloit plutôt aux biens qu'à la vie de son beau-fils; on assure, que le Grand - Electeur s'étoit déterminé sur ses sollicitations à faire un Testament, par lequel il partageoit toutes les acquisitions qu'il avoit faites pendant son règne entre ses enfans du second lit. Le parti Autrichien se servit habilement de ce Testament, pour indisposer le nouvel Electeur contre la France: l'Empereur s'engagea d'annuller cette disposition paternelle, à condition que Frédéric III. lui rendit le Cercle de Swibus." Der große Kurf. hatte sein, d. 9. Febr. 1686 vollzogenes Testament in Wien niedergelegt. S. (v. Cocceii) Kurze Remarquen über die Beantwortung. S. XXXVI.

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