| Appenzell Ausser-Rhoden (Switzerland) - 1881 - 588 pages
...eidgenössische Leitung zu stellen. Art. 18. Jeder Schweizer ist wehrpflichtig. Wehrmänner, welche in Folge des eidgenössischen Militärdienstes ihr Leben verlieren...Bedürfnisses Anspruch auf Unterstützung des Bundes. Die Wehrmänucr sollen ihre erste Ausrüstung, Bekleidung und Bewaffnung unentgeltlich erhalten. Die Waffe... | |
| Johann Jakob Rüttimann - 1872 - 724 pages
...Gesetzes). § 923. Nach Art. 18 der revidirten Bundesverfassung haben Wehrmänner, welche in Folge des eidgenössischen Militärdienstes ihr Leben verlieren...oder dauernden Schaden an ihrer Gesundheit erleiden, im Falle des Bedürfnisses für sich oder ihre Familien Anspruch auf Unterstützung. Wenn auch dieser... | |
| Ludwig Karl Aegidi - 1874 - 820 pages
...beträgt. Art. 17. Unverändert. Art. 18. Jeder Schweizer ist wehrpflichtig. Wehnnänner, welche in Folge des eidgenössischen Militärdienstes ihr Leben verlieren...unentgeltlich erhalten. Die Waffe bleibt unter den durch die Bundesgesezgebung aufzustellenden Bedingungen in den Händen des Wehrmanues. Der Bund wird über den... | |
| 1874 - 810 pages
...1874. Art. 17. Unverändert. Art 18. Jeder Schweizer ist wehrpflichtig. Wehnnänner, welche in Folge des eidgenössischen Militärdienstes ihr Leben verlieren...unentgeltlich erhalten. Die Waffe bleibt unter den durch die Bundesgesezgebung aufzustellenden Bedingungen in den Händen des Wehrmannes. Der Bund wird über den... | |
| Johann Jakob Blumer - 1877 - 620 pages
...Soldaten untersagt«. 2) In Art. 18 wurde folgender Zusatz angebracht: »Wehrmänner, welche in Folge des eidgenössischen Militärdienstes ihr Leben verlieren...Bedürfnisses, Anspruch auf Unterstützung des Bundes«. 3) Die Art. 19 und 20 (Militär wesen) erhielten folgende neue Fassung : 1 9. »das Bundesheer besteht... | |
| Karl Hilty, Walther Burckhardt - 1886 - 688 pages
...untauglich befundene Pferde wieder veräussert werden. Pensionsivesen. «Wehrmänner, welche in Folge des eidgenössischen Militärdienstes ihr Leben verlieren...Bedürfnisses Anspruch auf Unterstützung des Bundes.» .» In Ausführung dieser Bestimmung der Bundesverfassung wurde folgendes Gesetz erlassen: Invaliden.... | |
| Wilhelm Altmann - 1897 - 588 pages
...sofort unter eidgenössische Leitung zu stellen. 18. Jeder Schweizer ist wehrpflichtig. Wehrmänner, welche infolge des eidgenössischen Militärdienstes...des Bedürfnisses Anspruch auf Unterstützung des Rundes. Die Wehrmänner sollen ihre erste Ausrüstung, Bekleidung und Bewaffnung unentgeltlich erhalten.... | |
| Appenzell Ausser-Rhoden (Switzerland) - 1898 - 462 pages
...unter eidgenössische Leitung zu stellen. Art. 18. Jeder Schweizer ist wehrpflichtig. Wehrmäimcr, welche infolge des eidgenössischen Militärdienstes...ihre Familien im Falle des Bedürfnisses Anspruch auf Untcrstüzung des Bundes. Die Wchrmänner sollen ihre erste Ausrüstung, Bekleidung und Bewaffnung... | |
| Dietrich Schindler - 1916 - 226 pages
...Satz abweichenden Weise geregelt 35 . Diese Gebiete sind die folgenden: BV Art. 18.2: „Wehrmänner, welche infolge des eidgenössischen Militärdienstes...Bedürfnisses Anspruch auf Unterstützung des Bundes." Nach dieser Bestimmung kann es fraglich erscheinen, ob die Kantone an der Verwaltung des Militärversicherungswesens... | |
| Ulrich Lampert - 1918 - 270 pages
...unter eidgenössische Leitung zu stellen. Art. 18. Jeder Schweizer ist wehrpflichtig. Wehrmänner, welche infolge des eidgenössischen Militärdienstes...Bedürfnisses Anspruch auf Unterstützung des Bundes. Bundesgesetzgebung aufzustellenden Bedingungen in den Händen des Wehrmanns. Der Bund wird über den... | |
| |