Rechtsfreund für den Kanton Aargau: eine Anleitung, die Rechtsgeschäfte in gehöriger Weise selbst besorgen zu könnenF. Schulthess, 1870 - 470 pages |
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Fréquemment cités
Page 359 - Der Bund hat zum Zweck : Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen außen, Handhabung von Ruhe und Ordnung im Innern, Schutz der Freiheit und der Rechte der Eidgenossen und Beförderung ihrer gemeinsamen Wohlfahrt.
Page 367 - Erlangung derselben an den Kanton zu entrichtenden Kanzleigebühren bestimmen. 4. Der Niedergelassene genießt alle Rechte der Bürger des Kantons, in welchem er sich niedergelassen hat, mit Ausnahme des Stimmrechts in Gemeindeangelegenheiten und des Mitanteiles an Gemeinde- und Korporationsgütern.
Page 6 - Der aufrechtstehende Schuldner, welcher in der Schweiz einen festen Wohnsitz hat, muß für persönliche Ansprachen vor dem Richter seines Wohnortes gesucht, und es darf daher für Forderungen auf das Vermögen eines solchen außer dem Kanton, in welchem er wohnt, kein Arrest gelegt werden.
Page 387 - Mann übersteigen oder das Aufgebot länger als drei Wochen dauert. 12) Er besorgt das eidgenössische Militärwesen und alle Zweige der Verwaltung, welche dem Bunde angehören.
Page 387 - Er hat die Aufsicht über die Geschäftsführung aller Beamten und Angestellten der eidgenössischen Verwaltung. 16. Er erstattet der Bundesversammlung jeweilen bei ihrer ordentlichen Sitzung Rechenschaft über seine Verrichtungen, sowie Bericht über den Zustand der Eidgenossenschaft im Innern sowohl als nach außen, und wird ihrer Aufmerksamkeit diejenigen Maßregeln empfehlen, welche er zur Beförderung gemeinsamer Wohlfahrt für dienlich erachtet. Er hat auch besondere Berichte zu erstatten,...
Page 386 - Kantonen. 6) Er hat diejenigen Wahlen zu treffen, welche nicht durch die Verfassung der Bundesversammlung und dem Bundesgericht oder durch die Gesezgebung einer ändern untergeordneten Behörde übertragen werden. Er ernennt Kommissarien für Sendungen im Innern oder nach Aussen.
Page 8 - Läßt sich ein Rechtsfall weder aus den Worten, noch aus dem natürlichen Sinne eines Gesetzes entscheiden, so muß auf ähnliche, in den Gesetzen bestimmt entschiedene Fälle, und auf die Gründe anderer damit verwandten Gesetze Rücksicht genommen werden.
Page 361 - Auslande plötzlich Gefahr droht, so ist die Regierung des bedrohten Kantons verpflichtet, andere Kantone zur Hilfe zu mahnen, unter gleichzeitiger Anzeige, an die Bundesbehörde und unvorgreiflich den spätem Verfügungen dieser letztern. Die gemahnten Kantone sind zum Zuzüge verpflichtet. Die Kosten trägt die Eidgenossenschaft.
Page 443 - Dienstfälligkeit zu erzielen, werden folgende Grundsätze festgesetzt: 1) Ein Bundesgesetz bestimmt die allgemeine Organisation des Bundesheeres. 2) Der Bund übernimmt: a. den Unterricht der Genietruppen, der Artillerie und der Kavallerie, wobei jedoch den Kantonen, welche diese Waffengattungen zu stellen haben, die Lieferung der Pferde obliegt; b. die Bildung der Instruktoren für die übrigen Waffengattungen ; c.
Page 379 - Stelle eines Präsidenten bekleidete, ist für die nächstfolgende ordentliche Sitzung weder als Präsident noch als Vizepräsident wählbar. Das gleiche Mitglied kann nicht während zwei unmittelbar auf einander folgenden ordentlichen Sitzungen Vizepräsident sein.