| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1855 - 922 pages
...auswärtigen Angelegenheiten überhaupt. 9) Er wacht für die äussere Sicherheil, für die Behauptung der Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz....für die innere Sicherheit der Eidgenossenschaft, for Handhabung von Ruhe und Ordnung. 11) In Fällen von Dringlichkeit ist der Bundesrath befugt, sofern... | |
| Vögelin - 1859 - 458 pages
...und Neutralität d« Schweiz. 10. Er sorgt für die innere Sicherheit der Eidsgenossenschaft, fül Handhabung von Ruhe und Ordnung. 11. In Fällen von Dringlichkeit ist der Bundesrath befugt, sofnn die Räth« nicht vnsammelt find, die nforderliche Truppenzahl aufzubieten... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1856 - 630 pages
...auswärtigen Angelegenheiten überhaupt. 9) Er wacht für die äussere Sicherheit, für die Behauptung der Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz....Ordnung. 11) In Fällen von Dringlichkeit ist der Bundesrath befugt, sofern die Käthe nicht versammelt sind, die erforderliche Truppenzahl aufzubieten... | |
| 1860 - 734 pages
...Sicherheit, für die Behauptung der Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz. >, . . ','.:'.:..:., IM Er sorgt für die innere Sicherheit der Eidgenossenschaft, für Handhabung von Ruhe und Ordnung. , , , 11) Iu Fällen von Dringlichkeit ist der Bundesrath befugt , sofern die Mthe nicht versammelt sind , die... | |
| Escher - 1864 - 716 pages
...zum Zwecke haben. ^>l. 74. tti-, 8. Der Bundesrats) wacht fürdie Garantie der Kantonalverfassungen, sorgt für die innere Sicherheit der Eidgenossenschaft, für Handhabung von Ruhe und Ordnung, in Fällen von Dringlichkeit ist er befugt, sofern die Räche nicht versammelt sind, die erforderliche... | |
| Johann Jakob Rüttimann - 1867 - 490 pages
...auswärtigen Angelegenheiten überhaupt. 9) Er wacht für die äußere Sicherheit, für die Behauptung der Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz....Eidgenossenschaft, für Handhabung von Ruhe und Ordnung. 11) Jn Fällen von Dringlichkeit ist der Bundesrath befugt, sofern die Räthe nicht versammelt sind, die... | |
| Keller - 1870 - 518 pages
...die äußere Sicherheit, für die Behauptung der Un» abhängigkeit und Neutralität der Schweiz. 0. Er sorgt für die innere Sicherheit der Eidgenossenschaft, für Handhabung von Ruhe und Ordnung. 4l. In Fällen von Dringlichkeit ist der Bundesrath befugt, sofern die Räthe nicht versammelt sind,... | |
| Switzerland. Bundesversammlung. Nationalrat - 1871 - 606 pages
...auswärtigen Angelegenheiten überhaupt. 9) Er wacht für die äußere Sicherheit, für die Behauptung der Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz....Sicherheit der Eidgenossenschaft, für Handhabung von Nuhe und Ordnung. 11) In Fällen von Dringlichkeit ist der Bundesrath befugt, sofern die Näthe nicht... | |
| 1872 - 744 pages
...auswärtigen Angelegenheiten überhaupt, l 9) Er wacht, für die äussere Sicherheit, für die Behauptung der Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz....Ordnung. 11) In Fällen von Dringlichkeit ist der Bundesrath befugt, sofern die Räthe nicht versammelt sind, die erforderliche Truppenzahl aufzubieteil... | |
| Johann Jakob Rüttimann - 1872 - 724 pages
...auswärtigen Angelegenheiten überhaupt. 9) Er wacht für die äußere Sicherheit, für die Behauptung der Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz....Eidgenossenschaft, für Handhabung von Ruhe und Ordnung. 11) In Fallen von Dringlichkeit ist der Bundesrath befugt, sofern die Riithe nicht versammelt sind, die erforderliche... | |
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