| 1857 - 810 pages
...mangelt, für die Wahl der Ersatzmänner maassgebend) ist jeder Schweizerbürger welllichen Standes, der das zwanzigste Altersjahr zurückgelegt hat und...hat, nicht vom Aktivbürgerrecht ausgeschlossen ist; naturalisirte Schweizerbürger müssen überdiess das Bürgerrecht seit mindestens fünf Jahren besitzen... | |
| Johann Caspar Bluntschli - 1852 - 472 pages
...Theilen verschiedener Kantone gebildet werden können. Art. 63. Stimmberechtigt ist jeder Schweizer, der das zwanzigste Altersjahr zurückgelegt hat und...er seinen Wohnsitz hat, nicht vom Aktivbürgerrecht ausgeschloffen ist. Art. 64. Wahlfähig als Mitglied des Nationalrathes ist jeder stimmberechtigte... | |
| Johann Jakob Rüttimann - 1867 - 490 pages
...Theilen verschiedener Kantone gebildet werden können. Art. 63. Stimmberechtigt ist jeder Schweizer, der das zwanzigste Altersjahr zurückgelegt hat und...hat, nicht vom Aktivbürgerrecht ausgeschlossen ist. Art. 64. Wahlfähig als Mitglied des Nationalrathes ist jeder stimmberechtigte Schweizerbürger weltlichen... | |
| Johann Jakob Rüttimann - 1867 - 486 pages
...schweizerischen Bundesverfassung („Stimmberechtigt sbei den Wahlen für den Nationalrathj ist jeder Schweizer, der das zwanzigste Altersjahr zurückgelegt hat und...er seinen Wohnsitz hat, nicht vom Aktivbürgerrecht ausI) Ine euZo^ment ut pi°ivilsF08, vnien »re not enmn»iuio»dle tn tne otner eiti^enz »iuipl^... | |
| Johann Jakob Rüttimann - 1872 - 724 pages
...Wahlen und Abstimmungen ist jeder Schweizer, der' das 20. Altersjo.hr zurückgelegt hat und im Nebligen nach der Gesetzgebung des Kantons, in welchem er seinen Wohnsitz hat, nicht vom Nktivbürgerrechte ausgeschlossen ist. Es bleibt jedoch der Gesetzgebung des Bundes vorbehalten, über... | |
| 1876 - 278 pages
...Bundesgesetzes oder Bundesbeschlusses geschehen. Art. 10. Stimmberechtigt ist jeder Schweizer, welcher das zwanzigste Altersjahr zurückgelegt hat und im...hat, nicht vom Aktivbürgerrecht ausgeschlossen ist. Art. I I. Jeder Kanton ordnet die Abstimmung auf seinem Gebiete nach den bundesgesetzlichen Vorschriften... | |
| Ludwig Rudolf Salis - 1892 - 666 pages
...und Abstimmungen ist jeder Schweizerbürger, der das 20. Altersjahr zurückgelegt hat und im übrigen nach der Gesetzgebung des Kantons, in welchem er seinen Wohnsitz hat, nicht vom Aktivbürgerrechte ausgeschlossen ist (Art. 74 der BV). Die Teilnahme an diesen Wahlen und Abstimmungen... | |
| 1893 - 506 pages
...Wahlen und Abstimmungen ist jeder Schweizer, der das 20. Altersjahr zurückgelegt hat und im übrigen nach der Gesetzgebung des Kantons, in welchem er seinen Wohnsitz hat, nicht vom Aktivbürgerrechte ausgeschlossen ist. Es bleibt jedoch der Gesetzgebung des Bundes vorbehalten, über... | |
| Wilhelm Altmann - 1897 - 588 pages
...Wahlen und Abstimmungen ist jeder Schweizer, der das 20. Altersjahr zurückgelegt hat und im übrigen nach der Gesetzgebung des Kantons, in welchem er seinen Wohnsitz hat, nicht vom Aktivbürgerrechte ausgeschlossen ist Es bleibt jedoch der Gesetzgebung des Bundes vorbehalten, über... | |
| Georg Meyer - 1901 - 750 pages
...aktive Wahlrecht steht jedem Schweizerbürger zu, welcher das zwanzigste Lebensjahr vollendet hat und nach der Gesetzgebung des Kantons, in welchem er seinen Wohnsitz hat, nicht vom aktiven Bürgerrecht ausgeschlossen ist '). Der Bund hat also für die Ausübung des aktiven Wahlrechtes... | |
| |