| Johann Jakob Rüttimann - 1872 - 724 pages
...und ebenso die Bewaffnung ist Sache des Bundes. Die Beschaffung der Bekleidung und Ausrüstung und die Sorge für deren Unterhalt ist Sache der Kantone...nicht militärische Gründe entgegenstehen, sollen die Truppentörper aus der Mannschaft desselben Kantons gebildet werden. Die Zusammensetzung dieser Truppenkörper,... | |
| Ludwig Karl Aegidi - 1874 - 820 pages
...und ebenso die Bewaffnung ist Sache des Bundes. Die Beschaffung der Bekleidung und Ausrüstung und die Sorge für deren Unterhalt ist Sache der Kantone;...nach einer von ihm aufzustellenden Norm vergütet. Jezige Bundesverfassung. Revidirte Bundesverfassung. • Bandesgesezgebung weiter entwikelt werden.... | |
| 1874 - 810 pages
...Beschaffung der Bekleidung und Ausrüstung und die Sorge für deren Unterhalt ist Sache der Kautone; die daherigen Kosten werden jedoch den Kantonen vom...nach einer von ihm aufzustellenden Norm vergütet. Jezige Bundesverfassung. Bundesgesezgebung weiter entwikelt werden. 3) Der Bund überwacht den Militärunterricht... | |
| 1876 - 278 pages
...der Bekleidung und Ausrüstung und die Sorge für deren Unterhalt ist Sache der Kantone; die dahengen Kosten werden jedoch den Kantonen vom Bunde nach einer...Gründe entgegenstehen, sollen die Truppenkörper aus der Mannschaft desselben Kantons gebildet werden. Die Zusammensetzung dieser Truppenkörper, die... | |
| Georg Friedrich Kolb - 1879 - 560 pages
...des Bundes (bis dahin theilweise der Kantone) . Die Beschaffung der Bekleidung und Ausrüstung und die Sorge für deren Unterhalt ist Sache der Kantone...nach einer von ihm aufzustellenden Norm vergütet. Im schweizerischen Heere dürfen (ebenso wie im Civildienste) weder Orden getragen, noch von auswärtigen... | |
| Johann Jakob Blumer - 1880 - 468 pages
...und ebenso die Bewaffnung ist Sache des Bundes. Die Beschaffung der Bekleidung und Ausrüstung und die Sorge für deren Unterhalt ist Sache der Kantone; die daherigen Kosten iverden jedoch den Kantonen vom Bunde nach einer von ihm aufzustellenden Norm vergütet. Art. 21. Soweit... | |
| Georg Friedrich Kolb - 1883 - 564 pages
...und ebenso die Bewaffnung ist Sache des Bundes. Die Beschaffung der Bekleidung und Ausrüstung und die Sorge für deren Unterhalt ist Sache der Kantone...nach einer von ihm aufzustellenden Norm vergütet. Im schweizerischen Heere dürfen (ebenso wie im Civildienste) weder Orden getragen , noch von auswärtigen... | |
| Bern (Switzerland : Canton) - 1892 - 888 pages
...und ebenso die Bewaffnung ist Sache des Bundes. Die Beschaffung der Bekleidung und Ausrüstung und die Sorge für deren Unterhalt ist Sache der Kantone...Gründe entgegenstehen, sollen die Truppenkörper aus der Mannschaft desselben Kantons gebildet werden. Die Zusammensetzung dieser Truppenkörper, die... | |
| R. Wiesmann - 1903 - 62 pages
...und ebenso die Bewaffnung ist Sache des Bundes. Die Beschaffung der Bekleidung und Ausrüstung und die Sorge für deren Unterhalt ist Sache der Kantone;...nach einer von ihm aufzustellenden Norm vergütet. Bundesverfassung 1848. L. 5. Alle Truppenabteilungen im eidgenössischen Dienste führen ausschließlich... | |
| Walther Burckhardt - 1905 - 932 pages
...und ebenso die Bewaffnung ist Sache des Bundes. Die Beschaffung der Bekleidung und Ausrüstung und die Sorge für deren Unterhalt ist Sache der Kantone;...einer von ihm aufzustellenden Norm vergütet. Art. 21. Soweit nicht militärische Gründe entgegenstehen, sollen die Truppenkörper aus der Mannschaft desselben... | |
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