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" Wehrmänner, welche infolge des eidgenössischen Militärdienstes ihr Leben verlieren oder dauernden Schaden an ihrer Gesundheit erleiden, haben für sich oder ihre Familien im Falle des Bedürfnisses Anspruch auf Unterstützung des Bundes. "
Die Bundesverfassungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 12 ... - Page 9
de R. Wiesmann - 1903 - 55 pages
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Gesetzbuch für den Kanton Appenzell der äussern Rhoden: 1.-4 ..., Volumes 3 à 4

Appenzell Ausser-Rhoden (Switzerland) - 1881 - 588 pages
...eidgenössische Leitung zu stellen. Art. 18. Jeder Schweizer ist wehrpflichtig. Wehrmänner, welche in Folge des eidgenössischen Militärdienstes ihr Leben verlieren...Bedürfnisses Anspruch auf Unterstützung des Bundes. Die Wehrmänucr sollen ihre erste Ausrüstung, Bekleidung und Bewaffnung unentgeltlich erhalten. Die Waffe...
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Das nordamerikanische bundesstaatsrecht verglichen mit den ..., Volumes 2 à 3

Johann Jakob Rüttimann - 1872 - 724 pages
...Gesetzes). § 923. Nach Art. 18 der revidirten Bundesverfassung haben Wehrmänner, welche in Folge des eidgenössischen Militärdienstes ihr Leben verlieren...oder dauernden Schaden an ihrer Gesundheit erleiden, im Falle des Bedürfnisses für sich oder ihre Familien Anspruch auf Unterstützung. Wenn auch dieser...
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Das Staatsarchiv: Sammlung der officiellen Actenstücke zur ..., Volumes 26 à 27

Ludwig Karl Aegidi - 1874 - 820 pages
...beträgt. Art. 17. Unverändert. Art. 18. Jeder Schweizer ist wehrpflichtig. Wehnnänner, welche in Folge des eidgenössischen Militärdienstes ihr Leben verlieren...unentgeltlich erhalten. Die Waffe bleibt unter den durch die Bundesgesezgebung aufzustellenden Bedingungen in den Händen des Wehrmanues. Der Bund wird über den...
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Das Staatsarchiv, Volumes 26 à 27

1874 - 810 pages
...1874. Art. 17. Unverändert. Art 18. Jeder Schweizer ist wehrpflichtig. Wehnnänner, welche in Folge des eidgenössischen Militärdienstes ihr Leben verlieren...unentgeltlich erhalten. Die Waffe bleibt unter den durch die Bundesgesezgebung aufzustellenden Bedingungen in den Händen des Wehrmannes. Der Bund wird über den...
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Handbuch des schweizerischen bundesstaatsrechtes, Volume 1

Johann Jakob Blumer - 1877 - 620 pages
...Soldaten untersagt«. 2) In Art. 18 wurde folgender Zusatz angebracht: »Wehrmänner, welche in Folge des eidgenössischen Militärdienstes ihr Leben verlieren...Bedürfnisses, Anspruch auf Unterstützung des Bundes«. 3) Die Art. 19 und 20 (Militär wesen) erhielten folgende neue Fassung : 1 9. »das Bundesheer besteht...
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Politisches Jahrbuch der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Volume 1

Karl Hilty, Walther Burckhardt - 1886 - 688 pages
...untauglich befundene Pferde wieder veräussert werden. Pensionsivesen. «Wehrmänner, welche in Folge des eidgenössischen Militärdienstes ihr Leben verlieren...Bedürfnisses Anspruch auf Unterstützung des Bundes.» .» In Ausführung dieser Bestimmung der Bundesverfassung wurde folgendes Gesetz erlassen: Invaliden....
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Ausgewählte Urkunden zur ausserdeutschen Verfassungsgeschichte ..., Volume 1

Wilhelm Altmann - 1897 - 588 pages
...sofort unter eidgenössische Leitung zu stellen. 18. Jeder Schweizer ist wehrpflichtig. Wehrmänner, welche infolge des eidgenössischen Militärdienstes...des Bedürfnisses Anspruch auf Unterstützung des Rundes. Die Wehrmänner sollen ihre erste Ausrüstung, Bekleidung und Bewaffnung unentgeltlich erhalten....
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Gesetzbuch für den Kanton Appenzell A. Rh: Amtliche Ausg, Volume 1

Appenzell Ausser-Rhoden (Switzerland) - 1898 - 462 pages
...unter eidgenössische Leitung zu stellen. Art. 18. Jeder Schweizer ist wehrpflichtig. Wehrmäimcr, welche infolge des eidgenössischen Militärdienstes...ihre Familien im Falle des Bedürfnisses Anspruch auf Untcrstüzung des Bundes. Die Wchrmänner sollen ihre erste Ausrüstung, Bekleidung und Bewaffnung...
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Die Rechtsbeziehungen zwischen Bund und Kantonen im Heerwesen

Dietrich Schindler - 1916 - 226 pages
...Satz abweichenden Weise geregelt 35 . Diese Gebiete sind die folgenden: BV Art. 18.2: „Wehrmänner, welche infolge des eidgenössischen Militärdienstes...Bedürfnisses Anspruch auf Unterstützung des Bundes." Nach dieser Bestimmung kann es fraglich erscheinen, ob die Kantone an der Verwaltung des Militärversicherungswesens...
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Das schweizerische Bundesstaatsrecht: systematische Darstellung mit dem Text ...

Ulrich Lampert - 1918 - 270 pages
...unter eidgenössische Leitung zu stellen. Art. 18. Jeder Schweizer ist wehrpflichtig. Wehrmänner, welche infolge des eidgenössischen Militärdienstes...Bedürfnisses Anspruch auf Unterstützung des Bundes. Bundesgesetzgebung aufzustellenden Bedingungen in den Händen des Wehrmanns. Der Bund wird über den...
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