Geschichte des polnischen adels: Nebst einem anhange: Vasallenliste des 1772 preussen huldigenden polnischen adels in Westpreussen

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Henri Grand, 1905 - 139 Seiten
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 7 - Herzog; Burggraf zu Nürnberg; Fürst zu Halberstadt, Minden, Camin, Wenden, Schwerin, Ratzeburg, Ostfriesland und Meurs; Graf zu Hohenzollern, Ruppin, der Mark...
Seite 8 - Preussen besessen (ausser denen Städten Thorn und Dantzig) in Unsern Besitz zu nehmen und durch Unsere Truppen besetzen zu lassen. Wobei wir hoffen, dass die Republik Pohlen , wenn sie die Umstände und Unsere so wohl gegründete Ansprüche näher einsehen und erwogen haben wird, sich von selbst bedenken und sich hiernächst geneigt finden lassen wird, sich in der Güte darüber mit Uns zu setzen. Wir haben diesen Unsern fest und reiflich gefassten Entschluss allen obgedachten Ständen und Einwohnern...
Seite 9 - Kriegesvölkern nicht widersetzen , sondern vielmehr sich Unserer Regierung willig unterwerfen , Uns von nun an für ihren rechtmässigen König und Landesherrn ansehen und erkennen , sich als Unsere getreue und gehorsame Unterthanen erweisen und sich aller Gemeinschaft mit der Krone Pohlen entziehen.
Seite 7 - Preußen und Pommern, welche die Krone Polen bishero besessen, wie auch der bishero zu Groß-Polen gerechneten Distrikte diesseits der Netze, Unsern geneigten Willen, Königliche Gnade und alles gutes, und geben denselben hierdurch folgendes...
Seite 8 - Krieges-Völckern, nicht widersetzen, sondern vielmehr sich Unserer Regierung willig unterwerfen, Uns von nun an für ihren rechtmässigen König und Landes-Herrn ansehen und erkennen, sich als Unsere getreue und gehorsame...
Seite 7 - Friederich, von Gottes Gnaden, König von Preussen; Marggraf zu Brandenburg, des Heiligen Römischen Reichs Erz-Cämmerer und Churfürst; Souverainer und Oberster Herzog von Schlesien; Souverainer Prinz von Oranien...
Seite 7 - Wir haben auch eine mit bewährten und rechtlichen BeweisGründen versehene und durch den Druck bekannt gemachte ausführlichere Schrift der ganzen Welt vor Augen legen lassen, welchergestalt die Krone Polen sowohl den Teil des Herzogtums Pommern bis an die Weichsel und Netze, welchen sie bishero besessen und der gemeiniglich Pommerellen genennt wird, schon seit vielen Jahrhunderten denen Herzogen von Pommern und nachhero dem...
Seite 7 - Königlich Preussisches Patent an die sämmtliche Stände und Einwohner der Lande Preussen und Pommern, welche die Crone Pohlen bishero besessen, wie auch der Districte von Gross-Pohlen disseits der Netze. De Dato Berlin, den 13.
Seite 9 - Unterthänigkeit zu schwören und Uns und Unsere Erben und Nachkommen für ihren rechtmässigen König und Landesherrn zu erkennen und anzunehmen; und zwar ist Unsere Willensmeynung, dass die Bischöfe, Aebte, Prälaten, Woywoden, Kastellane, Starosten, Kämmerer und Landrichter, in Person sammt und sonders, oder durch genugsam bevollmächtigte Deputirte, sich einfinden; die übrigen Stände aber durch zu...
Seite 9 - ... Namen gedachte Erbhuldigung zu empfangen. Wir befehlen daher allen obbenannten Ständen und Einwohnern hiemit in Gnaden, sich zwey Tage vor dem von Unsern Bevollmächtigten Kommissarien angesetzten Huldigungs-Termin in dem von ihnen bestimmten Ort...

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