Orts-Lexikon des Kantons Appenzell beyder Rhoden

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Zollikofer und Züblin, 1819 - 82 Seiten
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 21 - Jede derselben hat für sich das Recht, in erster Instanz in Civilfällen abzusprechen, und in Polizei-Vergehungen und Nichtachtung obrigkeitlicher Verordnungen bis auf zehn Thaler in ihren Rhodseckel zu strafen.
Seite 22 - Thaler in ihren Rhodseckel zu strafen. Im Fall die Zahl der Richter der einen Rhode durch Ausschluß wegen Vcr.
Seite 18 - Parthenen weiter gezogen werden , ist er die zweite Instanz. Die Mehrheit der Stimmen entscheidet auch hier , und bei gleich fallenden Stimmen das Präsidium. Sprüche auf Beaugenscheinigungen.
Seite 18 - Rhodbezirks, wo der Spruch aufgeführt wird, ist Präsident des Spruches.) Dazu werden in erster Instanz noch vier «eine Räthe aus der gleichen Rhod, nebst Landschreiber und Landwaibel zugezogen.
Seite 5 - Käse gemacht wird , so weiß der Appenzeller seinen fetten Käsen doch nicht die. Schmackhaftigkeit zu geben, wie die Sennen der übrigen...
Seite 17 - Erheb. ung von Abgaben und verfügt über das administrative Fach. Er verfügt über die zweckmäßige Benutzung und An.
Seite 17 - Kriminaltalleu über Leben und Tod. Er ernennt die Gesandten auf die Tagsatzung , und ertheilt die Instruktionen über Gegenstände welche nicht der Landesgemeinde vorbehalten find.
Seite 16 - Rath demselben vorlegt, werden von ihr anaenon». men, oder verworfen, oder zurückgewiesen. Es kann aber kein anderer Gegenstand von der Landesgemeinde in Berath.
Seite 17 - Der große Rath versammelt sich ordentlicher Weise dreimal des Jahrs , im Frühjahr , im Herbst und einen Mo.
Seite 18 - Rath vorbehalten sind, in erster Instanz ab. In Fällen aber, wo erwiesene Polizei und andere Vergehungen am Tag liegen, spricht dieser Lcztinstanzlich ab; in wich.

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